Beitragsanpassungen der Concordia – nicht ohne ausreichende Begründung

Regelmäßige Beitragserhöhungen der Concordia gehören zum üblichen Geschäft. Je nach Tarif können sich dabei allerdings die Prämien bereits binnen weniger Jahre verdoppeln. Das bringt so manchen Versicherungsnehmer über die Jahre in finanzielle Nöte – insbesondere im Alter. Dabei ist vielen Privatversicherten gar nicht klar, weshalb sich ihre Beiträge erhöhen. Wenig verwunderlich, mangelte es den Begründungsschreiben der PKV in der Vergangenheit an Transparenz.

Damit ist nun Schluss, denn der Bundesgerichtshof (BGH) gab klagenden Privatversicherten recht und verweist in mehreren Urteilen auf Mindestanforderungen, die Beitragserhöhungen privater Krankenversicherungen (PKV) erfüllen müssen. Darunter auch ein Mindestmaß an Informationsgehalt in den Mitteilungsschreiben der PKV. Demnach reicht eine pauschale Begründung wie „Kostensteigerung” nicht aus, um eine Beitragserhöhung zu rechtfertigen. Die Berechnungsgrundlage müsse den Privatversicherten mindestens genannt werden.

Erstattungsansprüche für Concordia-Versicherte

Die Folge der unzulänglichen Begründungen durch die PKV: Beitragserhöhungen aus den vergangenen Jahren sind unwirksam. Versicherungsnehmer der Concordia können davon profitieren. Es können sich Rückerstattungsansprüche der zu viel gezahlten Prämien ergeben – und zwar über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren.

Versicherungsnehmer haben Aussicht auf niedrige Prämien

Stellt sich heraus, dass Ihre Beitragserhöhungen tatsächlich unwirksam sind, kann das zudem dazu führen, dass Ihr Beitragssatz sinkt. Denn: Es besteht die Möglichkeit, dass Sie auf den Beitragssatz zurückgestuft werden, der vor der widerrechtlichen Erhöhung durch die Concordia für Sie galt.

Berechnungsgrundlage sollte ersichtlich sein

Wann die Concordia sowie alle weiteren PKV ihre Prämien erhöhen dürfen, ist gesetzlich geregelt. Unter anderem können Beitragsanpassungen Überschreitungen von Schwellenwerten zugrunde liegen. Hierbei werden zweierlei unterschieden: Gesundheitskosten und Sterbewahrscheinlichkeit.

  • Gesundheitskosten: Steigen die Gesundheitskosten um mehr als zehn Prozent als vorab kalkuliert, dürfen private Versicherer ihre Beiträge anheben.
  • Sterbewahrscheinlichkeit: Steigt die Lebenserwartung der Versicherten um mehr als fünf Prozent, ist es ebenfalls legitim, Prämienerhöhungen vorzunehmen.

Und genau darüber müssen Privatversicherte informiert werden. Zwar muss die Begründung der Concordia keine detaillierte Berechnung aufweisen. Jedenfalls aber die Berechnungsgrundlage, sprich die Angabe des Schwellenwertes, der überschritten wurde.

So gehen Sie gegen unwirksame Beitragserhöhungen der Concordia vor

Um Ihre Ansprüche gegenüber der Concordia zu überprüfen, benötigen Sie:

  • Ihre Versicherungspolice
  • die Mitteilungen über Beitragserhöhungen aus den vergangenen zehn Jahren
  • ggf. Schreiben zu Tarifwechseln

 

 

Prüfen Sie genau, welche Begründungen Ihren Beitragserhöhungen in den vergangenen Jahren zugrunde lagen. Handelt es sich im pauschale Verklausulierungen, liegen unwirksame Prämienanpassungen nahe. Ziehen Sie einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu Rate. Er weiß, wo anzusetzen ist und gibt Ihnen eine fundierte Einschätzung über den Zeitraum und die Höhe zu erwartender Ansprüche.

Wichtig: Nachgelieferte Beitragsanschreiben
Zahlreiche Privatversicherer versuchen mithilfe nachgelieferter Anschreiben ihre Formfehler zu heilen. Auf zurückliegende unwirksame Beitragserhöhungen nimmt das allerdings keinen Einfluss.

Bei einem Vorgehen gegen die Concordia empfehlen wir Ihnen in jedem Fall, einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Es bedarf einer genauen Prüfung Ihrer Unterlagen, wobei die komplexe Materie für Laien schwierig zu durchschauen ist.

Höhe möglicher Rückerstattungen durch die Concordia

Tarif und Dauer des Versicherungsverhältnisses sind ausschlaggebend dafür, wie hoch Ihre Rückerstattung ausfällt. Deshalb lassen sich dazu auch keine pauschalen Angaben machen. Fest steht aber, dass sich Rückzahlungen bis zu zehn Jahren ergeben können.

Wichtig: Verjährungsfrist
Die Verjährungsfrist hat Ende 2020 begonnen zu laufen. Doch sollten Sie nicht zögern, Ihre Ansprüche prüfen zu lassen, denn auch die Verjährungshöchstgrenze ist ein wichtiger Faktor.

Die Verjährungshöchstgrenze liegt bei zehn Jahren. Für Sie können sich also Rückerstattungsansprüche über ebendiesen Zeitraum ergeben. Das kann sich mit jedem vergangenen Jahr jedoch ändern. Denn: Die Höchstgrenze kann sich verringern. Handeln Sie also schnell, um keine zu viel gezahlten Prämien zu verschenken.

Wichtig in dem Kontext ist auch, dass Sie bislang noch keine Ansprüche gegenüber der Concordia geltend gemacht haben dürfen.

Wir holen Ihre zu viel gezahlten Beiträge zurück

Unser Kanzlei-Team setzt Ihre Rückforderungsansprüche gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung durch.

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