Obwohl die Homeoffice-Pflicht weggefallen ist, wollen viele Arbeitnehmer:innen weiterhin von zu Hause aus arbeiten. Aber geht das überhaupt oder zählt der Wisse des Vorgesetzten bzw. Arbeitgebers?

Kein Recht auf Homeoffice

Nach zwei Jahren Büroabstinenz haben einige Arbeitnehmer:innen das Homeoffice lieben gelernt. Wer auch in Zukunft am heimischen Schreibtisch ackern möchte, braucht jedoch das Einverständnis des Arbeitgebers. Denn einen Rechtsanspruch auf Heimarbeit gibt es nicht – zumindest nicht per Gesetz. Nur wenn der Arbeitsvertrag oder die Betriebsvereinbarung bestimmte Regelungen zum Homeoffice enthalten, können sie dem Chef gegenüber geltend gemacht werden.

Hinweis: Recht auf Homeoffice in Ausnahmefällen
In besonderen Ausnahmefällen (z.B. ernsthafte Lebensgefahr bei einer Ansteckung mit dem Coronavirus) dürfen Arbeitnehmer:innen sich weigern, ins Büro zu kommen. Das muss jedoch immer individuell betrachtet werden.

AHA-Regeln am Arbeitsplatz bleiben

Gesundheitliche Bedenken gegenüber dem betrieblichen Arbeitsplatz gibt es nach wie vor. Diese dürften im Regelfall jedoch nicht ausreichen, um ein Fernbleiben zu begründen. Trotz Lockerungen müssen Arbeitgeber nämlich immer noch Vorkehrungen treffen, um ihre Mitarbeiter:innen zu schützen.

Dazu gehört beispielsweise die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern, regelmäßiges Lüften, Testangebote oder die Einführung eines Hybrid-Modells. Hält sich der Arbeitgeber nicht an diese Vorgaben, sollten Sie als Arbeitnehmer:in zunächst das Gespräch mit ihm suchen. Ändert sich trotz aller Bemühungen nichts, können Beschäftigte nach §17 des Arbeitsschutzgesetzes eine Anzeige bei der Gesundheitsbehörde erstatten.

Hinweis: Anzeige darf nicht mit Nachteilen verbunden sein
Als Reaktion auf eine Anzeige darf Ihr Arbeitgeber nichts unternehmen, was mit Nachteilen für Sie verbunden ist. Erst recht darf er das Arbeitsverhältnis nicht kündigen.

Was passiert, wenn ich trotzdem im Homeoffice bleibe?

Wer trotz Anweisung zur Rückkehr in den Betrieb zu Hause bleibt, verletzt eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht. Infolgedessen darf Ihr Arbeitgeber Sie abmahnen oder bei wiederholten Verstößen sogar kündigen.

Bahnt sich eine Auseinandersetzung über das Für und Wider von Homeoffice an, raten wir Ihnen, schnellstmöglich einen Anwalt einzuschalten. Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung.