Überholverbote: Grundsätze der Straßenverkehrsordnung
Das Überholen im Straßenverkehr ist in § 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Dort wird sehr ausführlich und konkret beschrieben, unter welchen Voraussetzungen überholt werden darf.
Beim Überholen gelten demnach folgende Regeln:
- Sie müssen links überholen.
- Überholen darf nur, wer über die gesamte Überholstrecke eine Behinderung des Gegenverkehrs ausschließen kann. Strafen für Nötigung im Straßenverkehr reichen von Geldbußen bis zu Fahrverbot.
- Sie müssen mit wesentlich höherer Geschwindigkeit überholen (mindestens 20 km/h schneller als der zu Überholende).
- Die Sichtverhältnisse müssen ein Überholen zulassen.
- Sie müssen einen ausreichenden Seitenabstand zum Überholenden einhalten. Haben Sie den Sicherheitsabstand nicht eingehalten, kann dies auch zu Strafen führen.
- Sie müssen stets entsprechende Verkehrszeichen beachtet.
Wer gegen diese Regeln verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
In diesen Fällen gilt das Überholverbot
Wer im Überholverbot überholt, begeht nach der Straßenverkehrsordnung eine Ordnungswidrigkeit. Es gibt unterschiedliche Überholverbote, die beachtet werden müssen. Generell kündigen zwei verschiedene Aspekte ein Überholverbot an:
- entsprechende Verkehrsschilder oder
- durchgezogene Fahrbahnlinien
Es gibt verschiedene Verkehrszeichen, die ein Überholverbot symbolisieren. Das Verbot gilt entweder für alle Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen oder nur für Lastkraftwagen.
Zusatzschilder können zudem ausdrücken, ob gewisse Fahrzeuge trotzdem überholt werden dürfen, zum Beispiel Traktoren. Ohne Zusatzschilder bedeutet das Verkehrszeichen: Es besteht ein absolutes Überholverbot. Kein Fahrzeug oder Kraftrad darf überholt werden.
Bei einer durchgezogenen Linie darf ein vorausfahrendes Fahrzeug, vor allem ein Fahr- oder Kraftrad überholt werden, wenn dabei die durchgezogene Linie nicht (auch nicht teilweise) überfahren wird. Gelingt ein Überholvorgang mit ausreichendem Seitenabstand, ohne die Linie zu überqueren, ist dies zulässig.
Wann beginnt und wann endet das Überholverbot?
Das Überholverbot beginnt mit dem Passieren des entsprechenden Schildes. Zu beachten ist dabei, dass Sie einen bereits begonnen Überholvorgang bis zum entsprechenden Verkehrsschild bereits beendet haben müssen oder diesen vor dem Schild abbrechen müssen. Ansonsten begehen Sie die Ordnungswidrigkeit.
Gleiches gilt am Ende des Überholverbots. Dieses wird durch ein Verkehrsschild aufgehoben und erst nach dem Passieren des Schildes dürfen Sie einen Überholvorgang beginnen.
Was gilt bei Überholvorgängen im Baustellenbereich?
Neben den allgemeinen Überholverboten gibt es noch einen gängigen Sonderfall im Baustellenbereich. Insbesondere auf Autobahnen weisen hier Schilder daraufhin, dass nur bis zu einer Fahrzeugbreite von zwei Metern das Überholen erlaubt ist.
Ist Ihr Fahrzeug breiter als zwei Meter, dürfen Sie nicht überholen. Sie begehen ansonsten die Verkehrsordnungswidrigkeit Überholen im Überholverbot.
Hinweis: Außenspiegel zählen mit
Bei der Ermittlung Ihrer Fahrzeugbreite hilft der Fahrzeugschein nicht, da die Außenspiegel mitzählen. Nur sehr kleine Autos liegen damit unter zwei Metern Fahrzeugbreite. Bereits ein VW Golf kann die zwei Meter Fahrzeugbreite überschreiten.
Die Strafen für Überholen im Überholverbot
Der Bußgeldkatalog sieht für ein Überholen im Überholverbot grundsätzlich ein Bußgeld vor. Die Höhe variiert je nach den genauen Umständen. Zusätzlich können Punkte in Flensburg und Fahrverbote verhängt werden. Sollten Sie letzteres erhalten haben, prüfen Sie, ob Sie gegen das Fahrverbot umgehen können. Häufig bestehen Fehler im Bußgeldbescheid und ein Einspruch ist möglich.
Im Folgenden finden Sie die Bußgeldtabelle zu den Überholfehlern.
Gilt der Bußgeldkatalog für alle Verkehrsteilnehmer?
Die Bußgeldtabelle gilt für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen. Es macht keinen Unterschied, ob Sie als Motorradfahrer, LKW- oder PKW-Fahrer einen Verstoß begehen. LKW-Fahrer haben aufgrund Ihrer besonderen Fahrzeugführung jedoch noch weitere Ordnungswidrigkeiten beim Überholen, die sie begehen können.
Ein Fahrer eines LKW über 7,5 t darf zum Beispiel grundsätzlich nicht überholen, wenn die Sichtweite unter 50 Meter liegt. Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld von 120 EUR und einem Punkt in Flensburg geahndet.
Welche Konsequenzen hat ein Verstoß innerhalb der Probezeit?
Ein Überholen im Überholverbot stellt einen sogenannten A-Verstoß im Rahmen der Probezeit dar. Wer innerhalb der Probezeit einen A-Verstoß begeht, muss ein Aufbauseminar besuchen und die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre.
Kommt es zu einem weiteren A-Verstoß, wird eine Verwarnung ausgesprochen und Sie werden angehalten eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen.
Ein dritter A-Verstoß hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.