Falschparken: Eine Regelung der Straßenverkehrsordnung
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt das Halten und Parken von Fahrzeugen. § 12 StVO nennt genau, wo nicht gehalten und nicht geparkt werden darf. Der Unterschied zwischen dem Halten und dem Parken wird dort ebenfalls genannt. Entsprechend wird von Parken gesprochen, wenn
- der Fahrer sein Fahrzeug verlässt
- oder länger als drei Minuten hält.
Wer entsprechend den Vorschriften falsch parkt oder ohne notwendigen Parkschein, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Die Ordnungswidrigkeit wird entweder durch das Ordnungsamt oder die Polizei selbst festgestellt und mit einem Verwarngeld belegt. Dieses wird mit einem Strafzettel verhängt oder im Nachgang postalisch zugestellt. In der Regel erhält der Fahrer direkt einen Strafzettel, der unter dem Scheibenwischer festgeklemmt wird. Auf diesem wird das Fehlverhalten benannt sowie die Höhe des Verwarngelds angegeben.
- In welchem Zeitraum müssen Sie die Zahlung leisten?
- Wie hoch ist das Verwarngeld für Falschparken?
- Was passiert, wenn der Strafzettel nicht bezahlt wird?
- Wann verjährt ein Strafzettel?
- Wann darf das Fahrzeug abgeschleppt werden?
- Wird der Halter oder der Führer des Fahrzeugs rechtlich belangt?
In welchem Zeitraum müssen Sie die Zahlung leisten?
Der Fahrer kann die Strafe innerhalb einer angegebenen Frist (meist innerhalb einer Woche) per Überweisung bezahlen. Damit erkennt er die Strafe an und die Sache gilt als erledigt. Zahlt der Fahrer nicht, erhält er in der Regel eine schriftliche Aufforderung per Post. Dies gilt auch, falls der Strafzettel verloren gegangen ist oder von anderen vom Fahrzeug entfernt wurde.
Hinweis: Bußgeldbescheid anstatt Zahlungsaufforderung
Ob eine Zahlungsaufforderung erstellt wird oder nicht, ist abhängig von der jeweiligen Behörde. Diese darf nach Ablauf der Zahlungsfrist auch direkt einen Bußgeldbescheid mit einer Bearbeitungsgebühr erlassen und an Sie versenden.
Wie hoch ist das Verwarngeld für Falschparken?
Die Höhe des Bußgeldes variiert sehr und ist abhängig von der jeweiligen Ordnungswidrigkeit. Im Vergleich zu anderen Vergehen innerhalb der Straßenverkehrsordnung ist es jedoch relativ gering und liegt zwischen zehn und 110 EUR. Bei einigen Ordnungswidrigkeiten gibt es jedoch Punkte in Flensburg, zum Beispiel beim Parken auf Autobahnen oder bei der Behinderung von Rettungsfahrzeugen.
Was passiert, wenn der Strafzettel nicht bezahlt wird?
Wenn Sie den Strafzettel nicht bezahlen, erhalten Sie in aller Regel zunächst eine Zahlungsaufforderung per Post. Mit dieser erhalten Sie auch die Möglichkeit sich zu dem Vorfall zu äußern. Wenn Sie dies nicht tun und nicht bezahlen, wird im nächsten Schritt ein Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen.
Zu dem angegebenen Verwarngeld kommt dann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR sowie eine Zustellgebühr in Höhe von 3,50 EUR. Einen Strafzettel einfach nicht zu bezahlen ist daher nicht empfehlenswert, wenn dieser berechtigt ist. Anstatt einer Zahlungsaufforderung kann die Behörde auch direkt einen Bußgeldbescheid erlassen.
Wann verjährt ein Strafzettel?
Da es sich beim Falschparken um eine Ordnungswidrigkeit handelt verjährt ein entsprechendes Vergehen nach drei Monaten. Der Tag der Anordnung ist für die Verjährung entscheidend, nicht der Tag der Zustellung. Wird die Anordnung am letzten Tag der Verjährungsfrist erlassen, kommt das Schreiben erst nach Ablauf der 3 Monate beim Betroffene an. Die Verjährung ist dann aber wirksam unterbrochen. Die Behörde kann das Geld trotzdem bei Ihnen einfordern.
Wann darf das Fahrzeug abgeschleppt werden?
In den meisten Fällen erhalten Sie für Falschparken einen Strafzettel. Es gibt jedoch Situationen, in denen Ihr Fahrzeug auch abgeschleppt werden darf. Dies ist sofort möglich, wenn Sie eine andere Person oder ein anderes Fahrzeug behindern oder gefährden, zum Beispiel beim Parken:
- in Feuerwehrzufahrten
- auf Baustellen
- in Einfahrten
- auf Privatgrundstücken ohne Erlaubnis oder
- auf der Autobahn.
Durch das Abschleppen entstehen hohe Zusatzkosten, die Sie tragen müssen.
Wird der Halter oder der Führer des Fahrzeugs rechtlich belangt?
Es kann vorkommen, dass der rechtliche Halter des Fahrzeugs den Verstoß nicht begangen hat. Wenn zum Zeitpunkt des Falschparkens ein anderer Fahrzeugführer für das Fahrzeug verantwortlich war, ist dieser mit der Strafe zu belegen.
