Abends oder am Wochenende noch mal eben schnell die E-Mails checken oder im Urlaub für die Kolleg*innen bei Notfällen erreichbar sein – das ist für Arbeitnehmer*innen nichts Ungewöhnliches. Damit soll nach den Plänen des EU-Parlaments Schluss sein. Es fordert ein Recht auf Nichterreichbarkeit. Denn ständige Erreichbarkeit macht krank.

Arbeiten im Home-Office risikoreich

Gerade seit der Corona-Pandemie sei die Bedeutung der ständigen Erreichbarkeit gestiegen, da viele Arbeitnehmer*innen ins Home-Office wechseln mussten. Durch die ständige Präsenz digitaler Arbeitsgeräte in den eigenen vier Wänden sei das Nichterreichbarsein für viele Beschäftigte jedoch unmöglich.

Hinzu komme, dass laut der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen das Risiko, Überstunden zu machen, im Homeoffice doppelt so hoch sei wie im Büro. Dabei können die Langzeitfolgen von zu viel Arbeit immens sein. Neben psychischen Störungen wie Erschöpfung, Depressionen und Burn-Outs kämen noch körperliche Beschwerden wie Rücken- und Gelenkschmerzen durch eine ungesunde Körperhaltung während des Arbeitens hinzu.

Parlament will Nichterreichbarkeit rechtlich verankern

Da das Arbeiten im Home-Office auch nach Corona tendenziell eher zu- als abnimmt, sieht das Europäische Parlament Handlungsbedarf im Arbeitsschutz. Ein erster wichtiger Schritt sei, ein Recht auf Nichterreichbarkeit zu etablieren, auf das sich Arbeitnehmer*innen im Notfall berufen können.

Aber auch Rahmenbedingungen für die Arbeit im Home-Office sollen geschaffen werden; insbesondere klare und einheitliche Regelungen zu Arbeits- und Ruhezeiten seien unerlässlich. Denn noch hinken die gesetzlichen Regelungen dem digitalen Zeitalter in der Arbeitswelt hinterher. Das müsse sich ändern.

Hinweis: Initiativrecht der Kommission
Zwar beschließen das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union gemeinsam Richtlinien und Verordnungen, das Initiativrecht liegt aber bei der Kommission. Das bedeutet, dass nur die Kommission das Gesetzgebungsverfahren in der EU einleiten und anstoßen kann.

Umsetzung soll durch Mitgliedstaaten erfolgen

Damit das Recht auf Nichterreichbarkeit nicht nur auf dem Papier existiert, sollen die Mitgliedstaaten für eine praxistaugliche Umsetzung sorgen. Einerseits seien laut Parlament vertragliche Vereinbarungen in den Tarifverträgen denkbar, die von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt werden. Andererseits könnten die nationalen Parlamente Rechtsvorschriften erlassen, die Arbeitnehmer*innen ein solches Recht gewähren und es einklagbar machen.

Quellen:

  • Pressemitteilung des EP
  • Empfehlung des EP an die Kommission