Dass VW seinen Kunden vorsätzlich manipulierte Dieselfahrzeuge verkauft hat und deswegen schadensersatzpflichtig ist, ist juristisch inzwischen grundsätzlich geklärt. Bei Daimler ist die Rechtsprechung bisher jedoch nicht so eindeutig. Das ändert sich nun zusehends.

Dass es keine Urteile gegen Daimler aus den höheren Gerichtsinstanzen gibt, bedeutet keineswegs, dass der Autobauer sich keine Motormanipulationen hat zuschulden kommen lassen. Die Verfahren endeten bisher aber vor Amts- und Landgerichten.

Das liegt auch und vor allem daran, dass Daimler alles daran gesetzt hat, höherinstanzliche Urteile zu verhindern. Deswegen gab es bisher keine Vereinheitlichung der Rechtsprechung. Bei Daimler ändert sich das nun allmählich.

“Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung” ist unzulässig

Mit Urteil vom 18.09.2020 des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg wurde Daimler auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. Die Richter befanden, dass die in dem GLK 220 verbaute “Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung” in dem Motor OM651 eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, welche nur auf Prüfstandbedingungen aktiviert wird. Der Kläger bekam 25.741 EUR Schadensersatz Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs.

Hinweis: Rolle der Presse im Dieselskandal

Die Manipulationen bei Daimler hatten nicht zuletzt zwei Spiegel Online Artikel dargestellt und sich dabei auch auf Schreiben des Kraftfahrtbundesamtes bezogen. Die Rolle der Presse in den Dieselverfahren ist kaum zu überschätzen. Einzelne Autobesitzer haben in der Regel nicht die Ressourcen, um Manipulationen gutachterlich nachzuweisen und so vor Gericht einen substantiierten Vortrag zu halten. Gibt es Presserecherchen zu ihren Motoren, verbessert sich ihre Situation vor Gericht drastisch.

Entscheidungen und Kostenverteilungen werden besser vorhersehbar

Das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg ist ein wichtiger Schritt in Richtung Rechtssicherheit auch in Daimler-Verfahren. Für Kläger*innen aus Sachsen-Anhalt hat das Urteil direkte Auswirkungen, es hat aber auch eine Signalwirkung im ganzen Bundesgebiet entfaltet.

Diese Entwicklung wird hoffentlich in Kürze zu einer kalkulierbaren Rechtsprechung führen. Damit gehen auch gut prognostizierbare Entscheidungen und Kostenverteilungen einher, so dass Daimler-Kund*innen eine bessere Datenlage vorfinden, um sich für oder gegen eine Klage gegen den Hersteller zu entscheiden.

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