Das Verwarnungsgeld

Bei Vorfällen im Straßenverkehr wird zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten unterschieden. Wenn Sie sich beispielsweise alkoholisiert ans Steuer setzen, dann stellt das ggf. eine Trunkenheit am Steuer dar. Dies kann dann strafrechtliche Konsequenzen wie ein Fahrverbot, Führerscheinentzug, Punkte in Flensburg oder eine Freiheits- oder Geldstrafe nach sich ziehen.

Wenn es sich bei Ihrem Verhalten jedoch nur um eine geringfügige Verletzung der Straßenverkehrsordnung (StVO) handelt, dann stellt dies keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit dar, für die dann ein Verwarnungsgeld zu zahlen ist. Solche geringfügigen Verletzungen welche, ein Verwarngeld nach sich ziehen, sind beispielsweise:

  • leichte Geschwindigkeitsverstöße
  • Park- und Halteverstöße
  • Handy am Steuer
  • Fahrzeugmängel

Geringfügige Verstöße zeichnen sich somit dadurch aus, dass der Fahrer zwar die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung missachtet, er durch dieses Verhalten den Straßenverkehr aber nicht stark gefährdet bzw. beeinträchtigt. Eine Verhängung eines Verwarngeldes erscheint daher als Sanktionierung ausreichend.

Wie hoch ist das Verwarnungsgeld?

Die gesetzliche Grundlage für das Verwarnungsgeld ist das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Dort heißt es in § 56 OWiG, dass für geringfügige Ordnungswidrigkeiten eine Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde ausgesprochen werden kann. Somit kann die Verwarnung auch ohne Geldstrafe ausgesprochen werden. Entscheidet sich die Behörde allerdings für ein Verwarnungsgeld, dann liegt dieses zwischen fünf und 55 EUR. Für welches Verhalten Sie welches Verwarnungsgeld erhalten, ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog.

Was ist eine geringfügige Ordnungswidrigkeit?

Wann es sich um eine geringe Ordnungswidrigkeit handelt, ist an der Beeinträchtigung und der Gefährdung für den Straßenverkehr zu messen. Das Falschparken kann z.B. ein Verwarnungsgeld, aber auch ein Bußgeld nach sich ziehen. Ein geringfügiger Verstoß, welcher ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen könnte, wäre beispielsweise, wenn die Parkzeit überschritten wurde. Hier haben Sie zwar einen Verstoß begangen, dieser gefährdet oder beeinträchtigt aber nicht den Straßenverkehr.

Etwas anderes gilt, wenn Sie mit Ihrem parkenden Fahrzeug eine Feuerwehr- oder Rettungszufahrt blockieren. Hier beeinträchtigen Sie den Straßenverkehr, da Ihr Fahrzeug im schlimmsten Fall abgeschleppt werden muss, um die entsprechende Zufahrt zu passieren.

Was ist der Unterschied zum Bußgeld?

Die Unterscheidung zwischen Verwarnungsgeld und Bußgeld lässt sich ebenfalls aus dem § 56 OWiG entnehmen. Ein Verwarnungsgeld liegt zwischen fünf und 55,00 EUR, sodass im Umkehrschluss ab einem Betrag von 60,00 EUR von einem Bußgeld die Rede ist.

Das Verfahren beim Verwarnungsgeld

Eine Verwarnung wird genauso angelegt wie ein reguläres Bußgeldverfahren. Doch welche Fristen gelten eigentlich bei einer Verwarnung und ist nach Zahlung des Verwarnungsgeldes das Verfahren abgeschlossen?

Gibt es eine Frist, bis wann das Verwarngeld gezahlt werden muss?

Die Frist für die Zahlung des Verwarnungsgeldes ergibt sich ebenfalls aus § 56 OWiG. Dort heißt es:

“Die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 ist nur wirksam, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entsprechend der Bestimmung der Verwaltungsbehörde entweder sofort zahlt oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll […].”

Das Verwarnungsgeld kann daher entweder direkt oder innerhalb einer Frist von einer Woche gezahlt werden.

Wann wird die Verwarnung wirksam?

Wenn Sie den Bescheid über die Höhe des verhängten Verwarnungsgeldes erhalten haben, haben Sie eine Woche Zeit, dieses zu bezahlen. Die Zahlung stellt dann eine stillschweigende Erklärung dar, dass Sie mit der Verwarnung und der Höhe des verhängten Verwarnungsgeldes einverstanden sind. Nach der Zahlung ist das Verwarnungsgeldverfahren daher abgeschlossen und die Verwarnung wird wirksam.

Hinweis: Verwarnung wird nicht gespeichert 

Ein bezahltes Verwarnungsgeld hat keine negativen Folgen für Sie. Durch die Zahlung gilt die Angelegenheit als erledigt. Sie müssen daher mit keinem Bußgeldverfahren rechnen. Zudem wird die Verwarnung auch nicht im Verkehrszentralregister gespeichert.

Werden Sie vor einer Verwarnung angehört?

Ob Sie vor einer Verwarnung angehört werden, hängt davon ab, ob Sie direkt bei der Ordnungswidrigkeit erwischt werden. Wenn Sie bei einer Polizeikontrolle direkt eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld erhalten, dann wurden Sie auch direkt vor Ort im Hinblick auf die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit angehört.

