Bestellung nicht erhalten: Warenbetrug im Internet

Vor allem vor Feiertagen, aber auch saisonal bedingt häufen sich die Fälle, in denen im Internet bestellte Waren Grundlage für einen Betrug sind. Vielfach wird Ware bestellt und als nicht angekommen deklariert. Die Käufer behaupten, die Ursache läge beim Verkäufer und stellen diesen als Betrüger hin.

Vielfach sind aber auch Kunden die Opfer. Teils kommt die Ware überhaupt nicht an, die Schuld wird auf die Logistik geschoben. Andere Kunden erhalten zwar eine Sendung, jedoch entspricht der Inhalt bei weitem nicht dem bestellten.

Tipp: Helfen Sie mit, Betrugsserien zu stoppen

Es macht Mühe und ist nicht immer von Erfolg gekrönt, einem Warenbetrug im Internet nachzugehen. Erfolgt trotz Rücksprache mit dem Verkäufer keine zufriedenstellende Lösung, kann eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll sein. Nur so können Betrüger ermittelt und gestoppt werden!

Eher selten sind es Einzelfälle, mitunter steckt eine feste Masche dahinter, wenn scheinbare Privatverkäufer und Shops nicht halten, was sie auf Verkaufsplattformen oder ihrer eigenen Website versprechen. Bedenken Sie auch Ihre Rechte als Käufer auf eBay.

Die Verluste, die insgesamt die Kundschaft dadurch erleidet, können nur erahnt werden. Längst wird nicht jede Straftat zur Anzeige gebracht, die Dunkelziffer ist deshalb hoch.

Was tun, wenn die Bestellung nicht ankommt?

Natürlich kann es immer ein Versehen sein, wenn eine Bestellung nicht ankommt. In anderen Fällen liegt der Grund beim Hersteller, der Logistik zwischen Fabrikanten und Verkäufer oder dem Zusteller, der die Ware ins Haus liefern sollte.

Tipp: Gespräch suchen und Lösung anstreben

Auch wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie aufgrund eines Warenbetrugs die Bestellung nicht erhalten haben oder billigere Ware geliefert wurde, sollten Sie zunächst mit dem Händler Kontakt aufnehmen. Bestehen Sie auf der Schriftform, damit Ihnen Verkäuferaussagen später schriftlich vorliegen.

Was tun, wenn der Verkäufer nicht reagiert?

Kommt auf eine höfliche und sachliche Nachfrage Ihrerseits keine Antwort vom Käufer, so kann dies durchaus auf einen absichtlich begangenen Warenbetrug hindeuten. Dies gilt insbesondere dann, wenn statt eines Markenprodukts Fake-Ware geliefert oder durch ein billiges Produkt ersetzt wurde.

Reagiert der Privatverkäufer oder Shop-Betreiber auch auf eine zweite E-Mail nicht, ist eine Anzeige angebracht. Oft liegen Polizei und Staatsanwaltschaft bereits Hinweise von anderen Käufern vor, die ebenfalls ihre Bestellung nicht erhalten hatten oder mit falscher Ware abgespeist worden sind.

Gibt es eine Möglichkeit, das Geld zurückzubekommen?

Wie gut Ihre Chancen stehen, wenigstens wieder an Ihr Geld zu kommen, hängt mit der von Ihnen gewählten Zahlmethode ab:

  • per Kreditkarte
  • auf Rechnung
  • per Nachnahme
  • mit Bankeinzug
  • durch Vorkasse
  • über ein Bezahlsystem

Bei der Zahlung mit Kreditkarte und per Bankeinzug können Sie Beträge wieder zurückbuchen lassen. Anders sieht es nun bei Bezahlsystemen aus. Im Gegensatz zu früher bietet PayPal die Rückbuchfunktion nicht mehr an. Dennoch sind hier Ihre Bankdaten geschützt, sie stehen dem Verkäufer nicht für weitere Betrügereien zur Verfügung.

Eine Bezahlung per Vorkasse oder per Nachnahme kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Haben Sie die Nachnahme bereits in Empfang genommen, ist es für eine Rückforderung zu spät. Lediglich bei einem Kauf auf Rechnung könnten Sie rechtzeitig reagieren, jedoch wird ein betrügerischer Verkäufer diese Option niemals anbieten.

Anspruch auf Schadensersatz

Haben Sie Ware bestellt und nicht erhalten, haben Sie einen generellen Anspruch auf Schadensersatz. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie durch die fehlende oder falsche Lieferung nicht in der Lage sind, Ihrerseits Verpflichtungen zu erfüllen.

