Die Straftat “Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort”
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt. Nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) wird diese mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bei schweren Unfällen kommt zusätzlich in Kombination auch eine Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung, fahrlässiger Tötung oder sogar wegen vorsätzlichem Totschlags in Betracht.
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen erhalten Täter Punkte in Flensburg, mehrmonatige Fahrverbote oder den Entzug der Fahrerlaubnis und Regressansprüche der eigenen Haftpflichtversicherung.
Es gibt allerdings einige gute Gründe, warum sich ein Unfallverursacher oder Unfallbeteiligter von der Unfallstelle entfernen darf. Ist der Beteiligte selbst verletzt, besteht akute Explosionsgefahr oder eine anderweitige, nachweisbare Gefahr, darf er sich vorübergehend vom Unfallort entfernen.
Direkt am Unfallort: Das sollten Sie als Opfer tun
Sind Sie Opfer einer Fahrerflucht geworden, können Sie direkt vor Ort folgende Maßnahmen ergreifen, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass der Täter geschnappt wird.
- Sichern Sie zunächst die Unfallstelle ab. Rufen Sie bei einem schweren Verkehrsunfall den Rettungsdienst.
- Notieren Sie sich unverzüglich alle Informationen zum Täter, die Sie durch Beobachtung erhalten haben. Insbesondere das Kennzeichen, das Fabrikat und die Farbe des Wagens, besondere Merkmale wie Autoaufschriften oder Ausstattung sowie Informationen zum Fahrer.
- Machen Sie Fotos von der Unfallstelle und den entstandenen Schäden. Achten Sie auch auf kleine Hinweise wie Lackfarbe und Splitter.
- Befragen Sie Zeugen am Unfallort. Was haben diese gesehen oder erkannt?
- Verständigen Sie immer die Polizei. Auch bei vermeintlichen Bagatellschäden. Zum einen sind finanzielle und gesundheitliche Folgen oft nicht sofort erkennbar, zum anderen verlangt Ihre Kaskoversicherung in den Versicherungsbedingungen häufig eine polizeiliche Aufnahme.
- Weisen Sie die Polizei aktiv auf Unfallschäden und Beweismaterial hin und achten Sie darauf, dass alle Hinweise dokumentiert werden.
- Sie sollten direkt am Unfallort Strafanzeige stellen oder direkt im Anschluss auf der Polizeidienststelle.
Im Nachgang: Worauf Sie achten sollten
Ist der Unfall aufgenommen und die Polizei hat Ihre Strafanzeige entgegengenommen, sollten Sie mögliche Verletzung einem Arzt vorzeigen. Neben der eventuell medizinischen Behandlung ist dies auch notwendig, um eine Dokumentation der Verletzungen sicherzustellen.
Für spätere Schmerzensgeldansprüche ist es wichtig, dass der Zusammenhang zwischen dem Verkehrsunfall und den vorliegenden Verletzungen ausreichend nachgewiesen werden kann. Weisen Sie den Arzt darauf hin, dass es sich um Verletzungen aus einem Verkehrsunfall handelt. Der Arzt wird entsprechend sorgsam dokumentieren.
Tipp: Wenn kein Arzt geöffnet hat
Wenn für Sie kein Arzt erreichbar ist, können Sie zur Dokumentation auch eine Ambulanz oder Notaufnahme aufsuchen. Erklären Sie, dass Sie eine Dokumentation benötigen und achten Sie darauf, dass alle Verletzungen festgehalten werden.
Wenn Sie eine Kaskoversicherung für Ihr Fahrzeug haben, sollten Sie diese zeitnah über den Unfall verständigen. Je nach Versicherungsumfang und Versicherungsschutz kann die Kaskoversicherung zumindest in Teilen den Schaden übernehmen.
Wurde eine Unfallflucht begangen, deckt die Teilkaskoversicherung in der Regel keine Schäden ab, während die Vollkaskoversicherung je nach Bedingungen sogar den ganzen Schaden abdeckt. Voraussetzung dafür ist in der Regel die Anzeigenerstattung bei der Polizei.
Wenn Sie keine Zeugen am Unfallort befragen konnten, können Sie versuchen diese im Nachgang zu erreichen. Über die Tageszeitung oder soziale Medien können Sie unter Angabe des Datums, der Uhrzeit und des Unfallortes Zeugen suchen und bei Erfolg befragen. Finden Sie auf diesem Weg Zeugen, die bereit sind eine Aussage zu machen, sollten Sie die Personalien an die zuständige Polizeidienststelle weitergeben.
Auch für Opfer von Unfallflucht lohnt sich eine rechtliche Vertretung im Verkehrsstrafrecht, um die eigenen Ansprüche durchzusetzen.
Nach der Anzeige: So geht es weiter
Wenn Sie Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt haben, wird die Polizei je nach Schwere des Unfalls und der entstandenen Schäden Ermittlungen anstellen, die zur Ergreifung des Täters führen sollen. In der Regel versucht Sie über die Hinweise am Unfallort (Lackfarbe, Splitter) und Schilderungen von Ihnen und möglichen Zeugen den Täter zu ermitteln. Das weitere Prozedere zur Deckung Ihres Schadens ist abhängig davon, ob diese Ergreifung gelingt.
Wie geht es weiter, wenn der Täter ermittelt wird?
Wird der Täter ermittelt, haben Sie Glück und Ihr Schaden wird durch die Haftpflichtversicherung des Täters gedeckt. Die Haftpflichtversicherung kommt auch für weitere Kosten auf, die Ihnen entstanden sind. Beispielsweise für die Kosten für einen Mietwagen, solange sich Ihr Fahrzeug in Reparatur befand. Diese Kosten wird die Versicherung im weiteren Verlauf beim Täter wieder einfordern. Bis zu einer gesetzlichen Grenze von 5.000 EUR ist dies möglich.
Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung gegenüber dem Unfallverursacher, lohnt es sich im Einzelfall als Nebenkläger im Prozess aufzutreten. Auf diesem zivilrechtlichen Weg können Sie Ihre Ansprüche besser durchsetzen und bei eigenen Verletzungen oder gar einer Tötung von Angehörigen Schmerzensgeld erhalten.
Wie geht es weiter, wenn der Täter nicht ermittelt werden kann?
Leider kommt es recht häufig vor, dass sich der Täter nicht ermittelt lässt. In diesem Fall müssen Sie die Kosten für Ihren Schaden selbst tragen, wenn nicht Ihre Vollkaskoversicherung diese Situation abdeckt.
Die einzige Möglichkeit, die Ihnen dann noch bleibt, ist sich an die Verkehrsopferhilfe e. V. (VOH) zu wenden. Der gemeinnützige Verein übernimmt Entschädigungsleistungen für Verkehrsopfer, um diese vor besonderer Härte zu bewahren.