Wenn Sie nicht vor Ort sind, dann werden Sie die Verwarnung per Post erhalten. Diese wird in der Regel auch einen Anhörungsbogen erhalten. Hier können Sie sich zur Sache äußern und diesen dann zurückschicken.

Wie bezahlt man das Verwarngeld?

In einigen Bundesländern haben Sie die Möglichkeit, das Verwarnungsgeld für eine geringfügige Ordnungswidrigkeit direkt vor Ort zu bezahlen. In der Regel dürfen jedoch nur noch Verwarngelder bis 35,00 EUR vor Ort bezahlt werden. Ferner ist eine Barzahlung dabei ausgeschlossen, Sie müssten dann für die Zahlung direkt mit zur Polizeidienststelle kommen oder den Betrag überweisen.

Kann ein Verwarnungsgeld auch verjähren?

Im Bußgeldverfahren gibt es Zeiträume, in denen der Bußgeldbescheid ergehen muss. Wird diese Frist verpasst, ist die Tat verjährt. Ein Bußgeldverfahren ist dann ausgeschlossen. Für das Verwarnungsgeld gibt es keine festgelegten Zeiträume bzw. Fristen.

Somit besteht für die Behörde keine Verpflichtung zur Zustellung oder Einhaltung einer Frist. Sie werden als Verwarnter daher nicht nach Ablauf einer bestimmten Zeit aus Ihrer Verpflichtung entlassen.

Konsequenzen bei Nichtzahlung des Verwarnungsgeldes

Da eine Verwarnung genauso aufgenommen wird wie eine Ordnungswidrigkeit, welche ein Bußgeldverfahren nach sich zieht, hat die Nichtzahlung des Verwarnungsgeldes Konsequenzen für Sie. Sie müssen dann nämlich ggf. mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Doch wann liegt eigentlich eine Nichtzahlung des Verwarnungsgeldes vor und können Sie sich bereits vorab gegen eine Verwarnung zur Wehr setzen?

Wann gilt das Verwarnungsgeld als nicht bezahlt?

Wenn Sie ein anschließendes Bußgeldverfahren vermeiden möchten, dann sollten Sie das Verwarnungsgeld rechtzeitig zahlen. Zudem sollte Ihnen bei der Zahlung auch kein Fehler unterlaufen, der zur Folge haben kann, dass das Verwarnungsgeld als nicht gezahlt gilt. Nachfolgende Punkte sollten Sie daher bei der Zahlung in jedem Fall beachten:

  • Das Aktenzeichen: Sie sollten bei der Überweisung des Verwarnungsgeldes in jedem Fall das Aktenzeichen angeben und auch darauf achten, dass dies das richtige Aktenzeichen ist. Geben Sie gar kein Aktenzeichen oder das falsche an, kann Ihre Zahlung eventuell nicht zugeordnet werden. Trotz fristgerechter Zahlung gilt Ihr Verwarnungsgeld dann ggf. als nicht bezahlt.
  • Zahlung innerhalb der Frist: Auch die Zahlungsfrist von einer Woche sollte Sie in jedem Fall einhalten. Überweisen Sie den Betrag zu spät, kann dies zur Folge haben, dass ein Bußgeldverfahren für Ihr Vergehen im Straßenverkehr eingeleitet wird.
  • Zahlen Sie den richtigen Betrag: Letztlich sollten Sie auch den richtigen Betrag überweisen. Ein zu geringer Betrag wird ebenfalls als Nichtzahlung des Verwarnungsgeldes gewertet.

Können Sie gegen eine Verwarnung vorgehen?

Durch das Verwarnungsgeld sollte eigentlich vermieden werden, dass ein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Es wird also versucht, Ihr Vergehen unkompliziert und so schnell wie möglich aus der Welt zu schaffen. Wirksam wird die Verwarnung dann, wenn Sie das Verwarnungsgeld zahlen. Sie müssen eine solche Verwarnung jedoch nicht akzeptieren.

Für die Verwarnung gibt es zwar nicht die Möglichkeit, Widerspruch oder Einspruch zu erheben. Sie können aber entweder das Verwarnungsgeld nicht zahlen – damit bringen Sie zum Ausdruck, dass Sie mit der Verwarnung nicht einverstanden sind. Oder aber Sie setzen ein Schreiben auf, in dem Sie zum Vorwurf Stellung nehmen und erklären, warum eine Verwarnung nicht berechtigt ist.

Was passiert, wenn Sie Einwände erheben?

Wenn Sie Einwände gegen das Verwarnungsgeld erheben oder dieses erst gar nicht bezahlen, dann kann sich die Behörde dazu entscheiden, das Verfahren gegen Sie einzustellen. Dies ist aber eher selten der Fall. Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit wird die Behörde ein Bußgeldverfahren gegen Sie einleiten. Sie erhalten dann einen Bußgeldbescheid, in dem Ihr Verstoß, das Bußgeld sowie die Kosten für das Bußgeldverfahren aufgeführt sind.

Gegen den Bußgeldbescheid können Sie dann ganz normal Einspruch erheben. Sie sollten jedoch bedenken, dass nach Erlass des Bußgeldbescheides das Verwarnungsgeldverfahren abgeschlossen ist. Sie können sich somit nicht im Nachhinein dazu entschließen, doch das Verwarnungsgeld zu zahlen, weil dies geringere Kosten nach sich zieht.