Geblitzte Autofahrer*innen haben in Zukunft bessere Chancen gegen ihren Bußgeldbescheid vorzugehen. Denn das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass Beschuldigte im Rahmen eines Bußgeldverfahrens auch Zugriff auf Informationen erhalten müssen, die nicht Teil der Ermittlungsakte sind. Das gebiete der Grundsatz des fairen Verfahrens.

Gerichte und Behörde hielten Rohmessdaten zurück

Im Fall, der dem BVerfG vorlag, hatte der Betroffene mehrfach erfolglos Einsicht u.a in die Rohmessdaten eingefordert. Der Vorwurf gegen ihn: Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften. Er sei 30km/h zu schnell gefahren, was ein Bußgeld und ein temporäres Fahrverbot nach sich ziehe.

Sowohl die zuständige Verkehrsbehörde als auch die Fachgerichte wiesen den Fahrer ab, als er versuchte Zugang zu den Daten zu erhalten, um sie auf ihre Richtigkeit überprüfen zu lassen. Zur Begründung führte die Behörde aus, dass es sich bei den Rohmessdaten um Informationen handle, die nicht Teil der Ermittlungsakte seien. Es bestehe somit keine Pflicht zur Herausgabe; der Betroffene müsse für einen Zugriff stattdessen eine gerichtliche Anordnung erwirken.

Auch das Gericht verweigerte dem Kläger den Zugang zur gewünschten Information. Ein standardisiertes Messverfahren wie das Blitzen sei in hohem Maße beweissicher. Denn die Geräte, mit denen gemessen wird, würden vorher genauestens überprüft und durch geschultes Personal bedient. Daher müssten schon konkrete Anhaltspunkte für Fehler vorliegen, um diese Beweissicherheit zu erschüttern. Das Gericht komme seiner Aufklärungspflicht schon dadurch nach, dass es die Richtigkeit der Messergebnisse annimmt, wenn keine solchen Anhaltspunkte bestehen.

Tipp:  Bußgeldbescheide prüfen lassen

Fast ein Drittel aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Die Entscheidung des BVerfG zeigt, dass es sich nun erst recht lohnt, gegen Bußgeldbescheide vorzugehen.

Bisherige Vorgehensweise ist unfair

So oder so ähnlich liefen die meisten Bußgeldverfahren bisher ab. Zu Unrecht wie das BVerfG jetzt klarstellt. Betroffene hätten ohne diese Daten keine Möglichkeit, die Vorwürfe der Behörde selber zu prüfen oder durch Sachverständige untersuchen zu lassen.

Genau das gehöre aber zum Recht auf ein faires Verfahren: Beschuldigte sollen nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern sich auch selber einbringen können. Das werde in unzulässiger Weise erschwert, wenn sie nicht auf alle Prozessinformationen zugreifen können. Dass auch Informationen außerhalb der Ermittlungsakte der beschuldigten Person zugänglich gemacht werden müssen, sei im Strafverfahren bereits anerkannt und auf das Ordnungswidrigkeitenverfahren zu übertragen.

Allerdings schränkt das Gericht diesen Grundsatz ein. Der Zugang zu den Rohmessdaten solle nur dann erfolgen, wenn die betroffene Person konkrete Anhaltspunkte für die Fehlerhaftigkeit des Blitzers darlegt. Eine Erklärung ins Blaue hinein, dass die Messung fehlerhaft war, genüge nach Auffassung der Richter*innen nicht.

Hintergrund für diese Einschränkung ist, dass die eingesetzten Messgeräte in aller Regel zuverlässige Ergebnisse liefern. Zudem sollen “Blitzerverfahren” schnell und einfach erledigt werden, weil sie so häufig vorkommen.

Beschluss stärkt Rechte von Geblitzten

Diese Entscheidung bedeutet für viele Bußgeldadressat*innen mehr Transparenz und bessere Verteidigungsmöglichkeiten im gesamten Verfahren. Autofahrer*innen sind nicht mehr wie bisher von einer wohlwollenden Entscheidung der Behörde oder des Gerichts abhängig und haben durch die bessere Überprüfbarkeit der Vorwürfe mehr Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens.

Quellen: