Die Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung ist in Deutschland eine Zusatzversicherung, die Sie freiwillig abschließen können. Sollten Sie längerfristig erkranken, dann können Sie mit solch einer Versicherung Einkommensausfälle ausgleichen oder vermindern.

Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld?

Häufig werden die Begriffe Krankentagegeld und Krankengeld vermischt, da Versicherte sich unsicher sind, was genau nun eigentlichen den Unterschied ausmacht.

Beim Krankengeld handelt es sich um die Lohnfortzahlung, die durch die gesetzliche Krankenkasse getragen wird. Diese Lohnfortzahlung stellt eine Ersatzleistung zum Lohn dar. Das Krankentagegeld wird dagegen von einer privaten oder ergänzend abgeschlossenen Versicherung gezahlt. Nicht zu verwechseln sind diese beiden Begriffe mit den Leistungen der Pflegeversicherung.

Wann haben Sie Anspruch auf Krankengeld?

Krankengeld erhalten Sie, wenn Sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind. Sollten Sie ein pflichtversicherter Arbeitnehmer gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 1 SGB V sein, dann erhalten Sie in folgenden Fällen Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse:

  • Sie werden stationär in einem Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung behandelt und erhalten von Ihrem Arbeitgeber keine weiteren Gehaltszahlungen.
  • Gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz erhalten Sie nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit keine Gehaltszahlungen mehr. Auch in diesem Fall haben Sie einen Anspruch auf Krankengeld.
  • Sie werden bei Beginn einer neuen Arbeitsstelle innerhalb der ersten vier Wochen krank? Auch dann erhalten Sie Krankengeld von der Krankenkasse, da der Arbeitgeber in diesem Zeitraum nicht verpflichtet ist, Ihnen Gehalt zu zahlen.
  • Auch wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen und länger als sechs Wochen krank sind, übernimmt die Krankenversicherung die Zahlung des Krankengeldes.

Ihr Anspruch auf Krankengeld beginnt gemäß § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V an dem Tag, an dem Ihr Arzt festgestellt hat, dass Sie arbeitsunfähig sind. Wichtig ist, dass Ihr Arzt Sie ohne Unterbrechungen krankschreibt, da ansonsten eine Anspruchslücke entsteht und die Krankenversicherung die Zahlung von Krankengeld verweigern kann.

Hinweis: Krankengeld wird nur begrenzt gezahlt

Das Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung wird jedoch nicht unbegrenzt gezahlt. Sie erhalten für maximal 78 Wochen wegen derselben Erkrankung innerhalb von drei Jahren Krankengeldzahlungen.

Wann erhalten Sie Krankentagegeld und wie lange?

Das Krankentagegeld wird Ihnen ausgezahlt, wenn Sie entweder privat versichert sind oder eine zusätzliche Versicherung neben der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen haben. Für die Auszahlung des Krankentagegeldes müssen Sie der Versicherung ein Attest Ihres Arztes vorlegen, der Ihnen die Arbeitsunfähigkeit für den erforderlichen Zeitraum bestätigt.

Die Auszahlung des Krankentagegeldes ist für einen unbegrenzten Zeitraum vorgesehen. Jedoch wird die Versicherung bei einem längeren Bezug eine Prüfung Ihrer Arbeitsunfähigkeit vornehmen, welche dann ggf. die Beendigung der Leistungen zur Folge hat.

 

Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer und Selbstständige

Ob eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll ist, ist davon abhängig, ob Sie irgendwo angestellt oder selbstständig sind. Auch der Punkt ob Sie bereits privat oder lediglich gesetzlich krankenversichert sind, spielt bei der Frage, ob eine solche Versicherung sinnvoll ist eine Rolle.

Für wen ist eine Krankentageversicherung sinnvoll?

  • Sie sind Arbeitnehmer und gesetzlich krankenversichert: Als Arbeitnehmer erhalten Sie für die ersten sechs Wochen Abwesenheit aufgrund von Krankheit weiterhin Lohn von Ihrem Arbeitgeber. Nach den sechs Wochen erhalten Sie dann Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Zahlung des Krankengeldes ist ungefähr 20 Prozent niedriger als Ihr bisheriges Nettogehalt.

Zudem ist das Krankengeld auf einen gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag festgeschrieben. Haben Sie als ein sehr hohes Nettoeinkommen, ist es sinnvoll, zusätzlich eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen, die diese Differenz ausgleicht. So ist sichergestellt, dass Sie Ihren Lebensunterhalt trotz Krankheit weiterhin bestreiten können.

  • Sie sind Arbeitnehmer und privat versichert: Wenn Sie Arbeitnehmer sind und eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, dann erhalten Sie nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung kein Krankengeld von der Versicherung. Es ist daher empfehlenswert, neben der privaten Krankenversicherung zusätzlich eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen.
  • Sie sind selbstständig und gesetzlich versichert: Als Selbstständiger können Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung selbst wählen, ob Sie Krankengeld erhalten wollen oder nicht. Für Sie würden dann monatliche Mehrkosten von ca. 25,00 EUR entstehen. Genau wie bei einem normalen Arbeitnehmer würden Sie dann nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit Krankengeld von der Krankenkasse erhalten. Sollten Sie nicht über genügend finanzielle Rücklagen verfügen, sollten Sie diese Möglichkeit in jedem Fall in Anspruch nehmen.

