Die Begriffe Verschuldung, Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit

Es gibt in unserer Gesellschaft mehrere Begriffe, die auf finanzielle Schwierigkeiten hindeuten. Jemand ist

  • verschuldet
  • überschuldet
  • zahlungsunfähig oder
  • insolvent

Die Begriffe werden im Volksmund häufig wild durcheinander verwendet. Sie können zum Teil auch nicht durch eine feste Vorgabe voneinander abgegrenzt werden. Vor allem im Privatrecht gibt es keine gesetzliche Definition der Begriffe.

In Fachkreisen wird aber mit den unterschiedlichen Begriffen wie folgt umgegangen:

  • Eine Verschuldung liegt vor, wenn eine Privatperson Schulden hat.

Diese Situation ist alltäglich. Ein Autokredit, der Dispokredit bei der Bank oder ein Hausdarlehen. Wer Schulden hat, ist verschuldet. Allerdings gibt es bei der Tilgung der Schulden keine Probleme. Die Raten werden aus dem Einkommen und Vermögen regelmäßig beglichen.

  • Eine Überschuldung liegt vor, wenn es zu Problemen bei der Schuldentilgung kommt.

Wenn jemand überschuldet ist, kann er seine Tilgungsraten kaum noch oder nur noch unregelmäßig begleichen. Es kommt also zu Unregelmäßigkeiten bei der Schuldenbedienung. Das Einkommen und das vorhandene Vermögen reichen nicht mehr zur Schuldenregulierung aus.

  • Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn keinerlei Verbindlichkeiten mehr beglichen werden können.

Diese Situation ist der Totalausfall. Eine zahlungsunfähige Person ist nicht nur im Rückstand, sondern kann überhaupt nicht mehr für die Schulden aufkommen. Sie kann schlicht gar nichts mehr bezahlen.

  • Insolvent ist jemand, der sich in einer Privatinsolvenz befindet.

Die Privatinsolvenz ist ein festgelegtes, gesetzliches Verfahren zur Schuldenbereinigung im Privatrecht. Wer zahlungsunfähig ist, kann nach einem außergerichtlichen Versuch der Schuldenbereinigung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Nach einer streng regulierten Zeit von sieben Jahren, verfällt der übrige Schuldenstand.

Hinweis: Säumniszuschläge bei Zahlungsunfähigkeit

Wer im öffentlichen Bereich seine Schulden nicht tilgt, wird mit Säumniszuschlägen bestraft. Diese sollen den Druck erhöhen, die Schulden zu zahlen. Liegt bereits Zahlungsunfähigkeit vor, entfallen die Säumniszuschläge wegen Unbilligkeit. Der Sinn dieser Zuschläge kann nicht mehr erreicht werden.

Der Weg in die Überschuldung: Risiken und Gründe

Es gibt viele Gründe, warum Menschen sich überschulden oder unverschuldet in Überschuldung geraten. Häufig sind lebensverändernde Einschnitte ein Grund für eine geänderte, finanzielle Situation, die dann dazu führt, dass die Schulden nicht mehr bezahlt werden können. Scheidung, Jobverlust, Krankheit, Sucht oder ein Unfall. Solche und ähnliche Lebensereignisse stellen die Finanzen auf den Kopf.

Daneben führt aber auch ein ungünstiges Konsumverhalten zu einer Überschuldung. Wer mehr konsumiert als er sich leisten kann, wird zwangsläufig in die Schuldenfalle tappen. In der heutigen Welt der Versuchungen, Angebote und Schnäppchen ist ein überzogenes Konsumverhalten oft zu finden. Auch Fehlplanungen und ein falscher Umgang mit Geld gehören zu den gängigen Überschuldungsgründen.

Woran lässt sich eine (drohende) Überschuldung erkennen?

Eine Überschuldung lässt sich nur mit einem Blick auf das individuelle Vermögen und Einkommen erkennen. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass ein überschuldeter Haushalt seine Schuldenzahlungen nicht mehr aus dem eigenen Nettohaushaltseinkommen bestreiten kann. In der Folge kommt es zu folgenden Effekten, die als Indizien für eine Überschuldung zu werten sind:

  • Rückstände bei monatlichen Kreditraten
  • Kündigung oder Sperrung der Kreditkarte
  • Mietrückstände
  • Rückstände beim Energieversorger bis hin zur Kündigung der Lieferung
  • Zahlungsrückstände beim Telefonanbieter bis hin zur Einstellung der Leistungen
  • Lohn- und Gehaltspfändungen
  • Kontopfändung
  • Schuldenaufnahme, um Schulden zu tilgen

Kann trotz Überschuldung ein neuer Kredit aufgenommen werden?

Wenn Sie bereits überschuldet sind, ist es sehr schwer an einen Kredit durch ein seriöses Unternehmen oder Bankinstitut zu gelangen. Dies gilt vor allem dann, wenn bereits Einträge im Schuldenregister (z. B. der SCHUFA) verzeichnet sind. Eine Bank verlangt für jeden Kredit Sicherheiten und diese können Sie nicht bieten.

Eher zweifelhafte Kreditgeber gewähren auch trotz Überschuldung Kredite. Das hat aber seinen Preis. Die Zinsen sind in der Regel viel höher. Dies kann dazu führen, dass Sie in die nächste Schuldenfalle tappen und der Kreislauf der Überschuldung sogar noch verstärkt wird.

Empfehlung: Gesamtkonzept zur Schuldenbereinigung

Können Sie dem Kreditinstitut ein stichfestes Konzept zur Schuldenregulierung vorlegen, ist ein Kredit manchmal möglich. Holen Sie sich dazu professionelle Unterstützung.

Mit professioneller Hilfe gegen die Überschuldung

Wenn Sie bereits überschuldet sind oder eine Überschuldung droht, ist es sehr wichtig frühzeitig zu reagieren. Durch Zinsen und Säumniszuschläge steigt ein bereits entstandener Schuldenberg nämlich rasch an. Diesen Kreislauf sollten Sie möglichst bald durchbrechen.

Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Finanzen und Ihren Schuldenstand. Notieren Sie dazu Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben sowie den aktuellen Schuldenstand. Sehen Sie sich die Aufstellung genau an:

  • Wo liegt das Problem?
  • Können Sie theoretisch mit Ihrem Haushaltseinkommen die Schulden tilgen? Oder reicht bereits das Einkommen nicht aus?
  • Können Sie bestimmte Ausgaben reduzieren? Oder Einnahmen erhöhen?

Welche Hilfsangebote gibt es?

Wenn Sie alleine nicht mehr zurechtkommen, sollten Sie sich möglichst bald Hilfe suchen. Für Privatpersonen besteht in jeder Stadt und in jedem Landkreis die Möglichkeit eine Schuldnerberatungsstelle aufzusuchen. Die Beratungsstellen sind meist an gemeinnützige Träger angegliedert. Bei privaten Instituten sollten Sie auf die staatliche Anerkennung achten.

Die Schuldnerberatungsstellen leisten kostenlose Hilfe bei Überschuldung. Sie verschaffen sich mit Ihnen gemeinsam einen Überblick über die Finanzsituation, entwickeln Wege zur Schuldenregulierung und versuchen Stundungen oder Nachlässe für Sie zu erreichen. Sie wägen auch ab, ob eine Privatinsolvenz in Ihrem Fall sinnvoll ist.