Wochenlang war es ruhig um Fiat (FCA Italy S.p.A.) im Abgasskandal – jetzt melden wir uns mit einem Etappensieg zurück: Das Oberlandesgericht (OLG) München bestätigt unseren Vortrag und den damit einhergehenden Vorwurf der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung in einem Verfahren gegen den italienischen Autobauer. Eine Verurteilung ist sehr wahrscheinlich – und dürfte sich positiv auf zahlreiche Verfahren gegen Fiat auswirken.

OLG geht von bewusster Schädigung aus

Das OLG München lässt aktuell die Chancen für vom Abgasskandal geschädigte Wohnmobil-Besitzer:innen in die Höhe schnellen. Noch vor dem eigentlichen Gerichtstermin ließen die Richter:innen nun durchblicken, dass sie sich unserer Darlegung der Schummeleien Fiats im Abgasskandal anschließen.

Demnach gehen auch sie davon aus, dass der italienische Autobauer an seinen Fiat Ducato Multijet Motoren Manipulationen an der Abgasreinigung vorgenommen hat – im Falle von unserem Mandanten: einem Multijet 130, 2,3 Liter der Euronorm 6 von 2017. Vor allem fehlt dem Gericht dabei eines: ein hinreichendes Veto des Autobauers. Das werten die Richter:innen als Zugeständnis.

Hinweis: Fiat Ducato
Der Fiat Ducato ist ein gängiges Basisfahrzeug für Wohnmobile. Zahlreiche Wohnmobil-Hersteller setzen auf das Fabrikat mit Multijet-Motor. Infolgedessen hat der Abgasskandal bei Reise- und Wohnmobilen enorme Ausmaße angenommen.

Unter anderem geht es um eine Timer-Funktion. Die bewirkt, dass sich die Abgasreinigung nach 22 Minuten automatisch abstellt. So lange dauert in etwa der Prüfstandzyklus. Das OLG München sieht die Gefahr der Stilllegung zahlreicher Wohnmobile. Dementsprechend hoch wäre damit auch die Anzahl der benachteiligten Verbraucher:innen.

Fiat ohne schlüssige Gegenargumente

Die Richter:innen verweisen in ihrer Auffassung darauf, dass FCA keine vernünftigen Gründe für die Timer-Funktion liefern könne. Das spreche für eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung. Zudem verweist das OLG auf die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Zwar bezieht sich dieses Urteil auf die Unzulässigkeit von Thermofenstern. Eine Parallele sieht das OLG aber darin, dass eine technische Notwendigkeit für den Einsatz der Timer-Funktion nicht gegeben ist.

Hinweis: EuGH-Urteil zum Thermofenster
In ihrem Urteil vom Juli 2022 stellten die Richter:innen des EuGH fest, dass, entgegen der Argumentationen diverser Autobauer, ein Thermofenster nicht dem Schutz bestimmter Motoren-Komponenten dient. Bis dahin hatten sich die Automobilkonzerne auf dieser Behauptung ausgeruht.

Klagewelle gegen Fiat rollt

Fiat kann sich allem Anschein nach vor Klagen kaum noch retten. Schon seit längerem fallen Gerichte verbraucherfreundliche Urteile. Die Einschätzung des OLG München bedeutet nun einen Etappensieg für die verbraucherfreundliche Rechtsprechung im Fiat Abgasskandal.

Der Haupttermin unseres Mandanten ist für November angesetzt. Bleibt das Gericht bei seiner Auffassung – und davon ist auszugehen – wird das für den italienischen Autobauer weitreichende Konsequenzen haben. Ebenso für zahlreiche Reise- und Wohnmobil-Halter:innen: Sie werden künftig einfacher ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen können – und wir helfen ihnen dabei.

Wir machen Ihre Ansprüche geltend

Unser Kanzlei-Team vertritt Sie im Abgasskandal und setzt Ihre Interessen gegenüber Autobauer und/oder Verkäufer durch.

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