Gaffen: Darum ist es so gefährlich

Egal, ob Fahrradunfall, Autounfall oder Unfall als Fußgänger: Tagtäglich kommt es auf Deutschlands Straßen zu Verkehrsunfällen. Unser gut ausgebautes Hilfesystem mit Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr und THW ermöglicht grundsätzlich eine schnelle Hilfe für Opfer von Verkehrsunfällen. Gaffer bei Unfällen gefährden diese schnelle Hilfe und können schneller als vermutet sogar für den Tod von Unfallopfern verantwortlich sein.

Denn im Ernstfall zählt manchmal jede Sekunde und Gaffer verzögern die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall teilweise über viele Minuten.

Was sind Gaffer?

Gaffer, beziehungsweise Schaulustige, beobachten den Unfall und die Verletzten eines Unfalls. Sie halten sich dazu am Unfallort auf, ohne Hilfe zu leisten. Stark zunehmend ist die Zahl der Schaulustigen, die dabei auch Foto- oder Videoaufnahmen machen. Durch diese Verhalten kommt es im Rettungsablauf zu folgenden Komplikationen:

  • Herumstehende Gaffer versperren wichtige Zugangs- oder Rettungswege für die Einsatzkräfte.
  • Gaffer in Fahrzeugen verzögern den Verkehr durch langsames Fahren. Es entstehen Staus, die auch die Rettungskräfte blockieren.
  • Bremsende oder sehr langsam fahrende Fahrzeuge von Schaulustigen produzieren Folgeunfälle durch Auffahren oder Überholen.

Daneben ist das Beobachten, Fotografieren oder Filmen der Unfallstelle und der Opfer moralisch sehr verwerflich. Die verletzten oder getöteten Personen sind wehrlos und können ihre Privatsphäre nicht selbst schützen. Hinzu kommt, dass Bilder oder Videos von Unfallstellen manchmal Angehörige der Unfallopfer über die sozialen Medien erreichen, bevor diese überhaupt offiziell über den Unfall informiert wurden.

Die Strafe für Gaffer bei Unfällen

Die Strafen für Schaulustige wurden im Jahr 2019 verschärft, nachdem sich die Fälle gehäuft und Polizei und Feuerwehr darauf aufmerksam gemacht haben. Grundsätzlich kann es sich bei Gaffen am Unfallort sowohl um eine Ordnungswidrigkeit als auch um eine Straftat handeln. Dies ist abhängig von den genauen Umständen.

Wann handelt es sich beim Gaffen um eine Ordnungswidrigkeit?

Eine Ordnungswidrigkeit nach § 113 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) liegt vor, wenn sich eine Person

“einer öffentlichen Ansammlung anschließt oder sich nicht aus ihr entfernt, obwohl ein Träger von Hoheitsbefugnissen die Menge dreimal rechtmäßig aufgefordert hat, auseinanderzugehen.”

Das Gaffen an sich stellt daher eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 EUR bestraft. Einige Bundesländer verhängen durch eigene Polizei- und Feuerwehrgesetze sogar Strafen bis zu 5.000 EUR.

Wann wird Gaffen zu einer Straftat?

Gaffer bei Unfällen können durch ihr Verhalten auch eine Straftat begehen. Dies ist der Fall, wenn das Gaffen durch weitere Merkmale verschärft wird.

Werden beim Gaffen Video- oder Fotoaufnahmen des Unfalls, der Verletzten oder Toten aufgenommen, handelt es sich immer um eine Straftat nach § 201a Strafgesetzbuch (StGB). Der Paragraf nennt verschiedene Situationen, in denen höchstpersönliche Lebensbereiche durch Bildaufnahmen verletzt werden.

Explizit wird genannt, dass Bildaufnahmen, welche die Hilflosigkeit einer Person zur Schau stellen unter diese Regelung fallen. Dies ist bei Fotoaufnahmen am Unfallort der Fall. Das Gesetz nennt ein Strafmaß von einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Insbesondere bei Foto- und Videoaufnahmen von schwerverletzten oder toten Menschen sind Freiheitsstrafen vorgesehen.

Hinweis: Alleine die Aufnahme ist eine Straftat

Entscheidend für die Straftat ist nicht, ob die Aufnahmen online gestellt oder anderweitig verbreitet werden oder nicht. Alleine die Tatsache, dass Filme oder Bilder gemacht werden, stellt die Straftat dar. Die Polizei darf in diesem Fall Ihr Handy am Unfallort einziehen.

Ist unterlassene Hilfeleistung auch eine Straftat?

Doch auch ohne die Aufnahme von Bild- oder Videomaterial kann Gaffen zu einer Straftat werden. Dies ist dann der Fall, wenn es durch das Gaffen zu einer unterlassenen Hilfeleistung nach § 323c StGB kommt. Zu dieser kommt es in jedem Fall, wenn ein Gaffer bei Unfällen nicht hilft, obwohl die Hilfe gebraucht werden würde.

Doch auch eine Behinderung der Einsatzkräfte durch Gaffen kann zu einer unterlassenen Hilfeleistung werden. Wenn die Rettungskräfte ihre Hilfe nicht ungestört leisten können und Verletzte somit länger warten müssen oder gar Schaden nehmen, liegt rechtlich ebenfalls eine unterlassene Hilfeleistung vor. Diese wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft.

Das richtige Verhalten am Unfallort

Wenn Sie sich einer Unfallstelle nähern oder direkt vor Ort sind, sollten Sie sich folgendermaßen verhalten:

  • Bilden Sie mit den Fahrzeugen eine Rettungsgasse, damit die Einsatzfahrzeuge zum Unfallort gelangen können.
  • Ist bereits ausreichend Hilfe am Unfallort, dann fahren oder laufen Sie zügig an der Unfallstelle vorbei. Bleiben Sie nicht stehen, überholen und drängeln Sie nicht.
  • Behindern Sie keinesfalls die Rettungskräfte und beachten Sie deren Anweisungen.
  • Machen Sie keine Fotos und Videos am Unfallort.
  • Weisen Sie andere Schaulustige auf ihr Fehlverhalten hin und versuchen Sie diese vom Gaffen und von der Aufnahme von Fotos oder Videos abzuhalten.

Wenn noch keine Hilfe am Unfallort ist, müssen Sie die Rolle des Ersthelfers übernehmen.

  • Sichern Sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck.
  • Sichern Sie sich selbst durch das Anziehen Ihrer Warnweste.
  • Verständigen Sie den Notruf und machen Sie alle relevanten Angaben.
  • Helfen Sie den Verletzten.

Bei einem Unfall in der Waschanlage gibt es ein anderes empfohlenes Vorgehen.