Da hier ebenfalls nur 70 Prozent des  Nettolohns ausgezahlt wird, empfiehlt es sich zudem, eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung abzuschließen.

  • Sie sind selbstständig und privat versichert: Wenn sie selbstständig sind, dann macht der Abschluss einer zusätzlichen Krankentagegeldversicherung Sinn, da Sie kein Krankengeld aus der Krankenversicherung erhalten. Es ist hierbei nicht verpflichtend, die Krankentagegeldversicherung bei dem gleichen Anbieter wie die private Krankenversicherung abzuschließen. Hier empfiehlt es sich die unterschiedlichen Angebote miteinander zu vergleichen. Beachten Sie die Selbstbeteiligung bei der privaten Krankenversicherung und auch wie ggf. der Wechsel von der PKV in die GKV möglich ist.

Hinweis: Beamte benötigen keine Krankentagegeldversicherung

Wenn Sie in einem Beamtenverhältnis stehen, dann benötigen Sie keine Krankentagegeldversicherung. Sie erhalten trotz Krankheit ohne bestimmte Frist weiterhin Ihre Bezüge.

Zahlt die Krankentagegeldversicherung auch bei Arbeitsunfähigkeit im Ausland?

Gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für das Krankentagegeld erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Deutschland. Gemäß § 7 dieser Versicherungsbedingungen, kann sich der Geltungsbereich für das Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit unter bestimmten Voraussetzungen auch aufs Ausland ausweiten.

  • Krankentagegeld bei Umzug in “grenznahes”Ausland: Sie sind immer noch versicherungsfähig, wenn Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland, aber im Grenzgebiet zu Deutschland liegt. Als Grenzgebiet werden Gebiete, welche von der deutschen Grenze 50 km Luftlinie entfernt sind, angesehen. Hierzu gehören beispielsweise Dänemark, Niederlande, Belgien, Frankreich, Österreich, Polen, Schweiz.
  • Krankentagegeld bei Umzug in “nicht-grenznahes” Ausland: Verlegen Sie Ihren Aufenthalt in einen anderen europäischen Mitgliedsstaat oder in einen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum, erhalten Sie keine reguläre Krankentagegeldzahlungen. Jedoch wird das Krankentagegeld bei einer Krankheit oder einen Unfall im vertraglichen Umfang für die Dauer einer medizinischen notwendigen stationären Behandlung innerhalb eines Krankenhauses gezahlt.
  • Krankentagegeld bei einem vorübergehenden Aufenthalt im europäischen Ausland: Bei einem nicht dauerhaften Aufenthalt wird bei Krankheit oder einem Unfall das Krankentagegeld gemäß Vertragsumfang für die Dauer einer medizinischen notwendigen stationären Heilbehandlung in einem Krankenhaus gezahlt.
  • Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit im außereuropäischen Ausland: In solch einem Fall erhalten Sie keine Zahlungen durch die Versicherung. Sie können jedoch vor Reiseantritt besondere Vereinbarung treffen.

Der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung

Vor Abschluss einer Krankentagegeldversicherung sollten Sie Leistungen der einzelnen Anbieter miteinander vergleichen. Damit Sie im Krankheitsfall auch in jedem Fall Leistungen von der Versicherung erhalten, sollten Sie darauf achten, dass bestimmte Merkmale innerhalb des Versicherungsvertrages enthalten sind.

Ab welchem Zeitpunkt wird das Krankentagegeld ausgezahlt?

Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie bei der Krankentagegeldversicherung die Karenzzeit für das Krankentagegeld selbst bestimmen. Sie können daher selbst entscheiden, ab welchem Tag die Auszahlung beginnen soll. Die üblichen Karenzzeiten betragen:

  • 3 Tage
  • 7 Tage
  • 14 Tage
  • 21 Tage
  • 28 Tage
  • 42 Tage

Welche Karenzzeit Sie am Ende vereinbaren können, hängt jedoch auch von der Versicherung ab. Einige Versicherungen haben sogar längere Karenzzeiten, andere schränken die Auswahlmöglichkeiten nach Berufsgruppen ein. Sollten Sie zudem gesetzlich Krankenversichert sein und die Krankentagegeldversicherung stellt nur einen Zusatz dar, beträgt die Karenzzeit in den meisten Fällen 42 Tage.

Können Sie das Krankentagegeld ohne weitere Gesundheitsprüfung erhöhen?

Wenn Sie sich für den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung entscheiden, dann sollten Sie darauf achten, dass es die Möglichkeit gibt, bei einer Gehaltserhöhung bzw. Einkommenssteigerung den vereinbarten Tagessatz einfach zu erhöhen. Dies sollte am besten einmal jährlich ohne eine prozentuale Begrenzung möglich sein und auch keine Wartezeit nach sich ziehen.

