Die Voraussetzungen für einen Antrag auf Sozialhilfe

Gem. § 1 SGB XII ist es die Aufgabe der Sozialhilfe, den Menschen eine Lebensführung zu ermöglichen, die sich an der grundgesetzlich garantierten Würde des Menschen orientiert. Demzufolge richtet sich die Sozialhilfe an verschiedene Personengruppen, die kein ausreichendes Einkommen zur Verfügung haben. Die Voraussetzungen für Sozialhilfe erfüllen dabei häufig folgende Personengruppen:

  • Personen im Alter
  • Personen bei Erwerbsminderung

Die Sozialhilfe orientiert sich dabei am verfügbaren Einkommen und Vermögen. Zudem besteht eine Nachrangigkeit gegenüber allen anderen Leistungen. Folglich ist die Sozialhilfe der letzte Ausweg, falls Sie finanziell Unterstützung benötigen und keinen Anspruch auf andere Leistungen haben. In diesem Fall sollten Sie einen Sozialhilfeantrag stellen. Haben Sie übersehen, dass Sie Anspruch auf andere Leistungen hätten, kann es vorkommen, dass Ihr Antrag auf Sozialhilfe durch einen Bescheid abgelehnt wird. Es lohnt sich jedoch die Ablehnung zu überprüfen.

Hinweis: Was bedeutet nachrangig bzw. subsidiär?

Nachrangigkeit oder auch Subsidiarität bedeutet, dass Sie erst alle anderen Ansprüche geltend machen müssen, bevor Sie auf die Sozialhilfe zurückgreifen dürfen.

Welche Leistungen gibt es?

Innerhalb der Sozialhilfe gibt es unterschiedliche Leistungen. Diese orientieren sich an den individuellen Verhältnissen der Menschen und sind im SGB XII geregelt:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Hilfe zur Gesundheit und Pflege
  • Hilfe zur Unterstützung bei sozialen Schwierigkeiten
  • Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter

Wann können Sie die Sozialhilfe beantragen?

Sobald Sie die Voraussetzungen der Sozialhilfe erfüllen, können Sie diese beantragen. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, dass Sie lediglich bei der Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter aktiv einen Antrag einreichen müssen. Bei allen anderen Sozialhilfeleistungen genügt auch ein Anruf oder ein persönliches Gespräch, wobei dies im Streitfall zu Beweisproblemen führen könnte. Der Träger der Sozialhilfe muss dann von Amts wegen tätig werden. Einen Antrag auf Sozialhilfe müssen Sie dann nachreichen.

Der Antrag auf Sozialhilfe

Der Antrag auf Sozialhilfe dient einem besonderen Zweck. Anhand der ausgefüllten Formulare und Unterlagen kann der Träger der Sozialhilfe schnell und einfach prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Sozialhilfe besitzen.

Welche Angaben müssen Sie im Formular machen?

Grundsätzlich verlangt der Gesetzgeber weitreichende Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, um die Anspruchsvoraussetzungen umfassend prüfen zu können. Zur einfachen Übersicht und einem besseren Verständnis gliedern die Träger der Sozialhilfe die Formulare in unterschiedliche Abschnitte:

  • Angaben zu den persönlichen Verhältnissen
  • Einkommensverhältnisse der Personen im Haushalt
  • Wohnverhältnisse und Wohnkosten
  • Angaben zu den letzten Arbeitsverhältnissen
  • Angaben zum Vermögen

Welche Dokumente brauchen Sie für den Sozialhilfeantrag?

Wenn Sie Ihren Sozialhilfeantrag stellen wollen, benötigen Sie verschiedene Dokumente. Neben dem schriftlichen Antrag und den dazugehörigen Formularen müssen Sie einen gültigen Personalausweis mitbringen. Zudem ist es wichtig, dass Sie Ihr Einkommen nachweisen können und Angaben zu den monatlichen Ausgaben machen. Die meisten Sozialämter lassen hierfür Kontoauszüge der letzten sechs Monate genügen.

Empfehlung: Vor einem persönlichen Gespräch informieren

Bevor Sie ein persönliches Gespräch beim Sozialamt führen, sollten Sie sich mit einem Anruf über die notwendigen Dokumente informieren. So vermeiden Sie einen zweiten Gang zum Sozialamt.

Sozialhilfe beantragen

Der Antrag auf Sozialhilfe muss schriftlich erfolgen. Dabei ist das Sozialamt verpflichtet, Ihren Antrag auf Sozialhilfe entgegen zunehmen. Folglich können Sie dort Ihren Sozialhilfeantrag stellen. Das zuständige Amt zahlt den Anspruch nur rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Falls die Voraussetzungen zutreffen, sollten Sie folglich nicht zögern und umgehend einen Sozialhilfeantrag stellen.

Tipp: Antrag online ausdrucken

Um einen Sozialhilfeantrag zu bekommen, müssen Sie nicht das Amt aufsuchen. Vielmehr stellen die zuständigen Ämter die Formulare online zur Verfügung. Nach dem Druck können Sie diese schnell ausfüllen und einreichen.

Wo beantragen Sie die Sozialhilfe?

Den Antrag auf Sozialhilfe müssen Sie beim Sozialamt der jeweiligen Stadt oder Kommune einreichen, wo Sie wohnen. Anders als häufig gesagt, sind die Arbeitsagentur oder das Jobcenter nicht für die Sozialhilfe zuständig. Die trennscharfe Unterteilung der Leistungen wirkt sich auch auf die Zuständigkeit der Ämter aus.

Besonderheiten beim Antrag auf Grundsicherung

Grundsicherung ist eine bestimmte Form der Sozialhilfe. Diese Leistung der Sozialhilfe wird von den Steuermitteln finanziert, die dafür gedacht sind, Menschen im Alter zu unterstützen. Falls Ihre Rente somit nicht für einen angemessenen Lebensunterhalt genügt, können Sie einen Sozialhilfeantrag stellen.

Bei einem Antrag auf Grundsicherung überprüft das zuständige Amt die Einkünfte und das Vermögen von Unterhaltsverpflichteten wie Eltern und Kindern nicht ohne Weiteres. Eine Heranziehung dieser Personen zur Erstattung der Grundsicherung ist erst möglich, wenn das Gesamtjahreseinkommen über 100.000 EUR liegt. Eine Überprüfung der Verpflichtung auf Unterhalt im Voraus erfolgt lediglich bei entsprechenden Indizien.

Anders sieht dies bei einem Antrag auf Sozialhilfe aus. Hier prüft das Sozialamt bereits im Voraus, ob anderweitige Ansprüche wie eine Unterhaltsberechtigung bestehen. Schließlich ist die Sozialhilfe subsidiär.