In der Stadt sind sie ein beliebtes Fortbewegungsmittel: E-Scooter. An jeder Straßenecke können sie mithilfe einer App gemietet werden – los geht die Spritztour. Was aber, wenn der oder die Fahrer:in unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss auf den Scooter steigt? Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat ein klares Urteil gefällt.

Fahrverbot und Geldstrafe nach Drogenfahrt

Das Amtsgericht Kaiserslautern hatte einen Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 500 EUR und einen Monat Fahrverbot verdonnert, weil dieser unter Drogeneinfluss auf einem E-Scooter unterwegs war. Für den Verkehrssünder kein hinnehmbares Urteil – er legte Rechtsbeschwerde gegen das Fahrverbot ein. Das sei bei der Nutzung eines E-Scooters nicht gerechtfertigt, so die Meinung des Mannes.

Hinweis: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Die Straßenverkehrs-Ordnung gilt für alle Verkehrsteilnehmer. Demnach sind auch Radfahrer und Fußgänger weder vor Bußgeldern noch vor einem Fahrverbot gefeit, lassen sie sich etwas im Straßenverkehr zuschulden kommen.

Dennoch: Bei Alkohol- und/oder Drogendelikten im Verkehr kennt der Gesetzgeber kein Pardon. Das bekam der E-Scooter-Fahrer sodann zu spüren.

Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigt Amtsgericht

Mit der Rechtsbeschwerde des Mannes landete der Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken. Das schloss sich dem Urteil des Amtsgerichts Kaiserslautern an. Dass es sich bei dem Fahrzeug „nur“ um einen E-Scooter handelte, sei nicht relevant, so die Richter:innen. Vielmehr sei entscheidend, dass u.a. mit der erreichbaren Höchstgeschwindigkeit ein enormes Gefährdungs- und Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer einhergehe. Zumal sich das Tempo mit einem E-Scooter weitaus einfacher beschleunigen ließe, als etwa mit einem Fahrrad.

Um einen E-Scooter führen zu können, sei daher Feingefühl gefragt, die Geschwindigkeit müsse beherrschbar sein. Fahrfehler wie plötzliche Lenkbewegungen oder Beeinträchtigungen des Gleichgewichtssinns würden größere Auswirkungen auf die Fahrweise nehmen und können dementsprechend leichter zu kritischen Situationen im Verkehr führen, so die Ausführung der Richter:innen. Der Konsum von Alkohol und/oder Drogen könne derartige Fahrfehler fördern.

Bußgeld gegen Fahrverbot: Ist das eine Option?

Ein Fahrverbot soll Verkehrssünder:innen zur Vernunft bringen. Jedoch kann es auch die berufliche Existenz gefährden, sofern der oder die Betroffene beruflich auf den Führerschein angewiesen ist. Um das zu verhindern, kann ein Fahrverbot in bestimmten Fällen umgangen werden. Der Preis: eine wesentlich höhere Geldstrafe. Eine Einschätzung von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht kann sich lohnen, und bestenfalls ein Fahrverbot verhindern.

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