Geschwindigkeitsüberschreitung und Rotlichtverstoß: Dann blitzt es

Sie kennen es vermutlich: Nachdem es geblitzt hat, folgt eine hektische Prüfung des Tachowertes. Zumindest wissen Sie somit, ob und um wie viel km/h Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit in etwa überschritten haben. Wird ein Blitzer aufgrund des Überfahrens einer roten Ampel ausgelöst, mag im ersten Moment Verwirrung herrschen. Erfahrungsgemäß sind vielen Autofahrern und Autofahrerinnen solche Verstöße nicht bewusst.

Im Folgenden finden Sie Auszüge aus dem aktuellen Bußgeldkatalog. Ordnen Sie Ihren Verstoß ein und erfahren Sie, wie hoch Ihr Bußgeldbescheid in etwa ausfallen wird.

Bei einem Geschwindigkeitsverstoß können Sie zudem unseren Bußgeld-Rechner nutzen. Unter Angabe der zulässigen Geschwindigkeit, Ihres ungefähren Tachowertes und weiteren Beschaffenheiten, erfahren Sie umgehend, worauf Sie sich einstellen müssen.

Berechnen Sie die Folgen bei Geschwindigkeitsverstößen

 

Bitte beachten Sie: Das tatsächlich fällige Bußgeld kann vom hiesigen Ergebnis abweichen. Deshalb sind die Werte lediglich als Orientierung zu verstehen. Die Angaben berücksichtigen zudem keine anfallenden Verwaltungsgebühren.

Blitzer-Kosten nach aktuellem Bußgeldkatalog

Der folgenden Tabelle entnehmen Sie, welche Bußgelder bei Geschwindigkeitsverstößen innerhalb geschlossener Ortschaften fällig werden.


Außerhalb geschlossener Ortschaften fallen die Bußgelder vergleichsweise geringer aus.

Nach einem Rotlichtverstoß müssen Sie mit empfindlicheren Konsequenzen rechnen. So ist Ihnen bspw. ein Punkt in Flensburg sicher.

Ausführliche Informationen zu einem Rotlichtverstoß finden Sie auch in unserem Ratgeber „Rote Ampel überfahren: Diese Strafen drohen bei einem Rotlichtverstoß“.

Hinweis: Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie Einspruch einlegen. Das ist auch ratsam, denn: Rund ein Drittel aller Bußgeldbescheide ist fehlerhaft. Ein Fachanwalt bzw. eine Fachanwältin schätzt Ihre Erfolgsaussichten ein und unterstützt Sie bei einem Einspruch.

In der Regel wird für Bußgeldbescheide nach Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstößen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5 % erhoben – mindestens aber 25 EUR. Erst ab einer Bußgeldhöhe von 500 EUR werden also höhere Gebühren fällig. Zudem werden Auslagen in Rechnung gestellt. Hierzu zählen bspw. Zustellungskosten und/oder Ermittlungskosten. Minimum hier: 3,50 EUR.

Tempoverstoß: Bereits 1 km/h zu viel auf dem Tacho genügt

Technisch liegt es im Bereich des Möglichen: Bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 1 km/h können Blitzer auslösen. In der Praxis macht das jedoch wenig Sinn – Stichwort Toleranzabzug.

Hinweis: Toleranzabzug
Um geringfügige Ungenauigkeiten der Messgeräte auszugleichen, gibt es den Toleranzabzug. Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h beträgt die Toleranz 3 km/h, bei Geschwindigkeiten über 100 km/h werden 3 % vom Messergebnis abgezogen.

Toleranz Messgeräte Blitzer

Wurde Ihr Geschwindigkeitsverstoß durch Nachfahren in einem Provida-Fahrzeug festgestellt – dabei kommt in aller Regel ein Videonachfahrsystem zum Einsatz – sind 5 km/h abzuziehen. Derartige Systeme gelten als fehleranfälliger im Vergleich zu anderen Messverfahren.

Da schon 1 km/h beim Bußgeldbescheid einen großen Unterschied machen kann, lohnt sich eine genaue Prüfung. Ziehen Sie ggf. eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zurate und lassen Sie sich eine fachkundige Einschätzung zu einem möglichen Einspruch geben.

Es lässt sich also festhalten: Erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 4 km/h müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid rechnen.

Blitzer: Bußgeld & weitere Konsequenzen

Wie den oben angeführten Tabellen zu entnehmen ist, ziehen Verkehrsverstöße in Form von Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Überfahren einer roten Ampel nicht nur Bußgelder nach sich – auch Punkte müssen Verkehrssünder bzw. Verkehrssünderinnen fürchten, schlimmstenfalls droht sogar ein Fahrverbot.

Bei Tempoverstößen spielt dabei insbesondere die Örtlichkeit eine Rolle. Verstöße innerorts werden strenger geahndet als Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts. Das hat unterschiedliche Gründe:

  • eine niedrigere zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts
  • zu schützende Fußgänger und Fußgängerinnen
  • Reduktion von Verkehrslärm in Ortschaften

Einen Unterschied macht zudem, ob Ihr Geschwindigkeitsverstoß ein einmaliger Ausrutscher war oder ob Sie als Wiederholungstäter bzw. Wiederholungstäterin in Erscheinung treten.

Mehrmalige Verkehrsverstöße: Dann droht Fahrverbot

Begehen Sie mehrere Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr hintereinander – Geschwindigkeits- und Rotlichtverstoß gelten gleichermaßen als Ordnungswidrigkeit – dann kommen auf Sie als Wiederholungstäter bzw. Wiederholungstäterin härtere Strafen zu.

Bei Temposünden müssen allerdings folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. die Verstöße haben sich innerhalb eines Jahres ereignet
  2. beide Geschwindigkeitsüberschreitungen lagen über 26 km/h

Haben Sie sich derartige Vergehen zuschulden kommen lassen, müssen Sie in der Regel mit einem Monat Fahrverbot rechnen.

Wichtig: Verlängerung Fahrverbot
Hat Ihre erste Geschwindigkeitsüberschreitung bereits zu einem Fahrverbot geführt, kommt es mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Verlängerung um einen weiteren Monat.

Fahrverbot abwenden: Das sind Ihre Möglichkeiten

Sind Sie auf Ihren Führerschein angewiesen – ob beruflich oder privat – trifft Sie ein Fahrverbot besonders hart. Unter besonderen Umständen können Sie ein Fahrverbot abwenden, indem Sie eine höhere Geldstrafe zahlen. In einem ersten Schritt kann es sich aber lohnen, einen Fachanwalt bzw. eine Fachanwältin für Verkehrsrecht hinzuzuziehen.

Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid fachkundig prüfen, denn: Zahlreiche Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Unerheblich dabei ist, ob der Bußgeldbescheid auf einen Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoß zurückzuführen ist.

Als Fahranfänger geblitzt: Das kommt auf Sie zu

Haben Sie sich als Fahranfänger bzw. Fahranfängerin in der Probezeit nicht an die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten und wurden geblitzt, müssen Sie unter Umständen damit rechnen, dass Ihre Probezeit verlängert wird. Zudem kann von Ihnen die Teilnahme an einem Aufbauseminar verlangt werden. Das gilt allerdings nur, wenn Sie mehr als 20 km/h zu schnell unterwegs waren.

Verstöße, die unterhalb dieser Grenze liegen, werden in der Regel mit einem Bußgeld sanktioniert. Dabei gelten hier die gleichen Beträge wie für alle übrigen Autofahrer und Autofahrerinnen auch – ebenso füllt sich Ihr Punktekonto.

Anders verhält es sich, wenn Sie sich einen Rotlichtverstoß haben zuschulden kommen lassen. Hier gibt es kein Pardon: Neben einem Bußgeld müssen Sie mit der Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen. Zudem dürfte sich Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängern. Bei Fahranfängern bzw. Fahranfängerinnen ist die Dauer der Rotphase – unter oder über einer Sekunde – irrelevant.

Hinweis: Temposünde und Rotlichtverstoß gelten als A-Verstoß
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung gilt ebenso wie ein Rotlichtverstoß als schwerwiegender Verstoß – auch A-Verstoß genannt.

Bußgeldverfahren nach Geschwindigkeitsüberschreitung: Das ist der Ablauf

Sind Sie von einem Blitzer als Temposünder bzw. Temposünderin entlarvt worden oder wird Ihnen ein Rotlichtverstoß vorgeworfen, wird ein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet. Ob Geschwindigkeitsübertretung oder Überfahren einer roten Ampel – beide Vergehen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Die jeweiligen Verfahren nach dem Verstoß folgen standardisierten Abläufen:

  1. Ermittlung des Fahrers oder der Fahrerin
  2. Zustellung eines Anhörungsbogens oder Zeugenfragebogens

Hinweis: Zustellung Anhörungsbogen
Ein Anhörungsbogen wird immer dem Fahrzeughalter bzw. der Fahrzeughalterin zugestellt. Sind Sie Ihren Wagen zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht selbst gefahren, geben Sie das im Anhörungsbogen an. Ggf. erhalten Sie aber auch einen Zeugenfragebogen. Dieser wird Ihnen zugestellt, sofern die Behörde bereits erkannt hat, dass nicht Sie als Halter bzw. Halterin hinterm Steuer saßen.

  1. Zustellung des Bußgeldbescheides (ca. zwei bis sechs Wochen nach Verstoß)
  2. Begleichung der Strafe oder Erhebung eines Einspruches

Da zahlreiche Bußgeldbescheide fehlerhaft sind, raten wir Ihnen, sich eine Einschätzung von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuholen. Ist ein Einspruch sinnvoll, geht es wie folgt weiter:

  1. Prüfung des Einspruches durch die Behörde
  2. Abgabe an das zuständige Amtsgericht und Hauptverfahren mit anschließendem Urteil

Fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung? Bußgeldbescheid anfechten

Bußgeldverfahren sind wie erwähnt anfechtbar. Dabei liefern aber nicht zwingend formelle Fehler den Grund für einen Einspruch. Auch fehlerhafte Messungen spielen in dem Kontext eine Rolle – ob technischer Natur oder aufgrund äußerer Einflüsse:

  • Gerät steht in falschem Winkel zur Fahrbahn
  • verfälschtes Ergebnis aufgrund von Sonneneinstrahlung
  • unzureichend geschultes Messpersonal
  • nicht geeichte Messgeräte

Ebenso anfechtbar sind Bußgeldbescheide infolge eines Rotlichtverstoßes. Vor allem, wenn es sich genau genommen um keinen Verstoß handelt. Das ist bspw. der Fall, wenn:

  • eine Ampel defekt ist (hierbei müssen Sie mindestens fünf Minuten oder zwei Ampelschaltungen abwarten, ehe Sie die Straße oder Kreuzung überqueren)
  • ein Grünpfeil erlaubt Ihnen das Abbiegen (vorher müssen Sie jedoch an der Haltelinie halten, um eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen)
  • Sie müssen ein Einsatzfahrzeug vorbeilassen (sofern es der Verkehr zulässt, dürfen Sie eine rote Ampel überfahren)

Vermuten Sie, dass Ihr Verstoß auf falschen Fakten oder einer fehlerhaften Messung basiert, kontaktieren Sie einen Fachanwalt bzw. eine Fachanwältin für Verkehrsrecht. Er oder sie kann nach Akteneinsicht einschätzen, ob der Bußgeldbescheid aufgrund von Fehlern angefochten und eine entsprechende Strafe abgewendet werden kann.

Weitere nützliche Informationen zum Einspruch bei einem Bußgeldverfahren finden Sie zudem in unserem Beitrag: Bußgeldbescheid: Legen Sie Widerspruch ein.

Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab

Unser Kanzlei-Team erhebt bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden Einspruch und bewahrt Sie vor einer Geldbuße und ggf. dem Verlust Ihres Führerscheines.

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