Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Ende April steht fest, dass es Banken nicht möglich ist, Gebühren ohne die Zustimmung ihrer Kund*innen zu erhöhen. Da das aber lange Zeit Praxis war, sind viele in der Vergangenheit angefallen Gebühren unzulässig. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich ihr zu viel gezahltes Geld zurückholen können.

Viele Bankgebühren unzulässig

Lange Zeit konnten Banken für ihre Dienstleistungen quasi einseitig Gebühren festlegen und erhöhen. Denn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Banken fanden sich Klauseln, die ein Schweigen von Kund*innen bei angekündigten Änderungen der Geschäftsbedingungen als Zustimmung werteten. Das benachteiligte Bankkund*innen aber in unangemessener Weise, findet der BGH.

Daher sind Gebühren, die ohne eindeutige Zustimmung der Verbraucher*innen erhoben wurden, unzulässig. Auch wenn der BGH genau genommen nur die Klauseln der Postbank für rechtswidrig erklärt hat, sind so gut wie alle Banken betroffen, da Formulierungen und Textbausteine der Klauseln von unterschiedlichen Banken sich nur minimal voneinander unterscheiden.

So fordern Sie Ihr Geld zurück

Als geschädigte*r Kund*in haben Sie aber die Möglichkeit mit Hilfe unseres kostenlosen Musterschreibens zu Unrecht gezahlten Gebühren von Ihrer Bank zurückzufordern. Im ersten Schritt müssen Sie wissen, wie viel sie zu viel gezahlt haben. Erster Anhaltspunkt ist hier das Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV) Ihrer Bank. Beachten Sie hierbei, dass Sie das zum Zeitpunkt Ihrer Kontoeröffnung aktuelle PLV nehmen.

Im nächsten Schritt gilt es zu überprüfen, wann genau Ihre Bank Änderungen an den Gebühren vorgenommen hat. Ältere Kontoauszüge, E-Mails und/oder Briefe, die eine Änderung ankündigen sollten hier einen guten Überblick darüber bieten.

Dann können Sie mit dem Vergleichen loslegen. Welche Beträge, die Sie gezahlt haben, wäre Ihnen nach den alten Konditionen erspart geblieben? Das sind die, die Sie zurückverlangen können. Zudem sollten Sie daran denken, Verzugszinsen auf die Beträge aufzuschlagen. Eine Übersicht über aktuelle und vergangene Basis- und Verzugszinssätze finden Sie hier. Der Rückforderungsanspruch verjährt nach drei Jahren. Sie können also nur Gebühren ab 2018 wiederbekommen.

Hinweis: Gebühren bei gekündigten Konten zurückholen
Die Möglichkeit, unrechtmäßige Gebühren zurückverlangen zu können, haben Sie auch dann, wenn Ihr Konto bereits aufgelöst wurde. Eine laufende Geschäftsbeziehung mit der Bank ist nicht notwendig.

Diese Gebühren sind erlaubt

Aus dem BGH-Urteil lässt sich aber nicht schlussfolgern, dass die Erhebung von Bankgebühren per se unwirksam ist. Es gibt nach wie vor Gebühren, die zulässig sind. Dazu zählen:

  • Kontoführungsgebühren
  • Überweisungsgebühren
  • Gebühren für eine Girocard oder eine Kreditkarte
  • Gebühren für das Abheben von Bargeld.

Ist die Erhebung solcher Gebühren im Rahmenvertrag geregelt, dürfen sie bei der Berechnung des Rückforderungsanspruchs nicht berücksichtigt werden.

Rückforderung Kontogebühren

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