E-Biker und E-Roller, Radfahrer und Fußgänger

Die Verkehrswende ist eingeläutet. Aber es wird noch Jahre dauern, bis die Städte soweit sind, den veränderten Anforderungen gerecht zu werden. Dabei sind neue Verkehrsmittel längst unterwegs. Pedelecs, E-Biker und E-Roller. Elektroautos sind mit anderen Fahrgeräuschen ausgestattet, an die Sie sich erst gewöhnen müssen. Es haben sich die Gefahrenmomente geändert.

Wer kein Auto besitzt, kann als Radfahrer, Fußgänger oder sogar als Fahr­gast in der Bahn in einen Unfall verwickelt werden und muss gegebenenfalls für sein Recht vor Gericht ziehen. Bei Radfahrern und Fußgängern ist das Risiko, sich schwer zu verletzen, sogar deutlich höher als bei Autofahrern.

Umso sinnvoller kann dann eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sein, zumal die Schadenssummen oft beträchtlich sind. Es gibt zwar auch Alternativen zur Rechtsschutzversicherung, dennoch gestalten sich die Tarife für diejenigen günstig, die sich ohne Auto versichern (unter 100 EUR).

Verkehrsrechtsschutz für Autofahrer

Vorweg: Die Verkehrsrechtsschutzversicherung kann einzeln abgeschlossen werden. Sie müssen nicht das komplette Rechtsschutzpaket buchen. Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung für Sie nicht, so können Sie eine reine Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen.  Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bringt Musterbedingungen heraus, an denen sich die Versicherer orientieren können.

Wie unterscheidet sich der Verkehrsrechtsschutz- von der Haftpflichtversicherung?

Zunächst einmal ist wichtig, den Verkehrsrechtsschutz von der Haftpflichtversicherung abzugrenzen. Letztere ist Besitzern von Kraftfahrzeugen gesetzlich vorgeschrieben. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden infolge eines Autounfalls.

Andere Aufgaben übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung. Wenn Sie als Verkehrsteilnehmer in einen Rechtsstreit geraten oder Schadensersatz geltend machen wollen, soll sie Ihnen zur Seite stehen: Als Auto- und Mietwagenfahrer, als Radfahrer und E-Biker, als Motorradfahrer und Fußgänger. Das Familienpaket für Vielfahrer mit mehreren Fahrzeugen ist ab 200 EUR im Jahr zu haben.

Die Schuldfrage: Wie entschieden die Gerichte in den letzten Jahren?

Das Verkehrsrecht ist komplex und voller Unwägbarkeiten. Auf Ihre Einschätzung eines Falles können Sie sich nicht verlassen. Vor Gericht sind oft teure Gutachten nötig, ganz zu schweigen von den Gesamtkosten eines Rechtsstreites.

Im Übrigen ist die Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall oft strittig. Derzeit wird vor Gericht zumeist beiden Unfallbeteiligten eine Teilschuld zugesprochen. Die Verfahrenskosten werden dann ebenfalls geteilt und sind dennoch schwer zu kalkulieren. Auch wenn Sie sich schuldlos wähnen, sind Sie vor Ansprüchen gegen Sie nicht gefeit.

Hinweis: Versicherungsschutz beim Abgasskandal

Die Versicherung übernimmt die Kosten für ein Verfahren. Aber nur wenn Ihre Police auch das Vertrags- und Sachenrecht einschließt. Das dürfte in den meisten Fällen so sein.

Welche Leistungen durch den Versicherer können Sie erwarten?

Wenn sie bereits eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, dann sollte die Verkehrsrechtsschutzversicherung schon enthalten sein. Schauen Sie bitte in Ihren Vertrag. Wenn Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben ist es möglich, die Verkehrsrechtsschutzversicherung separat abzuschließen. Das ist vor allem für Familien und Vielfahrer sinnvoll.

