Der zweite Lockdown hält Deutschland noch immer fest im Griff. Die Infektionsschutzmaßnahmen haben auch Auswirkungen auf den Straßenverkehr. Wer dieser Tage also mit seinem Auto irgendwo hin möchte, hat einiges zu beachten.

Fahrgemeinschaften ade

Die wohl wichtigste Frage, die sich Autofahrer*innen momentan stellen, ist, wie viele Leute in einem Wagen sitzen dürfen. Hier gilt die bekannte Formel, dass Personen eines Hausstandes mit maximal einer weiteren Person eines anderen Hausstandes zusammen fahren dürfen.

Auf Fahrgemeinschaften, die diese Vorgabe nicht erfüllen, muss in Zukunft also verzichtet werden. Das Tragen eines Mundschutzes ist übrigens auch dann nicht vorgeschrieben, wenn hausstandsfremde Personen mitfahren, wird aber wie die anderen Abstands- und Hygienemaßnahmen empfohlen.

Von Bundesland zu Bundesland mag es kleinere Abweichungen geben, da die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie nicht einheitlich geregelt sind. Vor Fahrtantritt lohnt es sich also, die Regeln des betreffenden Bundeslandes noch einmal zu studieren.

Die Handhabung der Maske im Auto

Mund- und Nasenschutz bleiben in Privatfahrzeugen weiterhin freiwillig. Wer auf Nummer sicher gehen möchte und einen entsprechenden Schutz dabei hat, muss aber einiges beachten:

  • Das Gesicht muss weiterhin erkennbar bleiben.
  • Brillenträger*innen müssen darauf achten, dass ihre Brille durch den Mundschutz nicht beschlägt. Die Sicht darf nicht beeinträchtigt werden.
  • Die Maske sollte nach Möglichkeit nicht am Rückspiegel befestigt werden, da dies die Sicht beeinträchtigt und die Reaktionszeit verlangsamt.

Am besten bewahrt man die Maske mit der Innenseite nach oben in einer Plastikschale auf, die regelmäßig ausgespült werden sollte. Wer all das beachtet, fährt doppelt sicher.

Wie frei darf ich mich mit dem Auto bewegen?

Zunächst gilt nach wie vor, dass auf Reisen und Besuche verzichtet werden sollte, wenn sie nicht absolut notwendig sind. Bei Fahrten im Inland sollten Ausgangsbeschränkungen und -sperren beachtet werden. Das Verlassen der Wohnung ist im Falle solcher Einschränkungen nur aus einem wichtigen Grund gestattet. Dazu zählen unter anderem:

  • Der Weg zur Arbeit oder zur Schule
  • Medizinische Notfälle
  • Einkäufe für den täglichen Bedarf

Wer dagegen eine Fahrt ins Ausland plant, muss sich deutlich besser vorbereiten. An vielen Grenzen wird ein aktuelles und negatives Testergebnis verlangt. Reisende, die aus dem Ausland zurück nach Deutschland kommen, müssen sich oftmals auf eine Quarantäne einstellen. Auch hier gilt, dass an unterschiedlichen Grenzen unterschiedliche Regelungen beachtet werden müssen.

Hinweis: Infektionsschutz ist Ländersache
Da verschiedene (Bundes)Länder unterschiedlich stark von der Pandemie betroffen sind, gelten dort auch unterschiedliche Regelungen. Am besten informieren Sie sich bereits vorher, was konkret in welchem (Bundes)Land gilt, um keine böse Überraschung bei der nächsten Reise zu erleben.

Sonstige Verhaltensregeln

Werkstätten, Tankstellen und Prüfstationen sind systemrelevant und bleiben daher weiter geöffnet. Hier sollten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Es bleibt also beim Mindestabstand von 1,5 Metern, nach Möglichkeit soll bargeldlos bezahlt werden und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist vorgeschrieben.