Arten von Kreditkartenbetrug
Die Kreditkarte ist eines der am häufigsten verwendeten Zahlungsmittel. Hierbei wird Ihnen als Kreditkarteninhaber ein Kredit gewährt. Bei der Kreditkarte werden zwei unterschiedliche Zahlungsverkehrsfunktionen unterschieden. So können Sie mit der Kreditkarte Bargeld am Geldautomaten abheben und zum anderen können Sie mit dieser Karte in Geschäften und im Internet bargeldlos bezahlen.
Alle Zahlungen, die mit der Kreditkarte getätigt wurden, werden erst am Ende des Abrechnungsmonats gebucht. Für Sie als Karteninhaber besteht daher das Risiko, dass Sie schnell den Überblick über alle vorgenommenen Zahlungen verlieren. Zudem finden Betrüger immer wieder Möglichkeiten sich Zugang zu Ihren Kreditkartenkonten zu verschaffen.
Bei einem Betrug im Zusammenhang mit einer Kreditkarte gibt es daher viele verschiedene Vorgehensweisen, wie z. B. den Diebstahl der Kreditkarte oder das Ausspähen von Kreditkartendaten.
Welche Folgen hat der Diebstahl der Kreditkarte?
In der Regel bewahren Sie Ihre Kreditkarte in Ihrer Brieftasche auf. Wird diese geklaut, hat der Dieb die Möglichkeit Ihre Kreditkarte für Transaktionen zu benutzen. Zwar wird es ihm nicht möglich sein Bargeld an einem Geldautomaten abzuheben, da der Dieb Ihre PIN nicht kennt. Jedoch ist es in einigen Geschäften immer noch möglich, die Zahlung per Karte mit einer Unterschrift zu autorisieren.
Können Betrüger Ihre Kreditkarteninformationen ausspähen?
Da ein Diebstahl der Kreditkarte in den meisten Fällen sehr schnell auffällt, greifen Betrüger häufig auch zu der “Skimming-Methode”. Auf jeder EC- und Kreditkarte befindet sich auf der Rückseite ein Magnetstreifen. Dieser enthält neben technischen Informationen auch die Kreditkartennummer und das Ablaufdatum der Kreditkarte.
Beim Skimming versuchen die Kreditkartenbetrüger diese Daten auszulesen und Kartenrohlinge zu übertragen. Diese werden “White Plastics” genannt und stellen quasi eine Kopie Ihrer Kreditkarte dar. Da während des Skimmings auch der PIN ausgespäht werden kann, haben Kreditkartenbetrüger nun die Möglichkeit, Ihre Kreditkarte vollumfänglich zu nutzen.
Der Aufwand beim Skimming ist für die Betrüger nicht sonderlich groß. Diese benötigen bei einem Geldautomaten lediglich einen Krediteingabeschaft, der aussieht wie der echte Eingabeschacht und eine Minikamera. Die Kamera filmt Sie dann, wie Sie den PIN eingeben.
Hinweis: Türöffner können ebenfalls manipuliert werden
Bei einigen Banken lassen sich die Türen außerhalb der Öffnungszeiten mittels EC- und Kreditkarte steuern. Betrüger tauschen in diesem Fall das Kartenlesegerät am Eingang der Bank aus und kopieren so die auf der Kreditkarte befindlichen Daten. Genau wie beim Geldautomaten wird in der Nähe ebenfalls eine Kamera angebracht sein, die den PIN ausspähen soll.
Selbst vor den Kartenlesegeräten in Geschäften machen Betrüger keinen Halt. Eine Möglichkeit, um Ihre Kreditkarten auszuspähen, ist es, einen Aufsatz auf das Original-Kartenlesegerät zu kleben, der dann die Daten auf Ihrer Karte speichert.
Die aufgesetzte Tastatur gibt die Daten an das Originalgerät weiter, sodass Sie im ersten Moment gar nicht merken, dass Sie Opfer eines Kreditkartenbetruges geworden sind. In einigen Fällen tauschen Kreditkartenbetrüger sogar das ganze Kartenlesegerät aus, welches Sie dann nach einer bestimmten Zeit wieder abholen.
Hinweis: Achten Sie auf Auffälligkeiten
Manchmal sind es die Kleinigkeiten, die einen warnen. Steht der Karteneinzugsschacht weiter vor als sonst, sind die Blendleisten beweglich oder locker oder sind sogar Klebespuren ersichtlich, sollten Sie den Geldautomaten nicht nutzen. Auch wenn der Türöffner nach Ihrem PIN fragt, sollten Sie misstrauisch werden.
Wie funktioniert der Kreditkartenbetrug per E-Mail?
Haben Sie von Ihrer Bank noch nie eine E-Mail erhalten, weil diese Ihre E-Mail-Adresse gar nicht kennt, sollten Sie misstrauisch werden. Betrüger versuchen per E-Mail Sie als Kreditkarteninhaber dazu zu bewegen, Ihre Kreditkartendaten auf einer Website einzugeben. Wenn Sie Zweifel an der Echtheit der E-Mail haben, sollten Sie in jedem Fall vorab Ihre Bank kontaktieren.
