Der Dieselskandal ist die unendliche Geschichte der Automobilindustrie. Dabei kann es für die Autobauer jetzt noch einmal eng werden: Laut Anträgen eines Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) soll die Deutsche Umwelthilfe (DUH) berechtigt sein, gegen Entscheidungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gerichtlich vorzugehen.

Umweltorganisation zu gerichtlichem Vorgehen berechtigt

Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Anthanasios Rantos scheint der neue Schrecken der Autobauer zu sein. Einmal mehr lehnt er sich im Zuge seiner Schlussanträge gegen die Konzerne auf und bestärkt die Ansichten der DUH im Kampf gegen (illegale) Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen.

So erklärt Rantos in einem aktuellen EuGH-Gutachten, dass die DUH als anerkannte Umweltorganisation ein Klagerecht gegenüber Verwaltungsentscheidungen hätte, die potenziell gegen das Verbot von Abschalteinrichtungen verstoßen.

Gemeint sind mit Verwaltungsentscheidungen Genehmigungen von möglicherweise illegalen Abschalteinrichtungen des KBA. Dabei geht es der DUH vor allem um den Einsatz temperaturgesteuerter Anschalteinrichtungen – sogenannte Thermofenster. Seit langem beharrt die Umweltorganisation darauf, dass es sich dabei um illegale Abschalteinrichtungen handelt.

Hinweis: Schlussantrag zu Thermofenster
Zuletzt hatte der Generalanwalt im September vergangenen Jahres in einem Schlussantrag befunden, dass es sich beim sogenannten Thermofenster um illegale Abschalteinrichtungen handele (wir berichteten). Die schlussendliche Entscheidung des EuGH darüber steht noch aus.

Verwaltungsgericht zweifelt Klagerecht der DUH an

Hintergrund der Entscheidung des Generalanwalts sind mehrere Klagen, die die DUH vor dem Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein gegen das KBA führt. Die Forderung der Umwelthilfe in den Verfahren: Eine Verpflichtung des KBA, unzulässige temperaturgesteuerte Anschalteinrichtungen entfernen zu lassen.

Das Verwaltungsgericht Schleswig ist indes der Auffassung, dass die DUH nicht befugt sei, gegen das KBA zu klagen. Das wies Rantos in seinen Schlussanträgen entschieden zurück. Der Generalanwalt sieht vielmehr eine Verpflichtung von Umweltvereinigungen, das Umweltrecht wirksam gerichtlich zu schützen.

Millionen Dieselfahrzeuge betroffen

Folgt der EuGH dem Schlussantrag seines Generalanwalts, hätte das enorme Konsequenzen, so DUH-Rechtsanwalt Remo Klinger: “Sollte der EuGH der Einordnung des Generalanwalts folgen, werden alle von der DU angestrengten Verfahren gewonnen. Millionen von Betrugsdiesel müssen dann endlich nachgerüstet werden.”

Hinweis: Anträge des Generalanwalts
Die Anträge der EuGH-Generalanwälte sind lediglich als Empfehlungen zu verstehen und rechtlich unverbindlich. Tatsächlich aber folgen die Richter:innen oftmals den Empfehlungen.

Das Urteil des EuGH wird bis zu den Sommerferien erwartet. Die Einschätzung Rantos stimmt die Deutsche Umwelthilfe  bis dahin optimistisch.

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