Schadensregulierung bei Wasserschäden
Im Alltag benötigen Menschen Wasser zum Kaffee kochen, duschen und für viele andere lebensnotwendige Aktionen. Doch Wasser kann zur falschen Zeit und am falschen Ort eine verheerende Zerstörungskraft haben. Daher sollten Sie in Ihrem Haushalt stets auf korrekt geschlossene Wasserleitungen acht geben.
Normalerweise ist das Abdrehen eines Wasserhahns nach der Entnahme von Wasser zum Kochen oder zum Baden kein Problem. Aber es gibt im Alltag viele Situationen, in denen es zu Wasserschäden kommt. Deshalb gehören Schäden durch Wasser zu den häufig gemeldeten Versicherungsschäden. Im Durchschnitt gibt es bei den Versicherungen täglich rund 3.000 gemeldete Schäden dieser Art.
Zum Glück sind die meisten Mieter und Immobilienbesitzer gegen Wasserschäden ausreichend versichert, sodass in der Regel eine Versicherung die Schadensregulierung nach eingehender Prüfung der Sachlage übernimmt. Für die Meldung eines Schadens, den Leitungswasser, Hochwasser oder Abwasser angerichtet haben kann, kommen folgende Versicherungen in Betracht:
- Hausratversicherung
- Privathaftpflichtversicherung
- Elementarschadenversicherung
- Gebäudeversicherung
Je nach Verursacher und Quelle, an der der Wasserschaden entstanden ist, kann eine andere Versicherung für die Abwicklung der Schadensregulierung zuständig sein. Neben den direkt verursachten Schäden dürfen auch Folgeschäden wie Schimmelbildung und Zerstörung von Bausubstanz nicht außer Acht gelassen werden.
Checkliste: Was tun bei Wasserschaden?
Wie bei jedem Schadensereignis sollten Sie auch bei einem Wasserschaden die Nerven behalten. Gehen Sie folgendermaßen vor:
- Hauptwasserhahn abdrehen
- Strom im Sicherungskasten abstellen
- Wertgegenstände in Sicherheit bringen
- Fotos machen und alles dokumentieren
Wann zahlt die eigene Hausratversicherung nach einem Wasserschaden?
Viele Menschen haben zum Schutz ihres Mobiliars und vieler weiterer Gegenstände, die sie in ihrer Mietwohnung oder ihrer eigenen Immobilie aufbewahren, eine Hausratversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung kommt für die Schäden am Eigentum auf, wenn Voraussetzungen wie
- Vandalismus
- Einbruch
- Wasserschaden
- Brand
erfüllt sind.
Unter anderem übernimmt die Hausratversicherung die Schadensabwicklung, wenn Möbel, Dokumente, Teppiche, Tapeten, Gardinen und Kleidung sowie alle in der Versicherungspolice benannten Dinge durch den bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser zu Schaden gekommen sind.
Wofür zahlt die Hausratversicherung nicht?
Die Hausratversicherung zahlt aber nicht für die Schadensregulierung von Schäden, die ein Wohnungsinhaber einem Nachbarn durch eine übergelaufene Badewanne zugefügt hat. Für diese Fremdschäden kann der Schädiger seine Privathaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.
Eine Privathaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigen Versicherungen für jeden Menschen, denn schon ein einfacher Wasserschaden bei einem Nachbarn kann eine Existenz ruinieren.
Doch die Hausratversicherung ist nicht für jeden Wasserschaden zuständig. Wenn der Wasserschaden in den privaten Wohnräumen durch einen Rückstau in der Kanalisation oder durch aufsteigendes Grundwasser entstanden ist, dann zählt dieses Wasser nicht zum normalen Leitungswasser. Grundwasser und das Wasser in der Kanalisation befinden sich im öffentlichen Kanalnetz, das mit den Leitungen eines Wohngebäudes nur mittelbar zusammenhängt.
Auch das aus Wasserbetten und Aquarien austretende Wasser kommt nicht aus dem Leitungssystem. In erster Linie fließt Leitungswasser durch:
- Rohre für Trink- und Abwasser,
- die Sprinkleranlagen,
- Heizungsanlagen wie Solarheizungen, Dampfheizungen, Warmwasserheizungen und Wärmepumpenheizungen
- Schläuche der Waschmaschinen und Geschirrspüler
Tipp: Dokumentieren Sie die Schäden und Schadensquellen mit Fotografien
Sie können unnötige Diskussionen mit Ihrer Hausratversicherung verhindern, indem Sie Wasserschäden von der Quelle an mit Beweisfotos dokumentieren. Dies ist insbesondere bei Schäden in Kellerräumen sinnvoll.
Kostenübernahme durch die Gebäudeversicherung
Wasserschäden, die durch defekte Sanitäranlagen oder durch eine Heizungsanlage am Gebäude entstehen, reguliert in erster Linie die Gebäudeversicherung. Nach Vereinbarung kann ein Versicherungsunternehmen alle Leitungswasserschäden in den Vertrag für die Gebäudeversicherung aufnehmen.
Der Unterschied zur Übernahme für die Kosten der Schadenregulierung durch die Hausrat- und durch die Gebäudeversicherung liegt in den beschädigten Gegenständen.
Während mit einer Hausratversicherung bewegliche Sachen abgesichert werden, schützt die Gebäudeversicherung die unbeweglichen Bestandteile einer Immobilie. Zu diesen Dingen gehören die mit dem Gebäude fest verbundenen Gegenstände.
Als in der Immobilie installiert gelten unter anderem:
- verklebte Bodenbeläge
- Tresore
- Alarmanlagen
- Einbauschränke
Alle diese Dinge können nicht aus einem Haus entfernt werden, ohne die wesentliche Substanz des Mauerwerks zu beschädigen.
Die Gebäudeversicherung übernimmt nach einem Wasserschaden, der durch die überlaufende Badewanne entstanden ist, insbesondere die Trocknung des Bodens sowie die Stromkosten für die Trocknungsgeräte nach dem Entfernen des stehenden Wassers in den Räumen. Sogar Lappen, mit denen Hauseigentümer und Mieter beim Entdecken des Malheurs den Schaden minimieren, werden von der Gebäudeversicherung erstattet.
Wasserschaden: Wer zahlt für Mietausfälle?
Für Vermieter ist der Schreck nach einem Wasserschaden sehr groß, wenn den Mietern die Räumlichkeiten nicht mehr zum gewöhnlichen Gebrauch des Wohnens zumutbar sind. In der Regel gleicht die Gebäudeversicherung nicht nur den entstandenen Mietausfall aus, sondern sie übernimmt gegebenenfalls auch die Kosten für Ersatzräume.
Tipp: Achten Sie als Hauseigentümer auf jeden möglichen Schadensfall
Wenn Sie sich für einen umfassenden Schutz durch eine Gebäudeversicherung entscheiden, dann sollten Sie sich gegen jedes Risiko in Ihrer Region absichern, denn ein Jahrhunderthochwasser kann Ihre Vermögenswerte komplett zerstören.
Elementarschadenversicherung als Ergänzung zur Gebäudeversicherung
Weder die Hausratversicherung noch die Gebäudeversicherung übernehmen die Kosten für Schäden, die durch Hochwasser oder Lawinen entstehen. Die gesamte Palette an Schadensfällen, die die Kraft des Wassers als Naturereignis anrichtet, ist grundsätzlich vom Leistungskatalog der beiden Standardversicherungen für Hausbesitzer ausgeschlossen.
Gegen die durch Naturgewalten verursachten Schäden können sich sowohl Hauseigentümer als auch Mieter und Besitzer von Eigentumswohnungen mit einem optionalen Zusatzbestandteil ihrer Hausrat- oder ihrer Gebäudeversicherung absichern. Die Elementarschadenversicherung kostet als Ergänzung der beiden Standardversicherungen in den meisten Regionen nur einen geringen Aufpreis zur Versicherungsprämie.
Welche Kosten erstattet die Elementarschadenversicherung?
