Der Gender Pay Gap

Bei der Gender Pay Gap handelt es sich um einen geschlechtsspezifischen Unterschied beim Verdienst zwischen Männern und Frauen. Unterschiedliche Begriffsvarianten prägen die Diskussion, wobei sich die Höhe der Unterschiede in den verschiedenen Berufsfeldern stark unterscheidet. Andere Bezeichnungen für die Gender Pay Gap sind beispielsweise Geschlechter-Einkommenslücke oder Gender Wage Gap. Seit den 2000er Jahren ist diese Einkommenslücke nahezu konstant.

Was ist der bereinigte und unbereinigte Gender Pay Gap?

Allerdings gibt es unterschiedliche Methoden der Berechnung hinsichtlich der Gender Pay Gap. Bei der Konkretisierung und Begriffsbestimmung kommen insbesondere die beiden folgenden Varianten vor:

  • unbereinigte Gender Pay Gap
  • bereinigte Gender Pay Gap

Ein Bereinigung der Gender Pay Gap ist jedoch nicht immer sinnvoll. Schließlich sind ungleiche Bezahlungen oftmals Folge einer mittelbaren Diskriminierung der Frauen. Frauen befinden sich seltener in Führungspositionen, welche grundsätzlich besser entlohnt werden.

Darüber hinaus arbeiten viele weibliche Arbeitnehmer in Branchen, die mit einem vergleichsweise geringeren Gehalt einhergehen. Eine geringere Berufserfahrung infolge von Mutterschutzurlaub oder sonstiger familiär bedingter Unterbrechungen der Arbeitszeit trägt zudem zur ungleichen Bezahlung dabei.

Beide Varianten weisen unterschiedliche Charakteristika auf und unterscheiden sich anhand der Berechnung sowie Erhebung.

Bei der Berücksichtigung verschiedener Faktoren fällt die Einkommenslücke geringer aus. Die bereinigte Einkommenslücke ist somit kleiner als die unbereinigte Variante.

In welchen Branchen ist die Einkommenslücke besonders hoch?

Die Gender Pay Gap variiert je nach Berufsfeld. Während einige Branchen sehr hohe Unterschiede beim geschlechtsspezifischen Gehalt aufweisen, ist die Bezahlung in anderen Geschäftsfeldern nahezu gleich. Insbesondere die folgenden Bereiche weisen eine hohe Differenz zwischen den Verdiensten der Geschlechter auf:

  • Gesundheits- und Sozialwesen
  • Kunst und Unterhaltung
  • Finanzdienstleistungen
  • Versicherungsdienstleistungen

Zudem gibt es auch exemplarische Branchen, bei denen der geschlechtsspezifische Gehaltsunterschied eher gering ausgeprägt ist. Dies sind insbesondere die Folgenden:

  • Öffentliche Verwaltung
  • Verteidigungssektor
  • Baugewerbe

Demgegenüber gibt es wenige Beispiele, in denen die Frauen einen durchschnittlich höheren Stundenlohn haben. Hier stellt sich die Gender Pay Gap somit umgekehrt dar:

  • Wasser- und Abfallversorgung
  • Verkehr
  • Bergbau

Gründe für den Gender Pay Gap

Die Einkommenslücke bei männlichen und weiblichen Arbeitnehmern ist auf verschiedene Gründe zurückzuführen. Seit vielen Jahren widmet sich die wissenschaftliche Untersuchung den Gründen der Gehaltsgerechtigkeit. Ein beträchtlicher Anteil der Gründe für ungleiche Bezahlung liegt dabei mittelbar im Geschlecht.

Insbesondere die folgenden Aspekte der mittelbaren Diskriminierung sind für die Geschlechter-Einkommenslücke verantwortlich.

  • ungleiche Berufserfahrung
  • Teilzeit statt Vollzeit
  • Größe des Betriebs
  • Stellung im Unternehmen

Zudem gibt es weitere Gründe, die Teile der mittelbaren Diskriminierung von Frauen bei der Bezahlung sind. Schließlich hängt oftmals die Stellung in einem Unternehmen mit dem Geschlecht zusammen. Aufgrund der Gefahr von familiären Auszeiten entscheiden sich weniger Unternehmer für eine weibliche Führungskraft.

Mutterschaftsurlaube wirken sich zudem negativ auf die Berufserfahrung aus, sodass die ungleiche Bezahlung zwar oft nicht direkt mit dem Geschlecht verbunden ist, jedoch durchaus mittelbare Verknüpfungen zu erkennen sind.

Gender Pay Gap bei der Arbeit

Die Gender Pay Gap befindet sich seit den 2000er Jahren auf einem ähnlichen Niveau. Lediglich ein geringfügiger Rückgang ist zu erkennen, sodass sich der Wert 2017 bei 21 % befindet, während die Geschlechterlücke zehn Jahre zuvor rund zwei Prozentpunkte höher war. Bei den statistischen Werten handelt es sich um die unbereinigte Gender Pay Gap.

Demgegenüber ist die bereinigte Differenz beim Entgelt deutlich niedriger. In den letzten Jahren beträgt die bereinigte Gender Pay Gap zwischen 4 % und 6 %. Die Werte können sich leicht unterscheiden, je nachdem auf welche Art und Weise die Bereinigung erfolgt. Bei der bereinigten Gender Pay Gap werden auch Kriterien ausgeschlossen, die auf die mittelbare Diskriminierung zurückzuführen sind.

Wie erfahren Sie, was Ihre Kollegen verdienen?

Um die Gender Pay Gap bei Ihnen im Unternehmen zu beseitigen, müssen Sie zunächst wissen, ob überhaupt eine Einkommenslücke vorliegt. Schließlich redet nicht jeder Kollege über sein Gehalt. Mittlerweile gibt es jedoch ein Gesetz für Lohntransparenz. In unterschiedlichen Situationen können Sie den Lohn von Kollegen mit vergleichbaren Tätigkeiten erfragen. Dies ist der erste Schritt, um einen geschlechtsspezifischen Gehaltsunterschied zu beseitigen.

Empfehlung: Vorsicht ist besser als Nachsicht

Prüfen Sie, ob es weitere Gründe für eine ungleiche Bezahlung gibt. Eventuell liegen andere Gründe wie Berufserfahrung, Arbeitszeit, Stellung im Unternehmen oder Verantwortung für ein höheres Gehalt ausschlaggebend sein.

Was können Sie tun, wenn Sie schlechter bezahlt werden?

Letztendlich empfiehlt sich ein schrittweises Vorgehen. Zunächst sollten Sie Ihren Arbeitgeber ansprechen. Ggf. finden Sie gemeinsam im Rahmen eines konstruktiven Gesprächs eine Lösung, sodass dieser Ihren Lohn anpasst.

Wenn jedoch kein Einsehen erfolgt, können Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, um eine Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Ziel dieser Klage ist es, den Arbeitgeber zu einer höheren Zahlung und Ausgleichung des Gehaltsunterschiedes zu verpflichten. Dabei basiert der Anspruch auf dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, aus dem sich die Verpflichtung des Arbeitgebers einer gleichen Bezahlung ergibt.

Tipp: Fachliche Beratung einholen

Wenn Sie eine Klage gegen Ihren Arbeitgeber einreichen oder vorschnell mit einer solchen Klage drohen, gibt es keinen Schritt zurück. Folglich sollten Sie im Voraus mit einem Rechtsanwalt Ihr Vorgehen besprechen und die Erfolgschancen eines solchen Vorgehens abwägen.