Ansprüche des Käufers während der Gewährleistung
Wer ein Produkt verkauft – das gilt auch für Fahrzeuge – schuldet grundsätzlich eine mangelfreie Sache. Außerdem schuldet er das Produkt, das in den entsprechenden Kaufvertrag definiert worden ist. Erweist sich ein Auto nach dem Kauf als mangelhaft oder entspricht es nicht den im Kaufvertrag festgelegten Vereinbarungen, können sich Gewährleistungsansprüche des Käufers ergeben.
In aller Regel zielen diese Ansprüche auf eine Nachbesserung durch den Verkäufer ab, unter Umständen geht es aber am Ende auch um einen Rücktritt vom Vertrag mit Rückgabe des gekauften Autos und Schadensersatzansprüche.
Was ist die erweiterte Sachmängelhaftung?
Eine Art erweiterte Sachmängelhaftung ergibt sich aus der Zusicherung von bestimmten Eigenschaften. Im Vergleich zum typischen Sachmangel kann der Käufer bei Fehlen einer Zusicherung
- Wandlung
- Minderung
- und regelmäßig auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung
geltend machen. Deshalb ist die Abgrenzung einer Zusicherung von einer bloßen Beschreibung wichtig. Bei Fahrzeugen sind beispielsweise das Alter und Angaben zu Tachoständen wie der Kilometer-Leistung in aller Regel zugesicherte Eigenschaften.
Während gewerbliche Verkäufer stets den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen beim Autokauf unterworfen werden und diese Gewährleistung auch nicht vertraglich ausschließen dürfen, ist es Privatverkäufern erlaubt, im Kaufvertrag mit dem Käufer einen Gewährleistungsausschluss zu vereinbaren.
Wann greifen Gewährleistungsansprüche?
Gewährleistungsansprüche greifen regelmäßig nur unter bestimmten Voraussetzungen und in bestimmten Zeiträumen. Sie müssen außerdem von anderen Formen der Haftung und vertraglichen Verpflichtungen abgegrenzt werden wie
- der Garantie
- der Produkthaftung
- sowie von Handlungen, die gleichzeitig strafrechtliche Konsequenzen haben können wie beispielsweise bei Täuschung und Betrug.
Die Herausforderung in Gewährleistungsfällen beim Autokauf liegt häufig im Nachweis entsprechender Sachmängel. Dabei ist es entscheidend, dass der Sachmangel bereits bei Kauf des Fahrzeugs vorgelegen hat und dass es sich nicht um typische Verschleißerscheinungen handelt.
Solche Fragen lassen sich häufig nur mit Gutachtern klären. Das steigert das Kostenrisiko bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen beim Autokauf.
Tipp: Eine Rechtsschutzversicherung lohnt sich
Bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen im Kontext eines Autokaufs kann eine Rechtsschutzversicherung eine wertvolle Unterstützung sein. Da in einigen Fällen die Kosten für den Nachweis eines Sachmangels kaum abzuschätzen sind, hilft die Rechtsschutzversicherung, um eigene Ansprüche auch tatsächlich gegen den Autoverkäufer durchzusetzen.
Sachmängel beim Gebrauchtwagen
Der Mangel oder genauer gesagt der Sachmangel bildet einen zentralen Begriff des sogenannten Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das Kapitel Schuldrecht im BGB beschäftigt sich mit verschiedenen Vertragsbeziehungen unter anderem auch dem Kaufvertrag. In dem wird die mangelfreie Sache als etwas beschrieben, das der von den Parteien im Kaufvertrag vereinbarten Beschaffenheit entspricht.
Dabei ist gerade beim Gebrauchtwagen die Abgrenzung zwischen Verschleiß und Mangel sehr schwierig. Hier hält beispielsweise der ADAC entsprechende Listen bereit, die einschlägige Gerichtsurteile in der Abgrenzung von Sachmangel und Verschleiß zusammenfassen. Beispielsweise gilt eine falsch eingestellte Spur bei einem Gebrauchtwagen als Verschleißerscheinung, ein Defekt an der automatischen Freilaufnabe wäre dagegen ein typischer Sachmangel.
Ein Federbruch ist auch ein Mangel, während ein Defekt der Querlenkerlager als Verschleiß angesehen wird.
Tipp: Mit Listen zur Gewährleistung beim Auto einen ersten Überblick verschaffen
Einschlägige Listen zur Sachmängelproblematik und zu zugesicherten Eigenschaften beim Autokauf können als erster Überblick dazu dienen, Sachmängel von Verschleißerscheinungen und zugesicherte Eigenschaften von Beschreibungen abzugrenzen. Es ist daher empfehlenswert, nach Entdeckung entsprechender Defekte zunächst einmal einen Blick in eine solche Liste zu werfen.
Auch die Listen sind nur Anhaltspunkte, es können verschiedene Umstände hinzukommen, die ein Abweichen von der bisherigen Einschätzung erwarten lassen.
Gewährleistungsfristen beim Autokauf
Besonders problematisch ist die relativ kurze Verjährungsfrist bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen im Autokauf. Die Gewährleistung beim Auto verjährt zwei Jahre nach der Übergabe des Fahrzeugs. Eine Verlängerung tritt in aller Regel nur ein, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde, dann gilt eine reguläre Verjährungsfrist von 30 Jahren.
Viele Händler versuchen immer wieder, die Verjährungsfrist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu verkürzen. Inzwischen ist auch auf europäischer Ebene durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden worden, dass eine solche Verkürzung von Händlerseite grundsätzlich unzulässig ist.
Dennoch ist auch die zweijährige Verjährungsfrist keine lange Zeit, wenn es um die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen geht. Deshalb sollte ein Mangel, sobald er entdeckt worden ist, unverzüglich beim Händler gemeldet werden.
- Welche Ansprüche haben Käufer bei der Gewährleistung?
- Welche Beweisfragen gibt es bei der Gewährleistung?
- Wie unterscheiden sich Gewährleistung und Garantie?
- Was bedeutet Produkthaftung?
Welche Ansprüche haben Käufer bei der Gewährleistung?
Die Ansprüche bei der Gewährleistung im Autokauf gehen grundsätzlich zunächst auf Nachbesserung. Dem Verkäufer wird so Gelegenheit eingeräumt, nachzubessern und Abhilfe bei dem Mangel zu schaffen. Erst, wenn dieser nach Fristsetzung zweimalig keine Nachbesserung vornimmt, steht dem Käufer in der Regel auch das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder sogar auf Rücktritt vom Vertrag mit einer entsprechenden Rückabwicklung des Kaufes zu. Von dieser Vorgehensweise kann es Ausnahmen geben.
Welche Beweisfragen gibt es bei der Gewährleistung?
Innerhalb von sechs Monaten nach Autokauf muss der Verkäufer beweisen, dass das verkaufte Fahrzeug bei der Übergabe an den Käufer mangelfrei war. Nach diesem Zeitraum geht es um eine sogenannte Beweislastumkehr. Die Beweislastumkehr besteht bis zum Ablauf der sechs Monate, danach gelten wieder die “normalen” Beweislastregeln.
Grundsätzlich muss der Käufer beweisen, dass ein Mangel bei der Übergabe bestand. Die Beweislastumkehr nach 477 BGB sorgt dafür, dass der Käufer dies in den ersten sechs Monaten nicht muss. Nach Ablauf der sechs Monate muss der Käufer es demnach wieder beweisen.
Wie unterscheiden sich Gewährleistung und Garantie?
Die Garantie ist im Vergleich mit der Gewährleistung beim Auto eine zusätzliche vertragliche Verpflichtung des Verkäufers, für bestimmte Mängel unbedingt einstehen zu wollen. In der Regel bezahlt der Käufer auch für diese zusätzliche Verpflichtung, beispielsweise im Rahmen einer Gebrauchtwagengarantie. Wird das Auto von privat verkauft kann der Verkäufer die gesetzliche Gebrauchtwagengarantie ausschließen. Die Garantie wird in der Regel zeitlich begrenzt ausgesprochen. Sie bildet eine eigene Anspruchsgrundlage.
Was bedeutet Produkthaftung?