Im Ernstfall erstattet die Elementarschadenversicherung nach Hochwasser aufgrund starker Schneeschmelze oder nach einem Rückstau alle Kosten, die für die Wiederherstellung von Gebäude und beweglichem Eigentum notwendig sind. Genauso wie die Hausratversicherung bezahlt auch die Elementarschadenversicherung den Neuwert der Einrichtungsgegenstände, denn Porzellanservice und Kleidung werden in der Regel nach einem Versicherungsfall nicht im Secondhandladen gekauft.
Für die Sanierung eines Gebäudes werden die Kosten in Ansatz gebracht, die ein professioneller Handwerksbetrieb in Rechnung stellen wird. Normalerweise übernehmen auch Handwerker wie Installationsmeister, Maurer und Stuckateure die Arbeiten nach einem Wasserschaden, denn nur selten wagen sich Hobby-Handwerker an die Arbeiten an Fassaden und Mauerwerk.
Gibt es auch Versicherungen, die nur den Zeitwert beschädigter Sachen ersetzen?
Im Gegensatz zur Hausratversicherung, die im Schadensfall den sogenannten Neuwert erstattet, zahlt die Privathaftpflichtversicherung nur den Zeitwert der beschädigten Möbel und Kleidungsstücke.
Hinweis: Unterschied zwischen Neuwert und Wiederbeschaffungswert
Unter Neuwert verstehen die Versicherungen den Betrag, den die Geschädigten für die Wiederbeschaffung von Sachen gleicher Art und Güte aufwenden müssen. Der Wiederbeschaffungswert kann aufgrund von Beschaffungsschwierigkeiten höher sein als der Zeitwert im Sinne der Privathaftpflichtversicherung.
Mietminderung nach einem Wasserschaden
Besonders ärgerlich ist ein Wasserschaden, den die geschädigten Personen nicht selbst verursacht haben. Diese von Dritten verursachten Schäden können der Rohrbruch bei Handwerksarbeiten, die übergelaufene Badewanne des Nachbarn oder der Erdrutsch nach einer Lawine sein. Haus- und Wohnungseigentümer melden dann ihre Schäden ihren Versicherungen wie der Gebäudeversicherung, der Elementarversicherung und der Hausratversicherung.
Mietern bleibt nur die Möglichkeit ihren Vermieter zu verständigen und für die Beschleunigung der Abwicklung des Schadens auch Kontakt zu den Versicherungen der Schädiger aufzunehmen. Doch für Mieter kann sich nach einem Wasserschaden ein weiteres Problem ergeben. Nasse Wände und Böden sind die Basis für ein schlechtes Raumklima.
- Was können Mieter tun?
- Wer zahlt die Wasser- und Stromkosten im Schadensfall?
- Wer bezahlt im Streitfall um die Haftung den Gutachter?
- Welche Versicherung kommt für von Handwerkern verursachte Wasserschäden auf?
Was können Mieter tun?
In diesem feuchten Klima kann sich Schimmel bilden, der schon kurze Zeit nach dem schädigenden Ereignis seine unsichtbaren Sporen im Raum verteilt. Laut mietrechtlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch muss ein Vermieter dem Mieter während der Mietzeit die Räume zum vertragsgemäß vereinbarten Gebrauch überlassen. Weder Schimmel an den Wänden noch eine hohe Luftfeuchtigkeit aufgrund von nassem Mauerwerk entsprechen dem Erfordernis “vertragsgemäßer Gebrauch”.
Zahlreiche Gerichte haben nach Wasserschäden bereits eine Minderung der Miete anerkannt. Doch vor dem Einbehalten eines Teils der Mietzahlung sollten die Mieter ihren Vermieter auf die geplante Mietminderung aufmerksam machen. Je nach Schadensart kann der Prozentsatz für eine Mietminderung unterschiedlich hoch ausfallen. Eine Einigung auf einen angemessenen Betrag, den der Vermieter von seiner Gebäudeversicherung erstattet bekommt, ist die beste Lösung.
Im Einzelnen haben die Gerichte in Urteilen Mietern Mietminderungen von 0,5 bis zu 100 % zugestanden. Zum Beispiel kann ein großer Wasserfleck im Bad, der die Teppichleisten ruiniert hat, eine Mietminderung von monatlich 3 % rechtfertigen. Der Lärm von zwei Trocknungsgeräten, die über viele Wochen hin nach dem Abrücken der Möbel das Mauerwerk trocknen, kann zu einer Mietminderung von 80 Prozent führen.
Wer zahlt die Wasser- und Stromkosten im Schadensfall?
Nach einem Rohrbruch läuft das Wasser bis zur Reparatur durch die Handwerker Liter für Liter aus dem Leitungssystem. Die Wasseruhr des kommunalen Versorgers misst in der Regel jeden dieser vergeudeten Liter. Für die erhöhte Wasserrechnung kommt die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers auf, denn der in der Wand entstandene Schaden wird der Risikosphäre des Immobilienbesitzers zugerechnet.
Bei jedem Schadensposten ist immer die Frage nach dem Verursacher zu stellen. Dies gilt auch für die Stromkosten, die durch Bautrockner entstehen, mit denen das feuchte Mauerwerk saniert wird. Ein Trocknungsgerät verbraucht im Durchschnitt innerhalb von 24 Stunden für rund 10 EUR Strom. Die Stromrechnung übernimmt entweder die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers oder die Privathaftpflichtversicherung des Mieters, der den Wasserschaden verschuldet hat.
Wer bezahlt im Streitfall um die Haftung den Gutachter?
Wasserschäden gehören zu den Schadensfällen, bei denen sehr häufig über die Haftungsfrage gestritten wird. Daher sind es oft die Versicherungen, die einen Gutachter beauftragen. Die Versicherungsunternehmen tragen dann in der Regel auch die Kosten für die Erstellung des Gutachtens. Sollten Sie Ihrer Ansicht nach nicht rechtzeitig einen Gutachtertermin erhalten, müssen Sie bei der Beauftragung eines eigenen Gutachters vorsichtig sein.
Tipp: Stimmen Sie die Beauftragung eines Gutachters mit der Versicherung ab
Wenn Sie eigenmächtig einen Gutachter oder auch einen Gegengutachter um die Beurteilung von Schaden und Schadensursache bitten, dann müssen Sie unter Umständen die Kosten für das Gutachten selbst tragen.
Bei jedem Schadensfall sollten Sie Beweisfotos machen. In diesen modernen Tagen reichen einem von der Versicherung anerkannten Gutachter auch scharfe Digitalfotos aus, die fast jedes Smartphone oder Tablet macht. Speichern Sie die Fotografien dauerhaft und stellen Sie diese umgehend der Versicherung zur Verfügung, damit Ihr Schaden zeitnah reguliert wird.
Welche Versicherung kommt für von Handwerkern verursachte Wasserschäden auf?
Handwerker, die im Haus oder in einer Wohnung Reparaturen durchführen, können auch einen Wasserschaden verursachen. Handwerksbetriebe verfügen normalerweise über eine Betriebshaftpflichtversicherung, der alle Schäden am Hausrat und am Gebäude gemeldet werden können. Die interne Schadensabwicklung des Geschäftsführers mit seinen Handwerkern berührt die Ansprüche der geschädigten Bewohner und Hauseigentümer nicht.
Entdeckung von Folgeschäden nach der Abwicklung des Versicherungsfalles
Neben den direkten Schäden an Tapeten, Teppichen, Möbeln und Böden übernehmen je nach Fallkonstellation Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, Elementarschadenversicherung, Privathaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung auch alle Folgeschäden nach einem Wasserschaden.
Das größte Problem bei der Regulierung von Folgeschäden ist die Beweislage. Der Geschädigte muss nach der Abwicklung eines Versicherungsfalles den Zusammenhang zwischen einem später entdeckten Folgeschaden und dem länger zurückliegenden Wasserschaden kausal nachweisen können.
Tipp: Nehmen Sie im Streitfall Hilfe vom Fachmann in Anspruch
Wenn sich eine Versicherung weigert einen Folgeschaden zu regulieren, dann sollten Sie wegen der schwierigen Beweislage den Fall sowohl einem Handwerker als auch einem Rechtsanwalt übergeben.