Laut dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sind mehr als 550.000 Daimler-Fahrzeuge allein in Deutschland vom Mercedes Abgasskandal betroffen und Teil des behördlich angeordneten Rückrufes aus dem Jahre 2018. Bereits Ende 2021 droht daher die Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche für Betroffene. Durch die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) können Sie den Verjährungseintritt verhindern und sich mögliche Schadensersatzansprüche sichern. Die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage gegen Mercedes ist für Sie komplett kostenfrei!
Erster Termin steht nun fest
Wie die VZBV jetzt mitteilte, wurde der erste mündliche Verhandlungstermin festgesetzt: Dienstag, 12. Juli 2022, 10 Uhr. Dabei richtet sich die Musterfeststellungsklage nunmehr nicht länger gegen die Daimler AG, sondern gegen die Mercedes-Benz Group AG, so die Verbraucherzentrale.
Hinweis: Eintragung bis 11. Juli möglich
Verbraucher:innen, die sich der Klage noch anschließen möchten, haben bis zum 11. Juli Zeit, sich beim Klageregister des Bundesamtes für Justiz anzumelden. Sind Sie bereits angemeldet, brauchen Sie nichts weiter zu tun.
Betroffen sind vor allem Mercedes-Käufer der Modelle GLC und GLK
Bei der Musterfeststellungsklage des Verbraucherschutzes konzentriert sich die Klage auf den bestimmten Motortyp OM651. Dieser Motortyp wurde vor allem in den Fahrzeugmodellen Mercedes GLC und Mercedes GLK eingebaut. Durch die signifikante Erhöhung des Schadstoffausstoßes in normalen Verkehrssituationen droht Mercedes-Käufern eine Stilllegung ihres Fahrzeuges.
Wir prüfen für Sie kostenfrei, ob auch Ihr Mercedes vom Dieselskandal betroffen ist und eine Teilnahme an der Musterklage für Sie sinnvoll ist.
Unser Kanzlei-Team vertritt Sie im Abgasskandal und setzt Ihre Interessen gegenüber Autobauer und/oder Verkäufer durch.
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