Die vierte Corona-Welle bricht gerade über Deutschland herein und versetzt das Land in einen Ausnahmezustand. Die Politik reagiert mit Plänen, die 3G-Regel am Arbeitsplatz einzuführen. Arbeitnehmer*innen sollten sich daher auf eine Testpflicht und arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Verstoß gefasst machen.

Neue Corona-Maßnahmen am Arbeitsplatz

Die Intensivbetten sind voll belegt und die Krankenhaus-Ampeln bewegen sich immer mehr in Richtung rot. Die hohen Zahlen der Neuinfektionen haben auch Auswirkungen auf die Corona-Maßnahmen am Arbeitsplatz. Für Beschäftigte, die nicht ausschließlich im Homeoffice tätig sind, soll in Zukunft eine umfassende 3G-Regel gelten: Nur wer geimpft genesen oder getestet ist und das auch nachweisen kann, darf an seinen Arbeitsplatz.

Bisher hatten Arbeitnehmer*innen ihren Arbeitgeber*innen gegenüber lediglich einen Anspruch auf zwei kostenlose Corona-Tests pro Woche. Ob sie davon Gebrauch machen, war jedem*r Beschäftigten selbst überlassen. Damit soll jetzt Schluss sein. Corona-Test am Arbeitsplatz werden Pflicht und müssen täglich durchgeführt werden, solange Arbeitnehmer*innen keinen Impfnachweis vorlegen können oder wollen.

Hinweis: 3G-Regel in anderen Ländern
Während 3G am Arbeitsplatz in Deutschland noch nicht flächendeckend eingeführt wurde, haben andere europäische Länder ihre Maßnahmen bereits verschärft – allem voran Italien. Dort ist bereits seit Mitte Oktober ein “Grüner Pass”, also ein Test-, Impf- oder Genesenennachweis, für alle Beschäftigten vorgeschrieben.

Auskunftsrecht für Arbeitgeber*innen

Um die neuen Regelungen auch konsequent umsetzen zu können, planen Bund und Länder ein Auskunftsrecht für Arbeitgeber*innen zum Impfstatus ihrer Arbeitnehmer*innen. Momentan verhindern datenschutzrechtliche Bedenken und die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Arbeitnehmer*innen ein umfassendes Fragerecht. Wenn 3G aber wie geplant funktionieren soll, muss der*die Arbeitgeber*in aber früher oder später Auskünfte zum Impfstatus einholen dürfen – zumal auch der innerbetriebliche Gesundheitsschutz auf dem Spiel steht.

Bei Verstoß kann Kündigung drohen

Was droht Arbeitnehmer*innen, die sich nicht an die neuen Vorgaben halten? Das ist unter Arbeitsrechtler*innen zwar noch umstritten, aber eine Abmahnung und – bei wiederholtem Verstoß – die Kündigung dürften im Bereich des Möglichen sein. Denn Beschäftigte begehen mitunter eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung, wenn sie sich nicht an die gesetzlich angeordneten Vorgaben ihrer Arbeitgeber*innen halten.