Gegen Audi fallen im Abgasskandal immer mehr positive Urteile für die Verbraucher. So auch in diesem Fall: Wir konnten erfolgreich einen Schadensersatz in mittlerer fünfstelliger Höhe für einen Audi SQ5-Besitzer durchsetzen. 

Lange stand VW allein im Fokus des Abgasskandals, doch sind Verbraucher auch vermehrt mit Schadensersatzklagen gegen Audi erfolgreich. In einem viel beachteten Fall
hat beispielsweise erst im Dezember 2020 das OLG München entschieden: Audi haftet für manipulierte Motoren in den eigenen Fahrzeugen, auch wenn sie VW hergestellt hat.

Fahrzeug war von Rückruf betroffen

An diese positive Entwicklung konnten wir für einen unserer Mandanten mit einem beachtlichen Erfolg gegen Audi anknüpfen: Der geschädigte Käufer eines Audi SQ5 3.0 TDI mit 3.0 Liter-Motor erhält 58.000 EUR Schadensersatz!

Das Fahrzeug ist von einem offiziellen Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes betroffen. Dass der Motor in dem Zustand, in dem der Wagen ursprünglich verkauft wurde, nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach, ist also klar.

Hinweis: Rückrufe vom Kraftfahrbundesamt

Sie sind sich unsicher, ob für Ihr Fahrzeug ein offizieller Rückruf des Kraftfahrtbundesamts (KBA) besteht oder bestand? In der Datenbank des KBA können Sie das überprüfen.

Wir konnten vor dem Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth glaubhaft machen, dass ein Anspruch wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung nach § 829 BGB vorliegt. Audi hat also seinen Kunden mit Absicht durch den Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung getäuscht. Das Vorhandensein einer solchen Einrichtung hat Audi vor Gericht nicht bestritten.

Richter: Vorstand muss von Manipulationen gewusst haben

Bei dem Wagen liegt eine unzulässige Abschalteinrichtung des Emissionskontrollsystems vor. Konkret ist das ein sogenannter Prüfstandsmodus. Das ist eine Software, die selbstständig erkennen kann, wann sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Dann passt sie die Abgasfilterung so an, dass die Emissionen sich im vorgegebenen Rahmen bewegen. Auf der Straße kommt diese Filterung aber in der Regel nicht zum Einsatz, so dass die Emissionen im Normalbetrieb die Grenzwerte deutlich überschreiten. Das ist illegal.

Das Gericht stellte auch heraus, dass bei einem Einbau einer solchen Einrichtung der Vorstand darum gewusst haben muss. Schließlich handele es sich dabei um eine wichtige unternehmerische Entscheidung. Auch hier hat Audi nicht genug vorgetragen, um diesen Verdacht zu entkräften.

Der geprellte Kunde muss nun sein Fahrzeug zurückgeben und erhält im Gegenzug 58.000 EUR Schadensersatz – ein beachtliches Ergebnis. Das Urteil sollte allen Audi-Kunden Mut machen, ihre Ansprüche gegen den Autohersteller geltend zu machen. Wir prüfen gerne Ihren Fall und klären, welche Erfolgsaussichten für Sie bestehen.

Wir machen Ihre Ansprüche geltend

Unser Kanzlei-Team vertritt Sie im Abgasskandal und setzt Ihre Interessen gegenüber Autobauer und/oder Verkäufer durch.

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Quellen: