Verhalten nach einem Fahrradunfall

Das richtige Verhalten nach einem Unfall ist entscheidend. Genauso wie bei einem Unfall mit dem Auto oder einem Unfall als Fußgänger, sollten Sie bei einem Fahrradunfall die Unfallstelle als erstes absichern. Ferner sollten Sie bei Verletzungen oder bei Unklarheiten wer verantwortlich ist für den Unfall, die Polizei und ggf. einen Rettungswagen rufen. Holen Sie zudem bestimmte Angaben ein.

  • Bei Autofahrern sollten Sie sich in jedem Fall das Kfz-Kennzeichen notieren und sich Namen und Anschrift geben lassen.
  • Außerdem sollten Sie sich von möglichen Zeugen die Telefonnummer notieren.
  • Sollte der andere Unfallverursacher ein Fahrradfahrer gewesen sein, lassen Sie sich am besten den Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument zeigen. So ist sichergestellt, dass Sie auch den richtigen Namen und Anschrift haben.

Haftung für Schäden nach einem Fahrradunfall

Für die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall haftet in der Regel immer derjenige, der den Unfall verursacht hat, also derjenige, der Schuld an dem Unfall hatte. Kann nicht direkt nach dem Unfall geklärt werden, wer Schuld an den Unfall hatte, muss dies ggf. in einem Gutachten geklärt werden.

Welche Versicherung haftet bei einem von Ihnen verursachten Fahrradunfall?

Einen Unfall mit dem Fahrrad verursachen Sie in der Regel nicht vorsätzlich. Wenn Sie daher als Radfahrer unabsichtlich, mithin fahrlässig, den Unfall verursacht haben, zahlt in der Regel Ihre private Haftpflichtversicherung, sofern Sie eine abgeschlossen haben.

Hinweis: Haftpflicht übernimmt nur fremde Schäden

Ihre Haftpflichtversicherung wird allerdings nur für fremde Schäden aufkommen. Alle Schäden die an Ihrem Fahrrad entstanden sind, müssen Sie demnach selbst tragen, sofern Sie hauptverantwortlich für den Unfall waren.

Wer kommt für die Schäden an Ihrem Fahrrad auf?

Sollte Ihr Fahrrad bei einem Unfall beschädigt worden sein und Sie waren nicht der Unfallverursacher, dann übernimmt die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers die Kosten für die Fahrradreparatur.

Damit die gegnerische Versicherung den Schaden an dem Fahrrad richtig bemessen kann, sollten Sie den Kaufbeleg für das Fahrrad am besten aufbewahren. Ferner sollten Sie direkt nach dem Unfall ein Foto von den Schäden am Fahrzeug machen.

Wer kommt für Ihre Personenschäden auf, wenn Sie der Unfallverursacher waren?

Für Personenschäden kann die private Unfallversicherung eintreten. Jedoch muss diese Versicherung von Ihnen auch abgeschlossen worden sein. Sollten Sie nach dem Unfall körperlich beeinträchtigt und hierdurch auch beruflich eingeschränkt sein, zahlt die private Unfallversicherung Ihnen einen monatlichen Betrag.

Wer übernimmt die Kosten bei einem Fahrradunfall auf dem Weg zur Arbeit?

Sollten Sie mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Nachhauseweg sein, dann tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Bei einem Unfall mit dem Fahrrad übernimmt diese Unfallversicherung die medizinischen Behandlungskosten und kommt für die Lohnfortzahlung auf.

Fahrradunfall ohne Versicherung – Wer kommt für die Schäden auf?

Beim Fahrradunfall ohne Haftpflichtversicherung sind Radfahrer persönlich zur Leistung des Schadensersatzes verpflichtet. Das bedeutet für Sie, dass Sie den Schaden aus eigener Tasche bezahlen müssen. Bei schweren Personenschäden und daraus resultierenden Ansprüchen auf Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall kann dies schnell zum finanziellen Ruin führen.

Versicherungsschutz bei Alkohol im Blut

Alkohol am Steuer, egal ob mit dem Auto oder mit dem Fahrrad, kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.

Standen Sie als Fahrradfahrer bei dem von Ihnen verursachten Unfall unter Alkoholeinfluss, kann dies entweder zur Streichung oder Reduzierung Ihres Versicherungsschutzes führen. Dies gilt sowohl für die Haftpflichtversicherung, die für die Schäden bei dem Unfallbeteiligten aufkommt. Aber auch für Ihre private Unfallversicherung, sofern Sie eine abgeschlossen haben. Welche Auswirkungen Ihre Alkoholfahrt hat, kann nicht pauschal beantwortet werden, da es hier auf den Einzelfall ankommt.

Musik beim Fahren – Auswirkungen auf Versicherungsschutz

Zunächst einmal stellt das Tragen von Kopfhörern mit lauter Musik eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie verletzen hierdurch nämlich Ihre Pflichten aus der Straßenverkehrsordnung, da Sie der gegenseitigen Rücksichtnahme nicht ausreichend nachkommen. Sollten Sie von der Polizei angehalten werden, bedeutet dies zunächst schon mal einen Bußgeldbescheid.

Bei einem Unfall kann es zu größeren Problemen kommen. Sollten Sie das Unfallopfer sein, können Sie hierdurch ggf. Ihren Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld gegenüber dem Unfallgegner verlieren. Dies deshalb, weil Ihnen ein Mitverschulden zugeschrieben werden kann, da Sie Ihrer Pflichten im Straßenverkehr nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind.

Sollten Sie der Unfallverursacher sein, wird Ihre Haftpflichtversicherung die Einstandspflicht höchstwahrscheinlich kürzen, da Sie sich grob fahrlässig im Straßenverkehr verhalten haben.