Sie sind der Schrecken am Straßenrand: Tempomessgeräte. Rund 4.700 fest installierte Radarfallen gibt es in Deutschland, hinzukommen unzählige Geschwindigkeitsmessungen durch die Polizei mithilfe von Laserhandmessgeräten. Doch es bahnt sich etwas an. Denn: das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) befasst sich mit der Frage, ob Messgeräte, die lediglich ein Ergebnis auswerfen, jedoch keine Rohmessdaten speichern, rechtmäßig sind.

Sind Tempo-Messgeräte verkehrstauglich?

Vitronic Polican Speed, TRAFFIPAX TraffiStar S 330, Jenoptik TraffiStar S 350, LTI 20/20 TruSpeed und Riegel FG21-P – diese Messgerätetypen sorgen bei vielen Temposündern für Erleichterung im Portemonnaie und jagen ihnen schlimmstenfalls zusätzlich den Lappen ab. Bei korrekter Ausstellung der Bußgeldbescheide, Wartung und Bedienung der Geräte, ist an den Konsequenzen für Raser*innen vor Gericht bislang auch kaum zu rütteln.

Hinweis: Fehlerhafte Bußgeldbescheide aufgrund Messtechnik
Die technische Komponente ist beim Vorgehen gegen Bußgeldbescheide von großer Bedeutung. Wurde ein Messgerät vor Nutzung nicht geeicht, kann das zur Unwirksamkeit eines Bescheides führen.

Doch steckt der Teufel bekanntlich im Detail. Und so stellten findige Verkehrsgutachter fest: Einige Gerätetypen speichern keine Messdaten bzw. Rohmessdaten ab – und können das technisch auch gar nicht. Das hat zur Folge, dass eine nachträgliche Kontrolle der Messung nicht möglich ist.

Verletzung der Grundrechte von Temposündern

Die fehlende Möglichkeit der nachträglichen Kontrolle führe dazu, dass die Grundrechte von Geblitzten verletzt würden, so die Argumentation von Gutachtern und Anwälten. Ein faires Verfahren bliebe ihnen somit verwehrt.

Die saarländischen Verfassungsrichter ließ das aufhorchen. Der Verfassungsgerichtshof gab einer Verfassungsbeschwerde statt, die auf einem Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung beruhte. Demnach müssten die Rohmessdaten der Geschwindigkeitsmessung zur nachträglichen Plausibilitätskontrolle verfügbar sein.

Andere Bundesländer, andere Ansichten

Andere Bundesländer teilen diesbezüglich eine andere Ansicht. Zwar schließen sich einzelne Amtsgerichte der Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtes an. Die Oberlandesgerichte vertreten währenddessen allerdings die These, dass Rohmessdaten überflüssig seien. Die Begründungen der Gerichte: oftmals absurd.

Wohl auch deshalb hat nun das BVerfG darüber zu entscheiden, ob die Rohmessdaten gespeichert werden müssen oder nicht. Eine Entscheidung soll dazu im Januar fallen.

Unwirksamkeit zahlreicher Bußgeldbescheide möglich

Bestätigt das Bundesverfassungsgericht die fehlende Verkehrstauglichkeit der Messgeräte, kann das zur Unwirksamkeit zahlreicher Bußgeldbescheide führen. Deutschlandweit müssten zudem eine Vielzahl an Messgeräten nachgerüstet bzw. aus dem Verkehr gezogen werden.

Wir halten Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden. Haben Sie einen frischen Bußgeldbescheid vorliegen, prüfen Sie doch einmal, ob darin einer der genannten Gerätetypen auftaucht. Oft findet sich dazu eine Angabe.