Aber auch privaten Kunden steht ein Schadensersatzanspruch zu, wenn sie die Bestellung nicht erhalten.

Beispiel: Schadensersatz wegen teurer Ersatzbeschaffung

Kommt die bestellte und bezahlte Ware nicht, so kann es für Sie notwendig werden, sich anderweitig Ersatz zu beschaffen, zum Beispiel, weil das Produkt für eine Reparatur dringend notwendig gewesen wäre. Zahlen Sie vor Ort einen höheren Preis, müsste Ihnen der Verkäufer zumindest die Differenz erstatten.

In der Praxis ist jedoch eine Schadensersatzforderung nicht immer erfolgreich. Wer absichtlich Leute im Internet betrügt, hat sich in der Regel so abgesichert, dass von ihm nichts zu holen ist.

Bestellung nicht erhalten: Musterbeispiele und Lösungen

Um sich und der Polizei unnötige Arbeit zu ersparen, sind eine Prüfung der Angelegenheit und eigene Lösungsversuche sinnvoll.

Was tun, wenn Ware nicht eintrifft?

Haben Sie eine Bestellung nicht erhalten, die noch nicht bezahlt war, ist das Vorgehen einfach. Um erfolgreich vom Kaufvertrag zurückzutreten, müssen Sie dem Verkäufer die Sachlage schildern und ihm Gelegenheit zur Erfüllung des Kaufvertrages, also einer Nachlieferung, geben. Ist ihm die Nachlieferung nicht möglich, ist der Rücktritt Kaufvertrag rechtens. Entsteht Ihnen durch die Nichtlieferung ein Schaden, muss der Verkäufer diesen erstatten.

Dies gilt auch, wenn sich der zugesagte Liefertermin immer wieder verzögert. Hier hat der Verkäufer ebenfalls das Recht auf Erfüllung. Ein entstandener Verzugsschaden ist vom Verkäufer zu bezahlen.

Haben Sie bezahlte Ware bereits bezahlt, sollten Sie den Verkäufer auf jeden Fall zeitnah vom Ausbleiben der Sendung verständigen. Kann der Verbleib der Ware nicht geklärt werden, liegt die Ursache auch nicht bei den Zustellern, fordern Sie den Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufbetrages aus. Kommt er dem nicht nach, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Ein Rechtsanwalt berät Sie, ob Mahnbescheid oder Klage in Ihrem Fall erfolgversprechender sind.

Angeblich abgesandte Ware trifft nicht ein, was nun?

Hier gibt es zwei Möglichkeiten, entweder wurde die Ware vom Verkäufer nicht aufgegeben oder sie ging in der Tat unterwegs verloren.

  • Möglichkeit 1: Nachweis fordern

Fordern Sie wenn möglich vom Verkäufer einen Nachweis an, wann und durch welchen Zustelldienst die Sendung an Sie ging. Kennen Sie den Zusteller, können Sie sich an diesen wenden. Eine eventuell vorliegende Sendungsnummer hilft Ihnen weiter.

  • Möglichkeit 2: Strafanzeige stellen

Mitunter behaupten auch Mitarbeiter von Zustelldiensten, die Ware ordnungsgemäß abgegeben haben, obwohl dies nicht zutrifft. Solche Vorgänge sollten Sie so weit wie möglich überprüfen. Haben Sie den Verdacht, dass der Paketbote die Sendung unterschlagen hat, empfiehlt es sich, Strafanzeige zu stellen. In diesem Zug sollten Sie auch klären, ob Hausbewohner die Sendung an sich genommen haben und nicht herausgeben.

Tipp: Auch ohne Benachrichtigungskarte kann die Sendung angekommen sein

Waren Sie zum Zeitpunkt der möglichen Zustellung nicht anzutreffen, so müssten Sie eine Benachrichtigung vorfinden. Mitunter wird diese aber vergessen oder falsch eingeworfen. Eine Nachfrage bei Nachbarn oder ein Hinweis am Schwarzen Brett führt mitunter zum Auffinden der verschollenen Sendung.

Wie schützen beim Käufen aus dem Internet?

Seriöse Shops helfen mit, ihre Kunden zu schützen. Achten Sie darauf, ob ein Online Shop über Siegel wie das von Trusted Shops verfügt. Arbeitet ein Shop mit diesem Service zusammen, so wird die Absicherung der Käufe und des Versands garantiert.

Bis zu einem Warenwert von 100 EUR sind Käufe über Trusted Shop gratis abgesichert. Höhere Summen können Sie kostengünstig für eine Jahrespauschale absichern und so das Kaufrisiko minimieren.