Sommerzeit ist Reisezeit. Doch selbst im entspannten Urlaub ist niemand vor Unfällen gefeit. Kracht es im Ausland, wird es schnell kompliziert. Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen, um die Schadensregulierung möglichst zügig über die Bühne bringen zu können.
Must Haves im Ausland
Egal, wohin es Sie diesen Sommer verschlägt, einige Dinge sind auf jeder Reise unverzichtbar. Dazu gehört nicht zuletzt ein wichtiger Alltagsbegleiter: das Handy. Nur die wenigsten gehen ohne ihr Smartphone aus dem Haus. Vor der Fahrt sollten Sie sich aber trotzdem darüber vergewissern, dass Sie es auch wirklich dabei haben. Sollte es zu einem Unfall kommen, sind Telefonate mit dem Notfallkontakt und Versicherern unvermeidbar.
Neben Ihrem Mobiltelefon gibt es noch weitere Dinge, die Sie unbedingt dabeihaben sollten:
- Warndreieck (in Spanien sind sogar zwei vorgeschrieben)
- Rettungsweste (n)
- europäischer Unfallbericht (wenn Sie im europäischen Ausland unterwegs sind)
- internationale Versicherungskarte, die beweist, dass ihr Wagen unfallversichert ist
- ggf. den internationalen Führerschein
Ein Routine-Check vor dem Urlaub kann viel Zeit und Nerven sparen. Haben Sie all diese Dinge an Bord, kann der Urlaub losgehen.
Tipp: Rechtzeitig über Rechtliches am Zielortes informieren
Jedes Land hat sein eigenes Verkehrs-, Schadens- und Strafrecht. Am besten informieren Sie sich vor Ihrer Reise über etwaige rechtliche Besonderheiten Ihres Zielortes.
Das richtige Verhalten nach einem Unfall
Wenn es trotz aller Vorsicht doch kracht, gelten vielerorts dieselben Regelungen wie in Deutschland: Unfallort absperren und kenntlich machen, Rettungskräfte rufen, ggf. Erste Hilfe leisten. Wichtig zu wissen ist: Die Notrufnummer 112 gilt einheitlich europaweit.
Im Anschluss sollten Sie und andere Unfallbeteiligte gemeinsam den europäischen Unfallbericht in ihrer jeweiligen Sprache ausfüllen, damit die Schadensregulierung hinterher einfacher vonstattengehen kann.
Besondere Vorsicht sollten Sie bei Bagatellunfällen an den Tag legen. Denn in einigen europäischen Ländern muss die Polizei den Unfallschaden aufnehmen, damit die Versicherungen später zahlen. Dazu gehören:
- Bulgarien
- Kroatien
- Polen
- Tschechien
- Ungarn
- die Slowakei
Einfach wegfahren sollten Sie auf gar keinen Fall. Der Austausch von (Versicherungs-) Daten ist das absolute Minimum – egal in welchem Land Sie unterwegs sind und wie schwer der Unfall war. Bei schweren Sach- oder Personenschäden müssen Sie selbstverständlich immer die Polizei rufen.
Achtung: Diese Unfalldaten brauchen Sie immer!
Nach einem Unfall ist es wichtig, dass alle Beteiligten wissen, mit wem sie es in der darauffolgenden Schadensabwicklung zu tun haben. Daher müssen Sie Ihrem Unfallgegner immer Ihren Namen und Ihre Anschrift sowie Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsscheinnummer nennen. Umgekehrt gilt natürlich dasselbe.
So läuft die Schadensregulierung
Die eigentliche Schadensregulierung folgt dann meistens, wenn Sie wieder in Deutschland sind. Ihr weiteres Vorgehen richtet sich vor allem nach dem Verschuldungsgrad sowie der Art und Schwere des Schadens: Bei kleineren Sachschäden, die Sie verursacht haben, müssen Sie diese Ihrer Versicherung melden. Die kümmert sich daraufhin um den Rest.
Bei Personenschäden wird es schon schwieriger, da sich die Rechtsordnungen in verschiedenen Ländern stärker voneinander unterscheiden, als es bei Sachschäden der Fall ist. Anwaltliche Hilfe ist deshalb fast ein Muss. Sind Sie selbst verletzt worden, sollten Sie Ihre Verletzungen noch vor Ort von einem Arzt oder einer Ärztin attestieren lassen.
Zuständig für die Schadensregulierung bei einem Unfall im EU-Ausland ist der Schadenregulierungsbeauftragte der jeweiligen Versicherung. Wer das genau ist, erfahren Sie vom Zentralruf der Autoversicherer, der entweder telefonisch oder online über dieses Formular erreichbar ist. Der Schadenregulierungsbeauftragte sammelt alle Informationen zum Unfall, wickelt den Schaden mit den betroffenen Versicherungen ab und ist während des gesamten Verfahrens Ihr Ansprechpartner.
Was tun bei fehlender/verspäteter Zahlung?
Der gesamte Abwicklungsprozess darf nicht länger als drei Monate dauern. Wird diese Frist überschritten, können Sie sich an die Verkehrsopferhilfe wenden. Sie springt ggf. ein, wenn die Versicherung oder der Schadenregulierungsbeauftragte nicht zahlen oder ermitteln wollen. Die Verkehrsopferhilfe ist eine weitere Anlaufstelle, wenn Ihr Unfallgegner nicht bekannt ist.
Unser Kanzlei-Team ist im Falle eines Verkehrsunfalls an Ihrer Seite und kümmert sich um die schnelle und sachgemäße Regulierung entstandener Schäden.
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