Wer bisher beim Onlinekauf einen genaueren Blick auf die Produktbewertungen werfen wollte, hatte es schwer. Verbraucher*innen können nämlich oft nicht nachvollziehen, wer wirklich hinter einer Bewertung steckt. Die Bundesregierung will genau dagegen vorgehen und hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, der die Situation für Verbraucher*innen insgesamt verbessern soll.
Alles falsch im Onlinehandel?
Seit Jahren boomt der Onlinehandel. Das veranlasst Unternehmen dazu, die Eigenheiten des digitalen Einkaufens auszunutzen. Dass Kundenrezensionen gefälscht oder gekauft werden, um das eigene Produkt attraktiver zu machen, ist den meisten schon bekannt. Dennoch fällt es trotz dieses Wissens schwer zwischen echten und manipulierten Bewertungen zu unterscheiden.
Verbraucher*innen werden in Zukunft für eine bessere Kaufentscheidung umfassend über Bewertungen und das Ranking von Produkten in Shops aufgeklärt. Dazu müssen Onlinehändler und Vermittlungsplattformen die Kriterien, nach denen sie eine Listung vornehmen, sowie die Gewichtung dieser Kriterien offenlegen. Zudem muss erkennbar sein, ob eine Rezension von einem Unternehmen oder von eine*r Verbraucher*in stammt und inwieweit die Seitenbetreiber die Echtheit einer Verbraucherbewertung überprüfen.
Kaffeefahrten werden strenger geregelt
Verbraucher*innen sollen aber nicht nur online geschützt werden. Auch Kaffeefahrten, die aufgrund ihres fragwürdigen Geschäftsmodells einen schlechten Ruf genießen, werden in Zukunft besser überwacht. Die Veranstalter werben erst mit einer ansprechenden Reise und üben dann auf der Fahrt Druck auf die Teilnehmenden aus. Ziel der Betreiber ist es, möglichst viele Produkte zu überhöhten Preisen an die Teilnehmer*innen zu verkaufen.
Nach den Vorstellungen der Bundesregierung gehört dies bald der Vergangenheit an. Veranstalter dürfen in Zukunft keine medizinischen Produkte oder Nahrungsergänzungsmittel mehr auf ihren Fahrten verkaufen. Außerdem müssen sie ihre Kund*innen umfassend über deren Widerrufsrechte belehren und mehr Kontaktdaten bei ihnen und den zuständigen Behörden hinterlassen.
Hinweis: Widerrufsrecht beachten
Käufer*innen steht in vielen Fällen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen ab Kauf.
Rechtsklarheit für Werbung in sozialen Medien
Social-Media und Werbung – das war lange Zeit ein leidiges Thema für Nutzer*innen von Facebook, Instagram und Co. Weil die bisherige Rechtslage so unklar war, haben viele Influencer*innen Beiträge, in denen sie Marken genannt oder auf die sie verwiesen haben, vorsichtshalber auch dann als Werbung gekennzeichnet, wenn sie gar kein Geld dafür erhalten haben. Dadurch blieb stets offen, ob der Beitrag eine ehrliche Meinung beinhaltet oder Teil einer Werbekampagne war.
Das ändert sich nun: Jetzt müssen Beiträge nur dann als “kommerziell” gekennzeichnet werden, wenn die* Accountinhaber*in tatsächlich mit dem Unternehmen zusammenarbeitet und eine Vergütung dafür erhält.
Quellen:
- Mitteilung der Bundesregierung