Nachts, betrunken und ohne Helm: Immer wieder kommt es zu Unfällen, weil E-Scooter-Fahrer:innen teilweise unter erheblichem Alkoholeinfluss auf den Elektroroller steigen. Und dennoch wurde kürzlich über eine Anhebung der Promillegrenze auf das Niveau von Radfahrer:innen diskutiert. Welche Grenzen gelten heute und zukünftig? Wir haben alle Informationen.

Promillegrenzen für E-Scooter- und Autofahrer:innen bislang gleich

Für E-Scooter-Fahrer:innen gelten grundsätzlich dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer:innen. Heißt im Klartext: Wer mit einem Blutalkoholspiegel von 0,5 bis zu 1,09 Promille auf dem E-Scooter am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und die kann empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen. Fahrende Schnapsdrosseln müssen ebenso mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 500 EUR rechnen wie auch mit einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg.

Und da ist noch Luft nach oben: Ab einem Promillewert von 1,1 geht der Gesetzgeber von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Wer dennoch auf einen E-Scooter steigt, um schneller ans Ziel zu kommen, begeht eine Straftat. Geahndet wird die in aller Regel mit einer Geld- und/oder Haftstrafe.

Nun stellt sich die Frage nach dem Warum? Warum gelten für Fahrten mit dem E-Scooter hinsichtlich der Promillegrenzen dieselben Regularien wie für Fahrten mit dem Auto? Die Antwort liegt in der Klassifizierung der kleinen Flitzer.

Hinweis: E-Scooter gelten als Kraftfahrtzeuge
E-Scooter werden als Kraftfahrzeuge eingestuft. Deshalb gilt mitunter dieselbe Gesetzeslage, auch wenn es sich um gänzlich unterschiedliche Gefährte handelt. Die entscheidende Gemeinsamkeit: Beide Fahrzeugtypen werden durch Maschinenkraft angetrieben.

ADAC fordert Anhebung der Promillegrenze 

Für trinkfreudige Radfahrer:innen gelten deutlich laschere Promillegrenzen: Solange sich Verkehrsteilnehmer:innen ohne Ausfallerscheinungen auf dem Sattel halten können, bleibt der Alkoholkonsum bis zu 1,6 Promille straffrei. Kommt es aber zu einem Unfall, können bereits aber einem Promillewert von 0,3 Konsequenzen drohen. Selbiges gilt übrigens auch für Radfahrer:innen, die die Straßen mit einem E-Bike unsicher machen.

Nun argumentierte der ADAC jüngst, dass die Elektroroller dem Fahrrad deutlich näher seien als einem Auto – und forderte eine Anpassung der Promillegrenzen. Immerhin liege die maximale Geschwindigkeit bei gerade einmal 20 km/h. Und auch gesetzlich seien E-Scooter dem Fahrrad näher, denn es werde weder eine Fahrerlaubnis benötigt noch bestehe eine Helmpflicht. 

Aus diesen Gründen empfahl der ADAC, die Promillegrenze auf das Niveau von Radfahrer:innen anzuheben. Die konkrete Forderung des Automobilclubs: Künftig solle bei der rechtlichen Bewertung nicht zwischen Kraftfahrzeugen und anderen Fahrzeugen unterschieden werden, sondern zwischen führerscheinpflichtigen und führerscheinfreien Fahrzeugen.

Der Verkehrsgerichtstag, der diese Forderung jüngst diskutierte, sieht das allerdings anders.

Hinweis: Verkehrsgerichtstag
Einmal jährlich findet der Deutsche Verkehrsgerichtstag statt. Fachleute für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht diskutieren in dem Rahmen über das Straßenverkehrsrecht. Nicht selten ergeben sich daraus Empfehlungen, die politische Relevanz bei der Ausgestaltung von Gesetzen und Vorschriften besitzen.

Verkehrsgerichtstag lehnt Anhebung der Promillegrenze ab 

Trotz der nachvollziehbaren Argumente des ADAC, sprachen sich die Akteure auf dem Verkehrsgerichtstag gegen eine Anhebung der Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer:innen aus.  Der Grund: Unter Alkoholeinfluss seien Verkehrsteilnehmer:innen auf dem Elektroroller deutlich unsicherer unterwegs als auf dem Fahrrad. Das hänge schon allein damit zusammen, dass die durchschnittliche Geschwindigkeit höher liege und es keine Helmpflicht gebe. 

Steigende Unfallzahlen sprechen ebenfalls gegen Anhebung

Zudem unterstreichen die steigenden Unfallzahlen in den letzten Jahren die Auffassung, dass die Promillegrenzen nicht nach oben korrigiert werden sollten. So waren von Januar bis einschließlich Oktober 2022 über 6.000 Menschen in Unfälle mit E-Scootern verwickelt – 938 Verunglückte wurden dabei schwer verletzt, neun sogar getötet. Im Vergleich zum Vorjahr 2021 wurden 2022 insgesamt 1.334 Unfälle mehr registriert – ein Plus von 27 %. Nicht selten spielte dabei auch Alkohol am Lenker eine Rolle.

Quellen: