Gesetzesgrundlage: Das regeln Eigentümerbefugnisse

Streit mit den umliegenden Nachbarn ist der Klassiker. Egal, ob Sie sich von der Ruhestörung durch Nachbarn belästigt fühlen oder diese Ihre Grundstücksgrenze überbauen: Jeder ärgert sich mal über seine Nachbarn. In § 903 BGB ist geregelt, dass jeder Grundstückseigentümer nach Belieben mit seinem Grundstück verfahren kann. Andere Beteiligte sind von der Einwirkung ausgeschlossen. Diese Freiheit trifft jedoch nur zu, solange das Gesetz oder die Rechte Dritter nicht beschnitten werden.

Darüber hinaus ist in § 905 BGB festgehalten, dass sich diese Rechte nicht nur auf das Grundstück selbst erstrecken. Sie gelten ebenso für

  • den Luftraum über der Oberfläche
  • und den Erdkörper unter der Oberfläche.

Was sind Grundstücksgrenzen?

Grundstücksgrenzen sind nicht nur optische, in Flurplänen und Vermessungsunterlagen eingetragene Markierungen für die Fläche des Besitzes. Sie sind überdies eine rechtliche Linie, die Sie nicht überschreiten dürfen. Beides im Zusammenspiel stellt klar, was Nachbarn erlaubt und was ihnen verboten ist. Dazu gehören unter anderem

  • Grenzabstände beim Hausbau
  • Abstände für Pflanzungen, Zäune und Sichtschutzwände
  • Die Regelung zum Grenzüberbau
  • Das Fenster- und Lichtrecht

Die groben Vorgaben zum Grenzrecht sind im BGB geregelt. Die Gültigkeit bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen, etwa beim Bau von Trennwänden, wird durch die Vorschriften der Bundesländer und kommunale Vorgaben ergänzt.

Grenzstreitigkeiten mit Nachbarn: Vermeiden ist besser als klagen

Zuerst gilt es, die eigene Position zu überprüfen. Liegt der Nachbar wirklich falsch, wenn er verlangt, dass Sie Ihre Hecke ein Stück weiter entfernt von der Grundstücksgrenze anpflanzen sollen? Wer sich vorab informiert, was erlaubt ist, erspart sich seinerseits Grenzstreitigkeiten mit Nachbarn.

Wie erfahren Sie von Vorschriften und Gesetzen?

Wie hoch ein Zaun oder andere Einfriedungen und wie weit vom Nachbargrundstück entfernt an Ihrem Wohnort sein dürfen, erfahren Sie bei Ihrer Kommune. Im Rahmen dieser Vorgaben dürfen Sie geschlossene Bauteile errichten. Dies gilt jedoch nur solange, wie die Rechte des Nachbarn, etwa das Recht auf Licht, nicht eingeschränkt werden.

Beispiel: Ein Gespräch mit den Nachbarn kann helfen

Ein Sichtschutzzaun von 2 m Höhe ist kommunal erlaubt. Beim Reihenhaus am Hang kann er aber durchaus dazu führen, dass das Lichtrecht des Nachbarn entzogen wird. Damit solche Streitigkeiten möglichst von vorn herein vermieden werden, ist vielfach ein nachbarliches Gespräch sinnvoller als hinterher zu streiten.

Keine gütliche Einigung möglich: Was tun?

Sieht sich der Nachbar in seinen Grenzrechten benachteiligt, ist die Regelung einfach: Sie klären für sich, gegebenenfalls mit Hilfe eines Rechtsanwalts, die Sachlage und Rechtsfolgen. Dieses Ergebnis teilen Sie dem Nachbarn mit. Falls sich Ihr Nachbar sich Ihren vernünftigen Argumenten nicht aufgeschlossen zeigt, ziehen Sie einen Mediator hinzu.

Tipp: Grenzrechtsstreit vermeiden

Wird auf diese moderate Weise kein Erfolg erzielt, bleibt der Klageweg offen. Hierbei sollte aber beachtet werden, dass ein Prozess nicht immer das Ende der Nachbarstreitigkeiten bedeutet. Manchmal ruft er erst andauernden Streit hervor.

Überbau des Nachbars: Das können Sie tun

Mitunter ist es ein Versehen, ein anderes Mal von vornherein pure Absicht: Wurde Ihr Grundstück überbaut, können Sie sich in den meisten Fällen dagegen wehren.

Hinweis: Sofort nach Kenntnis handeln!

Stellen Sie einen Überbau Ihres Grundstücks fest, haben Sie das Recht auf Widerspruch. Dieser muss allerdings sofort dann erfolgen, wenn das Ausmaß der Grenzverletzung für Sie erkennbar ist. Dulden Sie ein solches Verhalten, kann das Recht auf Rückbau erlöschen.

Was bedeutet Duldung bei wirtschaftlicher Härte?

Entsteht dem Nachbarn durch die Beseitigung des Überbaus ein unverhältnismäßig großer wirtschaftlicher Schaden, so finden die §§ 912 ff. BGB Anwendung. Sie sehen vor, dass in diesen Fällen ein gerechter Interessenausgleich zwischen den Eigentümern getroffen werden sollte. Auch eine Duldungspflicht kann im Einzelfall die Folge sein, falls nicht der erwähnte Widerspruch sofort erhoben wurde.

Was tun bei Fahrlässigkeit des Überbauers?

Ein Grundstückseigentümer handelt bereits dann fahrlässig, wenn er sich nicht vor der Baumaßnahme bei fachlich kompetenter Stelle über die Gefahr von Grenzverletzungen erkundigt. Fahrlässigkeit ist jedoch kein Entschuldigungsgrund. Sie kann dazu führen, dass ein Rückbau vorgenommen werden muss.

Grundstücksgrenzen markieren: So ist es richtig

Einen Grenzstein als Markierung zu setzen ist nicht nur ein uralter Brauch, sondern immer noch ein zulässiges und anerkanntes Mittel. Nur ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur darf den Grenzstein setzen. Das Setzen des Grundstücks ist ein Verwaltungsakt ist. Deshalb macht sich jeder strafbar, der den Stein unbefugt verändert oder zerstört.

Diese Abmarkung ist im § 919 BGB geregelt. Muss die Grenze wegen Streitigkeiten neu vermessen oder nachträglich festgelegt werden, tragen alle Beteiligten zu gleichen Teilen die Kosten. Ferner dienen oder dienten auch Bäume zur Grenzmarkierung, sie gehören anteilsmäßig den Grundstücksnachbarn.

Welche Rechtsgrundlage haben Grenzbäume auf dem Grundstück?

Vor allem bei alten Anwesen und in ländlichen Gebieten kommt es vor, dass Bäume – oder größere Sträucher – direkt auf der Grundstücksgrenze stehen. Dabei muss es sich nicht zwingend um absichtlich gesetzte Grenzbäume handeln. Hier entsteht ein gemeinsames Eigentum der Nachbarn am Baum und an den Früchten. Es besteht das sogenannte vertikale Eigentum, das genau auf die Grundstückszugehörigkeit des Baumteils abzielt.

Das gemeinsame Eigentum bringt gemeinsame Pflichten mit sich. Werden im gemeinsamen Entscheid Erhaltungsmaßnahmen getroffen, gehen die Kosten anteilig auf die Nachbarn über. Auch bei einer Fällung werden die Kosten aufgeteilt, es sei denn, ein Nachbar hat in der Vergangenheit bereits auf das Recht am Baum ausdrücklich verzichtet. Handelt es sich um einen Grenzbaum, kann keiner der Nachbarn auf Fällung bestehen, falls der Baum nicht durch einen Grenzstein ersetzt wird.

Gemeinsame Grenzwand: Vorteile und Probleme

Selbst wenn es sich beim Neubau als sinnvoll und praktisch erwiesen hat, eine sogenannte Grenzwand zu errichten, kann im Laufe der Jahre zu Grenzstreitigkeiten mit den Nachbarn führen. Unstimmigkeiten tauchen gelegentlich auch auf, wenn eines der Grundstücke einen neuen Besitzer findet.

Was unterscheidet die Grenzwand von der Nachbarwand?

Um Platz zu sparen, wurden und werden vor allem im städtischen Bereich Gebäude in geschlossener Bauweise errichtet. Im Sinne des Nachbarrechts ist eine unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück errichtete Abschlusswand eine Grenzwand. Um eine Nachbarwand handelt es sich, wenn direkt auf der Grenze eine gemeinsame Abschlusswand steht.

Ist eine Zustimmung zum Bau nötig?

Vorschriften über Nachbarwände und Grenzwände unterliegen größtenteils dem Landesrecht. Von ihm hängt ab, ob eine Zustimmung erforderlich ist. Die Regel ist jedoch, dass alle Eigentümer der entsprechenden Grundstücke mit der Errichtung einverstanden sein müssen.