Enorme Belastung für Versicherungsnehmer
Die Beitragserhöhungen privater Krankenversicherungen belasten so manchen Versicherungsnehmer enorm. Dass Versicherte da nachvollziehen können sollten, auf welcher Grundlage ihre PKV die Beiträge anzieht, scheint selbstredend. Die Debeka und andere private Krankenversicherungen haben ihre Begründungen in der Vergangenheit allerdings recht einfach gehalten. Zu einfach, wie der Bundesgerichtshof Ende 2020 entschied.
Zwar richteten sich die Urteile nicht gegen die Debeka, gleichwohl gelten diese aber auch für den Marktführer unter den PKV. Die Bundesrichter bestätigten, dass zurückliegende Beitragserhöhungen privater Krankenversicherungen unwirksam sein können, sofern keine ausreichende Begründung erfolgte. Vielen Versicherten stehen Rückzahlungen zu.
Debeka muss Rückzahlungen leisten
Auch die Debeka hat in den vergangenen Jahren ihre Begründungen zu Beitragserhöhungen auf Verklausulierungen gestützt. Vielmehr hätte aber auch hier eine detaillierte Aufklärung seitens der Krankenversicherung stattfinden müssen. Das berechtigt Privatversicherte nun dazu, Rückzahlungen zu viel gezahlter Beiträge zu fordern.
Hinweis: Mitteilung über Berechnungsgrundlage
PKV müssen ihren Versicherten nach § 203 Abs. 5 VVG die Berechnungsgrundlage für die Beitragserhöhung mitteilen. Diese kann bspw. das Erreichen eines Schwellenwertes bei Versicherungsleistungen oder der Sterbewahrscheinlichkeit sein.
Zwar müssen die PKV den Urteilen zufolge nicht angeben, in welcher Höhe sich die Rechnungsgrundlagen verändert haben, doch müsse es über eine allgemeine Information über die Erhöhung hinausgehen.
Versicherungsnehmer haben Aussicht auf niedrige Prämien
Stellt sich heraus, dass Ihre Beitragserhöhungen tatsächlich unwirksam sind, kann das dazu führen, dass Ihr Beitragssatz sinkt. Eine Rückstufung auf den Beitragssatz, der vor der widerrechtlichen Erhöhung durch die Debeka für Sie galt, ist möglich.
Ein Vorgehen gegen die Debeka macht also in zweierlei Hinsicht Sinn:
- um zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern und
- um eine niedrigere Prämie in Ihrem Tarif zu erwirken.
Sie möchten Rückerstattungen fordern? So gehen Sie vor!
Da die Thematik sehr komplex ist, raten wir Ihnen, sich anwaltliche Unterstützung bei einem Vorgehen gegen die Beitragserhöhungen der Debeka zu holen.
Was Sie in jedem Fall benötigen:
- den Versicherungsvertrag Ihrer privaten Krankenversicherung
- alle Mitteilungen Ihres Versicherers zu Beitragserhöhungen aus den vergangenen zehn Jahren
Die Mitteilungen geben Aufschluss darüber, ob Ihre PKV Sie ausreichend über die Beitragserhöhungen informiert hat oder nicht.
Hinweis: Mitteilung nicht mehr zur Hand?
Haben Sie die Mitteilungen der Debeka nicht mehr zur Hand, fordern Sie diese erneut an. Ihre PKV muss Ihnen diese erneut aushändigen.
Höhe der Rückerstattung
In welcher Höhe Ihnen Rückerstattungen zustehen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Aber einmal grob überschlagen: Ihr ursprünglich vereinbarter Beitragssatz wird mit Ihrem zuletzt gezahlten Beitragssatz abgeglichen. Die Differenz ergibt Ihre Rückzahlung – plus Zinsen.
Verjährungsfrist und Verjährungshöchstgrenze sind wichtige Parameter
Der BGH hat den Beginn der Verjährungsfrist auf Ende 2020 festgesetzt – demnach endet diese 2023. Dennoch raten wir Ihnen dazu, schnell aktiv zu werden, um die sogenannte Verjährungshöchstgrenze bestmöglich auszuschöpfen. Diese kann bis zu zehn Jahre betragen und beschreibt den Zeitraum, über den Sie Ansprüche gegenüber der Debeka rückwirkend geltend machen können. Doch die Höchstgrenze kann sich mit jedem vergangenen Jahr mindern.
Gekoppelt ist das zudem an eine Voraussetzung: Sie dürfen in der Vergangenheit noch keine Rückforderungsansprüche gegenüber der Debeka geltend gemacht haben.
Unser Kanzlei-Team setzt Ihre Rückforderungsansprüche gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung durch.
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