Rotlichtverstoß: Wann liegt einer vor?

Ampeln sorgen auf hiesigen Straßen für Sicherheit. Wer da eine rote Ampel überfährt, gefährdet diese Sicherheit. Aus diesem Grund müssen sich Verkehrssünder auf empfindliche Sanktionen einstellen. Keine Rolle spielt dabei, ob es sich lediglich um ein Versehen bzw. eine Unachtsamkeit oder um die mutwillige Missachtung des Verkehrszeichens, im Amtsdeutsch „Lichtzeichenanlage“, gehandelt hat.

Grundsätzlich liegt ein Rotlichtverstoß vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer trotz roter Ampel an- bzw. weiterfährt. Einen kleinen Puffer räumt der Gesetzgeber hier allerdings ein: die Haltelinie.

Wichtig: Haltelinienverstoß als Vorstufe zum Rotlichtverstoß
Überfahren Sie lediglich die Haltelinie bei Rot, bringen Ihr Fahrzeug aber kurz dahinter zum Stehen, liegt ein Haltelinienverstoß vor. Sie befinden sich in einem geschützten Bereich. Ein Haltelinienverstoß wird mit einem Bußgeld in Höhe von zehn EUR geahndet.

Einfacher vs. qualifizierter Rotlichtverstoß

Das Verkehrsrecht unterscheidet zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Im Grunde genommen unterscheiden sich beide hinsichtlich der Schwere. Genauer: Der verminderten bzw. erhöhten Gefährdung für einen selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Ein wesentliches Kriterium ist dabei die Dauer der Rotlichtphase.

Einfacher Rotlichtverstoß: Die Ampel stand kürzer als eine Sekunde auf Rot, weshalb von einer Unachtsamkeit ausgegangen werden kann. Je nach Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sieht der Bußgeldkatalog eine Geldstrafe zwischen 90 und 240 EUR sowie ein bis zwei Punkte in Flensburg vor.

Qualifizierter Rotlichtverstoß: Die Ampel stand länger als eine Sekunde auf Rot. Dem Fahrer bzw. der Fahrerin wird eine grobe Pflichtverletzung zur Last gelegt. Die Folge ist neben einem Bußgeld auch ein Fahrverbot. Auch hier ist die mögliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entscheidend – die Höhe des Bußgeldes bewegt sich zwischen 200 und 320 EUR, zudem gibt es zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

Hinweis: qualifizierter Verstoß
Stand die Ampel länger als eine Sekunde auf Rot, ist es wahrscheinlich, dass sich der Gegenverkehr bereits in Bewegung gesetzt hat. Deshalb wird insgesamt von einem weitaus höheren Risiko ausgegangen.

Bei Rot über die Ampel: Wenn es zweimal blitzt

Es kommt vor, dass ein Blitzer beim Überfahren einer roten Ampel zweimal auslöst: Das erste Mal, wenn Sie die Haltelinie überfahren, das zweite Mal im Kreuzungsbereich. Während der erste Blitz einen Haltelinienverstoß feststellt, stellt der zweite einen Rotlichtverstoß sicher.

Ausreden bei Rotlichtverstoß: vertane Mühe

Die Sonne, die geblendet hat oder die knappe Entfernung zur Haltelinie, die es dem Fahrer nicht mehr ermöglicht hat, zu bremsen – manch ein Verkehrssünder ist um keine Ausrede verlegen. Erfolgversprechend ist ein Herausreden jedoch nicht.

Blendet die Sonne oder aber der Gegenverkehr im Dunkeln, müssen Autofahrer ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen. Auch ein „ich hatte keine Gelegenheit mehr zu bremsen“, stößt in der Regel auf taube Ohren bei der Bußgeldstelle. Denn: Viele Ampelblitzer messen auch die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs. Anhand derer kann die Entfernung bzw. der Bremsweg zur Haltelinie ermittelt und ggf. ein Geschwindigkeitsverstoß festgestellt werden.

Auch wenn Sie mit Ausreden möglicherweise nicht weit kommen, bedeutet das nicht, dass Bußgeldbescheide nach Rotlichtverstößen nicht angefochten werden können. Ein Einspruch kann sich lohnen und ist oftmals auch berechtigt.

Gelbphase und Grünpfeil: Das sollten Sie beachten

Bei Gelb noch schnell über die Ampel – diese Situation ist wohl fast jedem Autofahrer bekannt. Allerdings gilt: Bei Gelb ist das Auto zum Stehen zu bringen und nicht das Gaspedal durchzudrücken. Wer das missachtet, muss mindestens mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn EUR rechnen.

Hinweis: Der Blitzer macht den Unterschied
Moderne Ampelblitzer messen auch die Geschwindigkeit der Fahrzeuge. Wer also Gas gibt, um die Ampel noch bei Gelb zu passieren, riskiert neben dem Verwarngeld auch ein Bußgeld für Geschwindigkeitsüberschreitung.

