Mit Blick auf die Corona-Pandemie sehen sich viele Arbeitgeber*innen aktuell dazu gezwungen, ihre Arbeitnehmer*innen in die Kurzarbeit zu schicken. Neben der Sorge um den Arbeitsplatz bedeutet das für viele Beschäftigte weniger Gehalt. Da der Verdienst auch die Rente beeinflusst, fragen sich Beschäftigte jetzt, ob die Kurzarbeit zur Rentenfalle wird.

So funktioniert das Kurzarbeitergeld

Die Kurzarbeit existiert schon seit über 100 Jahren und wurde ursprünglich eingeführt, um Beschäftigte und Betriebe durch kurzzeitige Krisensituationen zu helfen. Auch wenn bei dessen Einführung niemand an eine Pandemie gedacht hat, fügt sich Sinn und Zweck dieser Beschäftigungsart in unsere heutige Zeit ein. Denn damals wie heute bleiben durch die Kurzarbeit Arbeitsplätze und Betriebe erhalten.

Arbeitnehmer*innen, die sich in Kurzarbeit befinden, arbeiten weniger Stunden, als im Arbeitsvertrag vorgesehen ist. Diese Stunden kriegen sie auch ganz normal bezahlt. Der Verlust, der ihnen dann durch die geringere Stundenanzahl entsteht, wird teilweise über das Kurzarbeitergeld ausgeglichen. Wie viel das im Einzelfall ist, hängt von der Dauer der Kurzarbeit und davon ab, ob Arbeitnehmer*innen kinderlos sind oder nicht.

Hier eine Übersicht über die Höhe des Kurzarbeitergeldes:

Geringeres Einkommen = Geringere Rente

Die Höhe der Rente bemisst sich nach dem Einkommen einer Person. Das gilt sowohl für die gesetzliche als auch für die Betriebsrente. Da das Kurzarbeitergeld das Brutto- und das Nettogehalt zwar ergänzt, aber nicht vollständig ersetzt, hat es auch Einfluss auf die Rentenanwartschaften. Dementsprechend sinken die Beiträge, die auf das Rentenkonto eingezahlt werden, wenn mit Kurzarbeitergeld aufgestockt wird.

Sonderprämien werden meist nicht angerechnet

In vielen Branchen zahlten Arbeitgeber*innen ihren Beschäftigten in der Corona-Pandemie Sonderprämien, um deren Einsatz besonders zu würdigen. Auswirkungen haben diese Zahlungen auf den Rentenbeitrag nur, wenn sie 1.500 EUR übersteigen. Dann sind sie nämlich steuerpflichtig und müssen als Hinzuverdienst bei der Berechnung des Rentenbeitrags berücksichtigt werden.

Verlust ist kaum spürbar

Allerdings hält sich der Verlust hierbei in Grenzen. Gerade wenn die Kurzarbeit länger andauert, werden bis zu 87% der Lohndifferenz und damit ein Großteil der Rentenversicherungsbeiträge vom Kurzarbeitergeld aufgefangen. Pro Jahr Kurzarbeit verringert sich die Rente in vielen Fällen nur um wenige Euro im Monat.

Wer dennoch auf Nummer sicher gehen und vorsorgen möchte, sollte sich um einen Ausgleich des fehlenden Betrags bemühen. So lässt sich eine spätere Versorgungslücke verhindern.

Quellen: