Steigende Energiepreise regen immer mehr Mieter:innen zum Nachdenken an. Wäre es nicht schön, wenigstens einen Teil des eigenen Stromverbrauchs selbst zu produzieren, um nicht mehr gänzlich auf die öffentlichen Versorger angewiesen zu sein? Balkonkraftwerke versprechen genau das. Wir zeigen Ihnen, welche rechtlichen Besonderheiten für Mieter:innen gelten. 

Balkonkraftwerke: Das steckt dahinter

Mini-Photovoltaikanlagen oder auch Balkonkraftwerke sind der Energiewendetrend schlechthin. Die kleinen Solarzellen sind günstig, oft genehmigungsfrei und auch für Laien einfach zu installieren: Solarzellen anbringen, mit der Steckdose verbinden, fertig.

Bereits nach wenigen Minuten beginnt das Panel eigenständig Strom zu produzieren, der automatisch in Ihr Hausnetz eingespeist und dort verbraucht wird. Im Gegenzug sinkt der Verbrauch von herkömmlichen Strom. Das spart in Zeiten von extrem hohen Energiepreisen bares Geld und ist obendrein oft noch klimafreundlicher.

Achtung: Balkonkraftwerk funktioniert während Stromausfall nicht!
Ein Balkonkraftwerk funktioniert nur in Verbindung mit dem Stromnetz. Fällt dieses kurzzeitig aus, produziert auch die Solarzelle keinen Strom.

Keine Genehmigung für Balkonkraftwerk erforderlich

Für die meisten Mieter:innen sind Balkonkraftwerke also durchaus eine echte Option. Doch egal wie vorteilhaft eigener Solarstrom auch sein mag, viele Interessenten befürchten ein aufwendiges Genehmigungsverfahren.

Bei Balkonkraftwerken ist die hiesige Bürokratie aber gnädig: Eine behördliche Genehmigung ist nicht erforderlich. Allerdings müssen Sie Ihren neuen Anbau dem Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur melden. Das ist ganz einfach von zuhause über ein Internetformular möglich. 

Hinweis: Überschuss wird ins öffentliche Stromnetz eingespeist
Für den seltenen Fall, dass Ihr Balkonkraftwerk tatsächlich mehr produziert, als Sie verbrauchen, gelangt der Rest in das öffentliche Stromnetz. Eine Vergütung erhalten Sie allerdings nicht dafür.

Dann sollten Sie Ihren Vermieter über ein Balkonkraftwerk informieren

Mieter:innen dürfte dabei auch interessieren, ob ihre Vermieter der Installation einer Anlage zustimmen müssen oder nicht. Die Antwort auf diese Frage hängt von Ihrem Mietvertrag und dem Montageort des Balkonkraftwerkes ab.

Verbietet oder erschwert eine entsprechende Klausel im Mietvertrag solche Anbauten, müssen Sie Ihren Vermieter mit ins Boot holen. Selbiges gilt auch, wenn die Solarzelle in nicht vermieteten Bereichen angebracht werden soll. Dazu gehören insbesondere Balkonbrüstungen und das Dach. 

Aktuell plant das Bundesjustizministerium zwar eine Gesetzesänderung, die das Mitspracherecht von Vermietern und Wohnungseigentümern bei Balkonkraftwerken einschränken soll. Bis diese Regelungen aber in Kraft sind, bleibt es vorerst beim Zustimmungsvorbehalt.