Wann sich eine Reiserücktrittsversicherung lohnt

Nicht für jeden Reisenden und nicht für jeden Urlaub ist eine Reiseversicherung sinnvoll. Grundsätzlich gilt: Wurde eine Reise sehr lange im Voraus gebucht, sollte eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden.

Wer zum Beispiel schon viele Monate vor Reiseantritt seinen Urlaub bucht, kann nicht absehen, was in der langen Wartezeit alles passieren wird. Frühbucher profitieren daher von einer Absicherung.

Ähnliches gilt für sehr teure Reisen. Informieren Sie sich bei der Buchung über die Stornokosten im Falle eines Nichtantritts. Wären diese sehr hoch und würden Sie einen beachtlichen Teil Ihres investierten Geldes verlieren, zum Beispiel mehrere tausend Euro? Dann versichern sie sich, um Löcher in der Haushaltskasse zu vermeiden.

Reiseversicherung: Wer sollte sich versichern?

Auch die Frage wer verreist, kann bei der Überlegung für und wider eine Reiseversicherung relevant sein. Ein Single, der mal eben am Wochenende für ein paar Tage verreist, kann in aller Regel auf einen Versicherungsschutz verzichten. Anders sieht es aber bei Senioren und Familien mit Kindern aus. Hier ist das Stornorisiko vergleichsweise hoch.

Wann die Reiserücktrittsversicherung zahlt

Um sicherzugehen, dass Ihre Reiserücktrittsversicherung im Falle einer Stornierung greift, sollten Sie sich vor Vertragsabschluss mit der von Ihnen gewählten Versicherungspolice intensiv vertraut machen. Seien Sie über Ihre Ansprüche und Prioritäten im Klaren und geben Sie gegebenenfalls individuelle Rücktrittsgründe an.

Als Faustregel gilt: Der Grund, aus dem Sie Ihre Reise nicht antreten können, muss kurzfristig und unvermittelt entstanden sein. Sie dürfen ihn nicht vorhergesehen oder erwartet haben.

Welche Gründe gibt es für den Reiserücktritt?

Zu den klassischen Vorfällen, bei deren Eintritt eine Reiserücktrittsversicherung greift, gehören zum Beispiel:

  • Unfall, aus dem schwere Verletzungen resultieren
  • unerwartet eingetretene Erkrankungen
  • Prothesen, Herzschrittmacher und Implantate mit schwerem Defekt
  • Todesfall
  • Impfunverträglichkeiten
  • Schwangerschaftskomplikationen
  • nicht selbst verschuldeter Jobverlust
  • Schäden am Eigentum (z.B. durch Naturgewalten wie Hochwasser, Brände oder Straftaten)
  • Wiederholung einer für die Ausbildung nötigen Prüfung

Grundsätzlich gilt, dass alle Gründe für einen Reiserücktritt durch Dokumente belegt werden müssen. Mündliche Erklärungen gegenüber Ihrer Versicherung reichen nicht aus.

 

Gibt es gesondert festzulegende Gründe für einen Reiserücktritt?

Neben klassischen Gründen, die von den meisten Versicherungen anerkannt werden, gibt es auch solche mit weniger eindeutiger Sachlage. Während zum Beispiel Schwangerschaftskomplikationen von den meisten Versicherern als Rücktrittsgrund anerkannt werden, ist dies bei einer unerwartet eingetretenen Schwangerschaft oft nicht der Fall.

Auch wenn Sie überraschend ein Angebot für einen neuen Job bekommen und dann nicht in den Urlaub fahren können, greift nicht jede Versicherung. Überlegen Sie daher, welche zusätzlichen Rücktrittsgründe für Sie wichtig werden könnten. Haben Sie zum Beispiel ein Haustier, so könnten sie dessen Erkrankung als Grund für einen Rücktritt in den Vertrag mit einschließen.

Tipp: Verlassen Sie sich grundsätzlich nicht auf “allgemeingültige Annahmen”
Lassen Sie sich von Ihrem Versicherungspartner genau erklären, in welchen Fällen Ihre Reiserücktrittsversicherung greift. Nehmen Sie nicht vorhandene, aber für Sie persönlich relevante Gründe gegebenenfalls zusätzlich in den Vertrag auf.

Wann eine Reiserücktrittsversicherung nicht zahlt

Neben außergewöhnlichen Rücktrittsgründen, die auf Wunsch in den Vertrag mit aufgenommen werden können, gibt es auch solche, die von Versicherern in der Regel ausgeschlossen werden. Hier gilt als Orientierung, dass bei Eintritt vorhersehbarer Ereignisse meist kein Versicherungsschutz greift.

Vorfälle, die normalerweise nicht als Rücktrittsgründe anerkannt werden, sind zum Beispiel:

  • Komplikationen durch chronische und bereits bekannte Krankheiten
  • Naturkatastrophen im Zielland (hierzu zählen auch Epidemien)
  • Krieg im Reiseland
  • Reisewarnung -> kontaktieren Sie in diesem Fall den Reiseveranstalter!
  • Einreisesperre (z.B. wegen Quarantänemaßnahmen im Urlaubsland)
  • vom Arbeitgeber zurückgezogene Urlaubstage
  • zu spät erfolgte Buchung der Versicherung
  • bereits erfolgter Check-in -> hierdurch gilt die Reise als angetreten

Was bei der Auswahl einer Reiserücktrittsversicherung zu beachten ist

Da die Policen sehr unterschiedlich ausfallen können, empfiehlt sich ein gründlicher Vergleich verschiedener Versicherungsanbieter. Auch Ihr Reiseveranstalter kann Ihnen eventuell Tipps und Empfehlungen geben.

Wie lange gilt der Versicherungsschutz?

Grundsätzlich sollten Sie sich die Frage beantworten, ob Ihr Versicherungsschutz ganzjährig oder nur für einen Urlaub gelten soll. Wenn Sie mehrmals im Jahr verreisen, ist eine Jahrespolice meist günstiger. Außerdem müssen Sie sich dann bei der nächsten Reise keine Gedanken um die Versicherung machen und können einfach losfahren.

Welche Personen umfasst die Versicherung?

Sie können eine Reiserücktrittsversicherung als Single, Single mit Kind, Paar oder Familie buchen. Kinder sind oft noch bis Mitte zwanzig mitversichert. Der Versicherungsschutz für alle Familienangehörigen gilt auch dann, wenn diese getrennt verreisen.

Ist ein Reiseabbruch auch versichert?

Eine gute Reiserücktrittsversicherung sollte auch einen Reiseabbruch mit abdecken. So bekommen Sie Geld erstattet, wenn Sie Ihren Urlaub früher als geplant beenden müssen.

Schließen Sie nach Möglichkeit einen Vertrag ohne Selbstbeteiligung ab, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Hinweis: Vorsicht vor Online-Reiseportalen
Versicherungsangeboten in Online-Reiseportalen sollte mit einer gesunden Skepsis begegnet werden. Sie lassen sich zwar unkompliziert in den Buchungsvorgang mit einbeziehen, sind jedoch gemessen an ihrer Leistung meist sehr teuer.

Vorgehen bei Zahlungsverweigerung Ihrer Reiseversicherung

Trotz sorgsamer Planungen kann es leider dazu kommen, dass Ihre Versicherung nicht direkt zahlen will. Dies kann zum Beispiel folgende Gründe haben:

  • Der von Ihnen angegebene Rücktrittsgrund wird von der Versicherung nicht als solcher anerkannt.
  • Der Schaden wurde zu spät gemeldet.
  • Sie können den Grund Ihres Reiserücktritts nicht ausreichend belegen.
  • Die Versicherung verzögert bewusst die Bearbeitung.
  • Sie haben bei Vertragsabschluss Falschaussagen gemacht oder Informationen unterschlagen.

So kann es zum Beispiel vorkommen, dass eine chronisch kranke Person langfristig ohne Probleme lebt, aber kurz vor Antritt der Reise eine dramatische Verschlechterung der gesundheitlichen Situation erfährt. Der Versicherte begründet seinen Anspruch auf Erstattung mit seinem plötzlichen Erkranken.

Die Versicherung dagegen kann sich darauf berufen, dass bereits bekannte Krankheiten und daraus resultierende Komplikationen nicht versichert sind. In solch komplizierten Fällen kommt es oft zu juristischen Auseinandersetzungen.

Anstreben der Einigung mit der Reiseversicherung

Versuchen Sie zuerst, sich mit Ihrer Versicherung zu einigen. Setzen Sie hierzu ein Schreiben mit einer Frist auf und bekräftigen Sie Ihr Anliegen. Prüfen Sie, ob Ihre Versicherung einen Eintrag im HIS (Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft) hat. Das Register listet die “schwarzen Schafe” unter den Versicherern auf.

Sollten Sie alleine nicht weiterkommen, können Sie einen Ombudsmann beauftragen. Dieser prüft kostenfrei Ihren Fall und versucht, mit der Versicherung eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

Tipp: Prüfen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung und Ihren Anspruch auf Prozesskostenhilfe
Ist außergerichtlich kein Erfolg zu erzielen, prüfen Sie, welche Unterstützung Ihnen im Falle eines Prozesses zur Verfügung stünde. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, so lassen Sie sich dort beraten. Informieren Sie sich außerdem, ob Sie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hätten.

Sollte es zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung zu keiner Einigung kommen, können Sie Ihren Fall an einen Rechtsanwalt weitergeben und Ihr Recht einklagen. Vereinbaren Sie hierzu eine unverbindliche Ersteinschätzung. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen ehrlich sagen, wie die Chancen eines Verfahrens stünden.

Auch wenn der Verlust von Geld ärgerlich ist, rechtfertigt er nicht immer einen Rechtsstreit. Überlegen Sie daher gut, ob der zu erwartende Geldbetrag den zeitlichen und psychischen Aufwand eines Rechtsstreits wert ist.

Wir holen Ihre Reisekosten zurück

Unser Kanzlei-Team füllt Ihre Reisekasse wieder auf und steht für Sie ein, verweigert Ihre Reiseversicherung die Zahlung.

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