Auswahl möglicher Leistungen

Sie wollen Schadenersatzansprüche oder Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall durchsetzen? Dann übernimmt der Versicherer die Vertretung vor Gericht, bestellte Gutachter, Arbeitshonorar der Rechtsanwälte beider Streitparteien, den gesamten Schriftverkehr sowie die Kosten für den Gerichtsprozess.

Dabei richten sich die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Den Rechtsanwalt können Sie frei wählen. Die Versicherung kann

  • die Gerichtskosten sowie die des Antragsgegners, falls das Gerichtsurteil so ausfällt, tragen
  • Kosten für Zeugen übernehmen und
  • wenn eine außergerichtliche Einigung angestrebt wird, einen Mediator bezahlen

Bei Ärger mit mit der KFZ-Reparaturwerkstatt oder wenn Sie mit dem Autohändler wegen der Garantie oder Reparaturkosten rechtliche Auseinandersetzungen haben, kümmert sich die Versicherung ebenfalls.

Weitere Leistungen der Versicherung können sein:

  • Wenn Sie bei Führerscheinverlust juristisch gegen die Behörde vorgehen wollen (VerwaltungsRechtsschutz)
  • Streitigkeiten wegen der Kfz-Steuer (Steuer-Rechtsschutz)
  • Bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrem Auto oder anderen Verkehrsmitteln im Ausland
  • Bootsbesitzer: Sie können auch Ihr Boot mitversichern

Sind Sie bei Fahrten mit dem Mietwagen versichert?

Fahrten mit dem Mietwagen oder dem Carsharing-Fahrzeug sind versichert. Allerdings handhaben die Versicherer es unterschiedlich, wenn Sie als Selbständiger oder Freiberufler im Rahmen Ihrer Tätigkeit unterwegs sind. Fragen Sie nach, ob beruflich veranlasste Fahrten mitversichert sind. Die Versicherer haben hierfür unterschiedliche Regeln. Bei Unfällen auf dem Weg zur Arbeit kann es zu Streitig­keiten mit dem Sozial­versicherungs­träger kommen, für die der Versicherer zumeist nicht in Leistung tritt.

  • Kosten, die bei einem Streit mit einem Mietwagenunternehmen anfallen oder dem Carsharing sind ebenfalls in der Regel nicht gedeckt
  • Dienstwagen sind in der privaten Police nicht mitversichert

Wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz im Ausland?

Oft wird der Versicherungsschutz zeitlich begrenzt. Sinnvoll, wenn Sie nur zu Urlauben im Ausland sind. Sollten Sie im Ausland arbeiten, ist es ratsam, auf einen zeitlich unbegrenzten Versicherungsschutz zu bestehen.

Übernommen werden in der Regel:

  • Kosten für die Übersetzung der Unterlagen
  • Eigene Reisekosten zu ausländischen Gerichtsterminen
  • begrenzte Strafkautionskosten

Wird auch das Bußgeld übernommen?

Haben Sie eine rote Ampel überfahren, in übersichtlicher Situation überholt oder sind Sie zu schnell gefahren? Dann kann ein Bußgeldbescheid in Ihrem Briefkasten landen. Den können Sie mit Hilfe des Verkehrsrechtsschutzes ohne Kostenrisiko anfechten. Achten sie darauf, dass der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Teil der Police ist.

Allerdings greift der Rechtsschutz nicht bei Halte- oder Parkverstößen sowie wenn Ihnen vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden kann. Bekommen Sie nicht recht, müssen Sie Bußgelder oder Geldstrafen aus eigener Tasche bezahlen.

Hinweis: Geänderte Lebensverhältnisse, Versicherungsverhältnis noch gültig?

Wenn sich Ihre Lebens­umstände oder die verwendeten Verkehrsmittel ändern, kann das Folgen für Ihre Police haben. Werfen Sie bitte einen prüfenden Blick in den Vertrag und lassen Sie gegebenenfalls einen neuen aufsetzen.

Überblick über die Tarifgruppen

Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Versicherungspakete. Bei Selbstbeteiligung im Schadensfall von 150 EUR sind das:

Was sollten Sie vor Vertragsabschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung klären?

Bevor die einen Vertrag abschließen, sollten Sie wissen, was es noch zu klären gibt:

  • Manchmal werden die Kosten für ein Gutachten ab einer bestimmten Höhe gedeckelt. Fragen Sie nach der Maximalsumme, die der Versicherer übernimmt.
  • Die freie Wahl des Gutachters wird oft ausgeschlossen. Fragen Sie, ob der Versicherer sich ein ein Weisungs­recht zur Bestellung des Sachverständigers vorbehält.
  • Beruflich veranlasste Fahrten sollten mitversichert sein. Manche Versicherer bleiben hier unklar. Verlangen Sie klare Aussagen.
  • In der Regel werden die Kosten für einen Mediator bei außergerichtlicher Einigung nur bis zu einer bestimmten Höhe übernommen. Auch hier bitte nach dem Maximalbetrag erkundigen.
  • Sind Sie einen definierten Zeitraum unfallfrei, wird Ihnen die Selbstbeteiligung erspart. Fragen Sie nach dem Zeitraum.
  • Brauchen Sie wirklich einen weltweit gültigen Versicherungsschutz? Oft reicht es, wenn er für die europäischen Länder wirkt. Das ist günstiger.
  • Fragen Sie nach, ob auch der Vertrags- und Sachenrechtsschutz greift. Denn dann übernehmen die Versicherer auch Kosten für Rechtsstreitigkeiten bei einem Autokauf im Ausland.
  • Sind die Kosten enthalten, die bei einem Streit mit einem Mietwagenunternehmen anfallen oder dem Carsharing?
  • Sind E-Roller mitversichert? Bei Altverträgen fragen Sie bitte beim Versicherer nach.
  • Die Kosten bei Kaufvertragsstreitigkeiten übernehmen manche Versicherer erst ab einem Streitwert von 500 EUR.
  • Versicherungsgesellschaften kündigen oft bei zwei Schadensmeldungen im Jahr den Vertrag.

Selbstbeteiligung, Selbstbehalt und Eigenanteil

Die Begriffe hierfür werden verschiedentlich verwendet, meinen aber das Gleiche.

Die Selbstbeteiligung greift im Schadensfall. Empfohlen werden 150 EUR. Mit dem Einrichten einer Selbstbeteiligung sinkt der Preis des Jahresbeitrages. Wenn Sie aber auch kleine Schäden geltend machen wollen, verzichten Sie auf den Selbstbehalt. Bei vielen Versicherungsunternehmen fällt die Eigenbeteiligung weg, wenn der Versicherte für einen längeren Zeitraum schadenfrei ist.

Hinweis: Was ist eine Deckungs- bzw. Versicherungssumme?

Gemeint ist der Maximalbetrag, den ein Versicherer zahlt. Empfohlen wird eine Deckungssumme von 500.000 EUR. Manche Versicherungsunternehmen bieten eine unbegrenzte Deckungssumme. Das macht sich aber in den Jahreskosten bemerkbar. Für einen günstigeren Preis kann man in der Regel die Versicherungssumme begrenzen. Dazu ist ein Eigenanteil nötig.

Gibt es eine Wartezeit?

Für Schaden­ersatz­fälle besteht keine Warte­zeit. Sie können sofort nach Vertragsabschluss mit Forderungen an den Versicherer herantreten. Allerdings werden einige Leistungen wie z. B. der Schutz im Vertrags- und Sachenrecht (z. B. beim Kauf eines Wagen) erst nach einer Vertragslaufzeit von meist drei Monaten erbracht. Deshalb gilt vor Vertragsabschluss: Fragen Sie nach der Klausel ‘Zeitliche Ausschlüsse’.

Tipp: Rückwirkende Versicherungsleistung

Haben Sie einen Unfall gehabt, der erst kurze Zeit zurückliegt? Fragen Sie nach, ob die Versicherung auch rückwirkend in Leistung tritt und für einen vergangenen Schaden zahlt.