Viele Arbeitnehmer*innen arbeiten aktuell aufgrund der Homeoffice-Pflicht von zuhause aus. Doch mit sinkenden Infektionszahlen, mehr und mehr Geimpften und dem Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzverordnung stehen Beschäftigte wie Arbeitgeber*innen jetzt vor der Frage, wie es weitergeht.

Altmaier verspricht Lockerungen

Wirtschaftsminister Peter Altmaier sprach letzte Woche bereits schon von ersten Lockerungen. Angesichts der derzeitigen Entwicklung der Pandemie sei eine Rückkehr in die Normalität alles andere als undenkbar. Das bedeute auch, dass Arbeitnehmer*innen wieder vor Ort ihrer Arbeit nachgehen könnten, so Altmaier. Der Plan sei, Regelungen schrittweise zu lockern, damit Arbeitnehmer*innen irgendwann selbst entscheiden können, ob sie weiterhin im Homeoffice arbeiten möchten oder nicht.

Hinweis: Home Office ist branchenverteilt
Eine Umfrage des ifo-Instituts hat ergeben, dass Homeoffice-Angebote in unterschiedlichen Branchen unterschiedlich stark genutzt werden. Spitzenreiter sind hier die IT-Branchen und der Dienstleistungssektor mit 80,4 bzw. 41,5 % der Beschäftigten im Homeoffice. Schlusslicht bilden Baubranche und Industriesektor mit 9,9 bzw. 22,9%.

Scholz will Homeoffice-Pflicht beibehalten

Gegenwind erhält Altmaier vom SPD-Kanzlerkandidaten und Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Man dürfe jetzt nicht leichtsinnig werden und voreilig wichtige Regelungen lockern. Denn das Virus sei noch lange nicht besiegt. Daher sei es absolut richtig, die Homeoffice-Pflicht auf jeden Fall bis zum 30. Juni beizubehalten.

Unterstützung erhält Scholz von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und dem Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes Reiner Hoffmann. Unternehmen haben ihren Beschäftigten gegenüber eine Verantwortung, die sie zu einem wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz verpflichte. Das schließe auch Infektionsschutz durch Homeoffice ein, so Hoffmann.

Heil macht zudem klar, dass es nach wie vor in allen Bereichen der Gesellschaft Einschränkungen gebe. So seien beispielsweise Grundrechte für Bürger*innen eingeschränkt und auch Schulen unterrichten immer noch in einem Wechselmodell. Daraus ergebe sich, dass auch die Arbeitswelt ihren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie leisten müsse.

Tipp: Homeoffice steuerlich absetzten
Es ist möglich, das häusliche Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Zimmer, in dem Sie arbeiten ein abgeschlossener und abgrenzbarer Raum ist und vorwiegend dazu dient, ihre Arbeit zu verrichten. Zudem muss ihr Tätigkeitsmittelpunkt im Zimmer liegen.

Homeoffice hat eine Zukunft

Unabhängig davon, wie schnell Lockerungen kommen, sind sich Expert*innen einig, dass auch nach Ende der Pandemie einige Beschäftigte im Homeoffice bleiben. Die Corona-Krise habe gezeigt, dass neue und flexiblere Arbeitsmodelle durchaus salonfähig seien. Arbeitnehmer*innen hätten erkannt, dass das Homeoffice auch Vorteile mit sich bringt und wollen in Zukunft nicht mehr darauf verzichten.