Auch der Begriff Produkthaftung deckt sich nicht mit der Gewährleistung beim Auto. Hier geht es um Gefahren, die von einem fehlerhaften Produkt ausgehen können. In Anspruch genommen wird dabei der Hersteller des Fahrzeugs oder des Fahrzeugteils aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.
Ist beispielsweise ein Steuergerät schon bei Einbau in das Fahrzeug defekt und zeigt dem Fahrzeugführer einen zu niedrigen Ölstand nicht an, haftet der Hersteller des Steuergeräts nach Produkthaftungsgesetz für daraus folgende Motorschäden.
Maßgeblich für den Motorschaden war das mangelhafte Steuergerät, das von Anfang an falsch konfiguriert worden ist. In manchen Fällen ist die Abgrenzung zwischen Produkthaftung und Gewährleistung nicht einfach zu ziehen. Auch in diesem Fall ist häufig die Expertise eines Gutachters gefragt, denn es geht am Ende um die Kausalität für bestimmte Folgeschäden.
Gewährleistung von Händlern und Privatpersonen
Gewerbliche Autohändler können die Gewährleistung weder beim Neuwagen, noch beim Gebrauchtwagen wirksam ausschließen. Wer hier Wert auf entsprechende Sicherheiten legt, ist deshalb mit dem Gebrauchtwagenkauf beim Gebrauchtwagenhändler etwas besser bedient, selbst, wenn der Kaufpreis für ein vergleichbares Fahrzeug höher liegen sollte.
Häufig bieten Händler auch eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie gegen Aufpreis an. Diese kann sich im Einzelfall als sinnvoll erweisen, dazu kann man im Vorfeld eines Kaufs auch die Meinung der Autowerkstatt einholen, der man vertraut.
Ebenso werden beim Neuwagen häufig entsprechende Garantien oder Anschlussgarantien angeboten. Sie können im Vergleich verschiedener Angebote beim Kauf eines Autos durchaus eine Rolle spielen.
Gibt es eine Gewährleistung beim Kauf von Privatpersonen?
Wenn Sie ein Auto von privat kaufen, bewegen sie sich rechtlich gesehen bei der Gewährleistung für das Auto auf einem unsicheren Boden. Die meisten privaten Verkäufer machen von ihrem Recht Gebrauch, die Gewährleistung auszuschließen. Sie sind deshalb nur vor arglistigen Verhalten des Verkäufers geschützt, das aber häufig noch schwerer nachzuweisen ist, als der typische, normale Sachmangel.
Unter Umständen lassen sich auch Ansprüche aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften geltend machen, solche Sachverhalte in der Regel etwas leichter nachweisbar als ein arglistiges Verschweigen von Sachmängeln. Bereiten Sie deshalb einen Gebrauchtwagenkauf von einem Privatmann besonders sorgfältig vor und nehmen Sie eine sachverständige Person aus Ihrer Autowerkstatt mit zum Kauf.
Treten später Sachmängel auf, sollten Sie in Erwägung ziehen, zumindest eine Erstberatung beim Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Möglicherweise ergibt sich in Ihrem individuellen Fall, dass ein Mangel arglistig verschwiegen wurde, oder weitere Umstände begründen Folgeansprüche gegen den privaten Verkäufer.
Können Sie Ihre Ansprüche über einen Rechtsanwalt durchsetzen?
Auch, wenn einen Autokauf mittlerweile ein fast alltägliches Geschäft geworden ist, können sich aus den gesetzlichen Rahmenbedingungen gravierende und teure Rechtsstreitigkeiten ergeben. Dabei steht die Gewährleistung beim Auto häufig im Mittelpunkt.
Die Gewährleistung wird durch eine Vielzahl von Einzelentscheidungen in der Rechtsprechung geprägt. Es ist deshalb auch die Kenntnis dieser Entscheidungen, die den Weg zur Geltendmachung von Ansprüchen weist und es möglich macht, die Erfolgschancen von verschiedenen rechtlichen Schritten einzuschätzen.
Auch hier ist der Rechtsanwalt Ihr Ansprechpartner. Nicht zuletzt verfügt er über entsprechende Kontakte zu Gutachtern, die bei der Durchsetzung einer Gewährleistung beim Auto häufig unverzichtbar sind.