Ist ein Grünpfeil an einer Ampel angebracht, ist ein Rechtsabbiegen auch bei Rotphase gestattet. Dabei ist allerdings Umsicht gefragt. Querverkehr, Fußgänger und Radfahrer sollten Sie im Blick haben. Zudem müssen Sie vorerst an der Haltelinie halten.

Überfahren Sie die Haltelinie, ohne anzuhalten, kann auch das mit einem Bußgeld in Höhe von 70 EUR und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.

Bei Rot über die Ampel: Strenge Regeln für Fahranfänger

Wer als Fahranfänger eine rote Ampel überfährt, hat das Nachsehen, denn ein Rotlichtverstoß wird als A-Verstoß eingestuft. Nicht von Bedeutung ist dabei, ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Verstoß gehandelt hat.

Hinweis: A- und B-Verstoß
Bei einem A-Verstoß handelt es sich um einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Ein B-Verstoß stellt ein weniger schwerwiegendes Vergehen dar.

Überfährt ein Fahranfänger eine rote Ampel, wird mehr als „nur“ ein Bußgeld fällig. Es drohen außerdem:

  • eine Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre
  • die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar

Wer dabei die Teilnahme am Aufbauseminar verweigert, riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis.

Begleitetes Fahren: Sonderregeln für Führerschein mit 17

Wer bereits im Alter von 17 Jahren hinterm Steuer sitzen will, braucht eine geeignete Begleitperson. Das bedeutet aber nicht, dass diese Begleitperson für die Fehler eines Fahranfängers verantwortlich gemacht werden kann.

Es gilt: Wer das Fahrzeug führt, ist auch für alle Verkehrsverstöße verantwortlich. Dabei unterscheiden sich die Strafen nicht von denen eines Fahranfängers oder einer Fahranfängerin in der Probezeit.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid – lohnt sich das?

Grundsätzlich hat jeder Verkehrsteilnehmer das Recht, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Hegen Sie berechtigte Zweifel an der Richtigkeit Ihres Bescheides, sollten Sie diese Option auch nutzen.

Fakt ist: Rund ein Drittel aller jährlich ausgestellten Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Das kann unterschiedliche Ursachen haben:

  • formale Fehler
  • technische Fehler
  • Verjährung

Wir raten Ihnen, sich anwaltliche Unterstützung zu holen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht weiß, wann ein Blitzerfoto keinen ausreichenden Beweis darstellt oder eine Ordnungswidrigkeit verjährt ist.

Rotlichtverstoß: Was gilt für Radfahrer und Fußgänger?

Bußgelder drohen allen Verkehrsteilnehmern, die sich eine Ordnungswidrigkeit im Verkehr zuschulden kommen lassen – Radfahrer und Fußgänger eingeschlossen.

Bei Radfahrern gelten dabei entweder die gleichen Ampeln wie für Autofahrer, eigene Radfahrerampeln oder kombinierte Ampeln für Radfahrer und Fußgänger.

Dabei wird auch bei Radfahrern zwischen einfachen und qualifizierten Rotlichtverstößen unterschieden. Im Gegensatz zu Autofahrern müssen Radfahrer beim Bußgeld zwar nicht ganz so tief in die Tasche greifen. Dennoch ist die Höhe beachtlich: zwischen 60 und 180 EUR werden fällig, plus ggf. ein Punkt in Flensburg.

Fußgänger kommen mit fünf bzw. zehn EUR vergleichsweise günstig davon, gehen sie bei Rot über eine Ampel.

Wichtig: Fahrverbot bzw. Entzug der Fahrerlaubnis
Ob zu Fuß oder mit dem Rad – auch wer nicht- bzw. minder-motorisiert als Rowdy im Verkehr unterwegs ist, riskiert ab einem gewissen Maß den Entzug der Fahrerlaubnis, mindestens aber ein Fahrverbot. Vor allem bei einem gut gefüllten Punktekonto ist Vorsicht geboten.

Ausnahmen: Legitimation zum Überfahren einer roten Ampel

Nicht immer stellt das Überfahren einer roten Ampel auch einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar. Ausnahmen gelten beim Bilden einer Rettungsgasse sowie bei einer defekten Ampelanlage.

Rettungsgasse: Muss zum Bilden einer Rettungsgasse die Haltelinie an einer roten Ampel überquert werden, ist das zulässig. Anschließend sollten Sie jedoch erst weiterfahren, wenn die Ampel auf Grün umgesprungen ist.

Wichtig: Blitzer löst aus
Werden Sie geblitzt, weil Sie einem Rettungsfahrzeug Platz gemacht haben, legen Sie sofort Einspruch ein.

Defekte Ampel: Eine dauerrote Ampel darf überquert werden. Springt eine Ampel nach rund fünf Minuten Wartezeit nicht um, liegt ein Defekt nahe. Tasten Sie sich allerdings vorsichtig vor und gehen Sie kein Risiko ein.