In der Praxis ist aber oft schwer zu ermitteln, wer das Fahrzeug tatsächlich geführt und falsch geparkt hat. Durch den Versuch den verantwortlichen Fahrzeugführer zu ermitteln, kam es häufig zu hohen Bearbeitungskosten für die Behörden und dem Verfall der Strafe durch die Verjährungsfrist.
Damit dies nicht mehr notwendig ist, wurde die Halterhaftung beim ruhenden Verkehr eingeführt. Diese bedeutet, dass der Halter des Kraftfahrzeugs für den Verstoß herangezogen werden kann, wenn
- der Fahrzeugführer vor Verstreichen der Verjährungsfrist nicht ermitteln werden kann oder
- diese Ermittlungen einen unangemessenen Aufwand bedeuten würden.
In der Praxis bedeutet dies: Wenn der Halter in seinem Anhörungsbogen keine Angaben zum tatsächlichen Fahrzeugführer angibt, wird er selbst mit einer Kostenpauschale in Höhe von 23,50 EUR belegt, wenn der Fahrzeugführer den Behörden nicht bekannt ist.
Einspruch gegen Falschparken: Das sollten Sie wissen
Gegen eine Strafe wegen Falschparken können Sie Einspruch einlegen. Dafür ist es wichtig, dass Sie die Strafe zunächst nicht zahlen. Sie können
- bereits auf den Strafzettel reagieren und ein Schreiben an das Ordnungsamt oder die Polizei aufsetzen oder
- auf den Bußgeldbescheid warten und im Rahmen dessen innerhalb der gesetzten Frist Einspruch einlegen.
In beiden Fällen wird der Vorgang anschließend erneut geprüft. Entweder entfällt nach dieser Prüfung die Verwarnung oder der Einspruch wird abgelehnt und die Ordnungswidrigkeit wird weiterhin als begangen festgestellt. Bei einem negativen Entscheid bleibt der Bußgeldbescheid bestehen. Sie können noch gerichtlich dagegen vorgehen. Dadurch entstehen aber weitere Kosten für Sie. Sie sollten sich daher gut überlegen, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt und ob er als aussichtsreich anzusehen ist.
Wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid prüfen lassen, kann Ihr Rechtsanwalt Ihnen die Erfolgsaussichten im Vorfeld mitteilen.
Wie sieht eine Stellungnahme im Einspruchsverfahren aus?
Wenn Sie einen Einspruch gegen den Strafzettel einlegen möchten, können Sie sich bei der Erstellung an folgendem Muster orientieren:
Ihr Name
Ihre Anschrift
Ordnungsamt
Anschrift
Ort, Datum
Einspruch gegen die Verwarnung wegen Falschparkens vom (Datum)
Aktenzeichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Ihren Bescheid mit oben genanntem Aktenzeichen am (Datum) erhalten. Mir wird vorgeworfen (Angaben zum Tatbestand mit Datum, Uhrzeit und Ort/Straße). Ein Verwarngeld in Höhe von (Betrag) wurde verhängt.
Ich teile hiermit mit, dass ich mit dieser Verwarnung nicht einverstanden bin.
Begründung:
(Ausführliche Begründung mit Verweis auf entsprechende Nachweise, wenn vorhanden).
Ich bitte Sie um Prüfung der Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Wer trägt die Beweislast?
Im Zweifel muss der Staat beweisen, dass Sie falsch geparkt haben. Sie können aber entlastende Tatsachen vorbringen. Es ist dabei nicht ausreichend lediglich die Umstände des Falschparkens zu nennen, sondern Sie sollten dies im Optimalfall auch belegen können. Solche Beweise sind in der Regel nur durch Zeugen oder Fotos möglich.
Tipp: Unverzüglich dokumentieren
Kommen Sie zu Ihrem Fahrzeug und haben einen zweifelhaften Strafzettel erhalten, sollten Sie sofort dokumentieren. Machen Sie Fotos von den Umständen oder ziehen Sie Zeugen hinzu. Zum Beispiel, wenn der Parkscheinautomat defekt ist oder ein Schild unleserlich.
Falschparken auf dem Privatparkplatz
Neben der öffentlichen Verkehrsüberwachung kommt es immer häufiger zu Parkraumüberwachungen auf Privatparkplätzen. Supermärkte oder Einkaufzentren begrenzen die Parkdauer der Kunden auf eine bestimmte Stundenanzahl und lassen dies durch private Betriebe überwachen, um ein Dauerparken zu verhindern.
Diese Art der Überwachung auf Privatgrundstücken ist zulässig und Sie müssen den genannten Betrag wegen Falschparken bezahlen. Diesen zivilrechtlichen, vertraglichen Anspruch erhebt der Besitzer aufgrund der Benutzerordnung, die am Parkplatz angebracht ist. Bezahlen Sie nicht, wird der private Unternehmer Sie abmahnen und mit hohen Mahngebühren strafen.
Tipp: Kulanz mit Kassenbon
Wenn Sie lediglich vergessen haben wie gefordert eine Parkscheibe in Ihr Fahrzeug zu legen, sind die Parkraumüberwacher meist kulant. Wenn Sie über die genannte Zeit einen Kassenbon vom betreffenden Geschäft vorlegen können, wird Ihnen die Strafe eventuell erlassen.