Wie funktioniert der Kreditkartenbetrug mit gefälschten Online-Shops?
Betrüger versuchen zudem mit gefälschten Online-Shops an Ihre Kreditkartendaten zu kommen. Diese Online-Shops locken mit unrealistischen Tiefpreisen. Eine Zahlung wird in der Regel nur mit einer Kreditkarte möglich sein. Online-Shops, denen Sie Vertrauen schenken können, haben ein Hypertext-Übertragungsprotokoll. Die meisten zertifizierten Händler haben zudem auch ein “Trusted-Shops”-Siegel.
Kreditkartenbetrug verhindern
Aufgrund der Unübersichtlichkeit der Abbuchungen und der einfachen Möglichkeit Ihre Kreditkarte zu missbrauchen, sollten Sie mit einer Kreditkarte sorgfältig umgehen. Durch bestimmte Vorgehensweisen können Sie einen Kreditkartenbetrug daher in der Regel auch verhindern:
- Bewahren Sie Ihre Kreditkarte nicht mit der PIN auf. So haben Betrüger ein leichtes Spiel, da die Kreditkarte ohne weiteres verwendet werden kann. Zudem ist das gemeinsame Aufbewahren mit der PIN auch als ein grob fahrlässiges Verhalten zu werten, was zu Problemen bei den Erstattungsansprüchen gegenüber der eigenen Bank führen kann.
- Alte Kreditkarten sollten Sie nicht mehr in Ihrem Portemonnaie aufbewahren, sondern am besten direkt vernichten.
- Kontrollieren Sie Ihre Abbuchungen. Fallen Ihnen Unstimmigkeiten auf, sollten Sie direkt Ihre Bank kontaktieren.
- Behalten Sie Ihre Karte bei einem Zahlungsvorgang immer im Auge. Wenn die Person, der Sie Ihre Kreditkarte für die Zahlung überreicht haben, plötzlich verschwindet, sollten Sie misstrauisch werden.
- Übermitteln Sie niemals Ihre Kreditkartendaten per E-Mail oder SMS.
- Beim Geldabheben am Automaten sollten Sie ebenfalls auf Unstimmigkeiten achten.
Richtige Vorgehensweise bei einem Kreditkartenbetrug
Sollten Sie trotz allen Vorsichtsmaßnahmen Opfer eines Kreditkartenbetruges geworden sein, ist es wichtig, die notwendigen Schritte einzuleiten. So können Sie schnell verhindern, dass Ihre Kreditkarte weiterhin missbraucht wird. Ob Ihre Kreditkarte geklaut oder lediglich die wichtigen Daten ausgespäht wurden, ist hier unerheblich. Die Vorgehensweise ist immer die gleiche.
- Sperren Sie Ihre Kreditkarte: Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie Opfer eines Kreditkartenbetruges geworden sind, dann sollten Sie in jedem Fall Ihre Karte sperren lassen. In Deutschland gibt es hierfür einen Sperr-Notruf (Zentrale Anlaufstelle zur Sperrung elektronischer Berechtigungen von der Bundesnetzagentur). Bei welcher Bank Sie Ihre Kreditkarte haben, spielt in hier keine Rolle. Wichtig ist, dass Sie Ihre Kreditkartennummer parat haben.
- Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen: Wenn Ihnen merkwürdige Abbuchungen auf Ihrer Abrechnung auffallen, sollten Sie zusätzlich zur Sperrung der Karte auch Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen. Diesen Widerspruch sollten Sie schriftlich bei der für Sie zuständigen Bank einlegen. Die Frist für den Widerspruch liegt in der Regel bei sechs bis acht Wochen.
- Strafanzeige bei der Polizei: Eine Anzeige bei der Polizei gilt als Nachweis, dass Sie Opfer eines Kreditkartenbetruges geworden sind. Zudem kann die Polizei ggf. den unbekannten Täter ermitteln.
- Rechtsanwalt beauftragen: Gerade bei einem höheren Schaden bietet es sich an, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen. Dieser wird dann den notwendigen Schriftverkehr mit Ihrer Bank übernehmen und kann die Ihnen zustehenden Ansprüche schneller durchsetzen.
Haftung beim Kreditkartenbetrug
In der Regel liegt die Haftung bei einem Kreditkartenmissbrauch bei der Bank. In einigen Fällen kann auf Sie jedoch auch eine Teilhaftung zukommen. Dies wäre der Fall, wenn
- Sie die Karte verloren haben
- Ihnen die Karten gestohlen wurde
- Ihnen die Karten anders abhanden gekommen ist
In einigen Fällen kann es sogar vorkommen, dass Sie die Vollhaftung für den Kreditkartenbetrug tragen. Dies ist jedoch der Ausnahmefall. Eine Vollhaftung ist anzunehmen, wenn Sie
- Ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben
- den bestehenden Vertrag mit der Bank missachtet haben
- mit dem Täter zusammenarbeiten
Wer trägt die Beweislast?
Die Beweislast bei einem Kreditkartenmissbrauch liegt immer bei Ihrer Bank. Die Bank muss also nachweisen, ob Sie einen Fehler bei der Nutzung der Kreditkarte gemacht haben. Insbesondere wenn die Bank auf eine Vollhaftung besteht, müssen konkrete Beweise vorliegen. Die Bank muss Ihnen also nachweisen, dass ein Zahlungsvorgang mit Ihrer Kreditkarte vorgenommen wurde und dass Sie grob fahrlässig oder vorsätzlich Ihre Sorgfaltspflicht missachtet haben.
Was bedeutet Teilhaftung?
Bei der Teilhaftung müssen Sie einen Teil des Schadens selbst tragen. Einige Banken verzichten jedoch darauf, Sie aufgrund der bestehenden Teilhaftung in Anspruch zu nehmen. Die Bank könnte jedoch gemäß § 675 v BGB einen Betrag von bis zu 50 EUR von Ihnen verlangen.
Was bedeutet die Vollhaftung?
Bei der Vollhaftung lehnt Ihre Bank den vollständigen Ausgleich des Schadens ab. Sie kommen daher selbst für den kompletten Schaden auf. Die Feststellung der Vollhaftung ist für die Bank jedoch sehr aufwendig, da diese nachweisen muss, dass Sie einen Fehler gemacht haben.
Zum einen kann eine Vollhaftung dadurch entstehen, dass Sie Ihre Sorgfaltspflichten missachtet haben. Solche Sorgfaltspflichten sind
- ein sorgfältiger Umgang mit der Karte und den Kartendaten
- der sorgfältige Umgang mit der Geheimzahl (keine Speicherung oder Niederschrift der PIN)
- die unverzügliche Sperrung der Kreditkarte, wenn Sie Opfer eines Kreditkartenbetruges geworden sind
Da die Bank die Beweislast für einen möglichen Sorgfaltspflichtverstoß trägt, wird es für diese schwierig nachzuweisen, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind.
Auch ein Verstoß gegen den Kreditkartenvertrag kann zu einer Vollhaftung führen. In den meisten Verträgen ist lediglich aufgeführt, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen müssen. Es kann jedoch vorkommen, dass Ihre Bank Haftungsausschlüsse in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen hat. Da diese Haftungsausschlüsse nur schwer durchsetzbar sind, spielen diese in der Regel keine große Rolle.
Sollten Sie mit dem Täter zusammenarbeiten, ist es selbstverständlich, dass Sie eine Vollhaftung trifft. Wenn Sie die Karte freiwillig herausgeben, einen Mitverdienst am Betrug haben oder Sie dem Täter anderweitig helfen, ist davon auszugehen, dass Sie mit dem Täter zusammenarbeiten.
Hinweis: Herausgabe des PINS unter Gewaltandrohung
Von einer freiwilligen Herausgabe des PINS kann nicht gesprochen werden, wenn der Täter Sie unter Gewaltandrohung auffordert die PIN herauszugeben.
Bei der Zusammenarbeit mit dem Täter, kommen neben der Vollhaftung auch strafrechtliche Konsequenzen auf Sie zu.
Wann haften Sie gar nicht?
Es gibt nur wenige Fälle, in denen Sie als Kreditkarteninhaber tatsächlich haften müssen. Dies liegt zum einen daran, dass die Bank Ihnen vermutlich nur schwer nachweisen kann, dass Sie einen Sorgfaltspflichtverstoß begangen haben. Zum anderen entstehen Schäden häufig auch erst nach der Verlustmeldung der Kreditkarte, sofern diese entwendet wurde.
Bei einem Diebstahl der Karte ist es daher besonders wichtig, dass Sie Ihre Karte umgehend sperren lassen, damit auf Sie keine Teilhaftung zukommt.
Geld zurück erhalten bei Kreditkartenbetrug
Es gibt zwei Möglichkeiten, das Geld aus einem Kreditkartenbetrug wiederzuerlangen.
Stellen Sie einen Strafantrag und der Täter kann ermittelt werden, dann kann in einem späteren Strafverfahren der entstandene Betrag durch die Staatsanwaltschaft eingezogen werden. Da der Täter jedoch häufig unbekannt bleibt, müssen Sie als Opfer den zivilgerichtlichen Weg einschlagen. Logischerweise hätten Sie einen Anspruch auf Zahlung des Schadens gegenüber dem Täter. Wenn dieser unbekannt bleibt, können Sie Ihre Bank in Anspruch nehmen.
Hier muss unterschieden werden zwischen den Schäden, die entstanden sind bevor Sie den Kreditkartenverlust Ihrer Bank angezeigt haben und den Schäden, die nach der Verlustanzeige entstanden sind.
Haben Sie den Verlust der Karte angezeigt, haften Sie nicht mehr für Schäden, die nach der Verlustmeldung entstanden sind. Für alle Schäden, die vor der Verlustanzeige entstanden sind, muss geprüft werden, ob eine Teil- oder Vollhaftung Ihrerseits vorliegt.