Nach einer erfolgten Gehaltsänderung bzw. Einkommenssteigerung können Sie dann innerhalb einer festgelegten Frist Ihr Krankentagegeld erhöhen, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung vornehmen zu lassen. Nach Ablauf dieser Frist kann die Erhöhung nur noch mit einer Gesundheitsprüfung erfolgen.

Zahlt die Krankentagegeldversicherung auch während einer Reha-Maßnahme?

Die Zahlung des Krankentagegeldes während einer Reha-Maßnahme ist keine Standardleistung der Krankentagegeldversicherung. Viele Versicherungen zahlen entweder gar nicht während einer solchen Maßnahme oder nur unter strengen Voraussetzungen. Diese Voraussetzungen können z.B. folgende sein:

  • Bei der Reha-Maßnahme handelt es sich um eine Anschlussbehandlung aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes
  • Einige Versicherer setzen eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mehreren Wochen voraus

Eine gute Krankentagegeldversicherung zahlt daher bereits, wenn Sie zwei Wochen vor einer Reha-Maßnahme arbeitsunfähig sind.

Werden die Krankheitstage zusammen gezählt?

Arbeitsunfähigkeiten, die kürzer sind als die vereinbarte Wartezeit, lösen in der Regel noch keinen Versicherungsfall aus. Krankentagegeldversicherungen bieten hier jedoch unterschiedliche Tarife an. Sollten Sie aufgrund der gleichen Erkrankung häufiger krankgeschrieben werden, können die Krankheitstage wegen derselben Krankheit zusammengerechnet werden. So müssen Sie nicht jedes Mal den Zeitraum abwarten, bis das Krankengeld ausgezahlt wird.

Kündigung, Klauseln und Fristen der Versicherung

Gemäß § 178 i Absatz 1 VVG, darf der Versicherer einer Krankentagegeldversicherung Ihnen innerhalb der ersten drei Jahre nach Versicherungsbeginn unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen.

Von diesem Kündigungsrecht machen die Versicherer dann Gebrauch, wenn Sie als Neukunde lange oder wiederholt Leistungen in Anspruch genommen haben. In diesem Fall sind Sie für die Versicherung einfach zu teuer. Es ist daher empfehlenswert, eine Versicherung zu wählen, die auf solch ein Kündigungsrecht verzichtet.

Wie lang ist die Frist um die Krankheit gegenüber der Versicherung zu melden?

Die Versicherung erkennt keine rückwirkende Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an. Es ist daher wichtig, dass Sie sich Ihre Arbeitsunfähigkeit frühzeitig durch einen Arzt bescheinigen lassen, damit Sie dies der Versicherung rechtzeitig mitteilen können. Innerhalb welcher Frist Sie Ihre Versicherung hierüber informieren müssen, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen. In der Regel ist diese identisch mit der Karenzzeit.

Was ist mit der Alkoholklausel gemeint?

Sollte die Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung zurückzuführen sein, die durch eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung bedingt ist, sehen viele Versicherungen hierin einen Leistungsausschluss. Bei Abschluss einer Krankentagegeldversicherung sollten Sie daher darauf achten, dass auf solch eine Klausel verzichtet wird.

Leistet die Versicherung auch bei einer Schwangerschaft?

Während des gesetzlichen Beschäftigungsverbotes und innerhalb des Mutterschutzes erhalten Sie als Arbeitnehmer weiterhin Ihren Lohn. Innerhalb dieser Zeit benötigen Sie somit kein Krankentagegeld. Selbstständige und privat versicherte Frauen haben zudem seit dem Jahr 2017 einen Anspruch auf Krankentagegeld innerhalb dieser Schutzfristen.

Einige Versicherungen zahlen jedoch auch außerhalb dieser Schutzfristen z.B. bei

  • Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Schwangerschaft
  • einem Schwangerschaftsabbruch
  • oder bei einer Fehlgeburt.

 

Die Höhe des Krankentagegeldes

Wie hoch das Krankentagegeld angesetzt werden sollte, kann pauschal nicht beantwortet werden. Dies hängt immer von Ihren monatlichen Ausgaben ab. Zudem spielt auch der Punkt, ob finanzielle Rücklagen vorhanden sind oder nicht, eine große Rolle bei der Höhe des Krankentagegeldes.

Wie hoch sind eigentlich die monatlichen Ausgaben?

Damit Sie bei einer Erkrankung nicht in finanzielle Schwierigkeiten kommen, sollten Sie sich Gedanken darüber machen, wie hoch Ihre tatsächlichen monatlichen Ausgaben sind. Hierzu können Sie eine Haushaltsaufstellung anfertigen. Selbstständige müssen in diesem Punkt noch die weiterlaufenden Betriebsausgaben berücksichtigen. All diese Kosten sollten durch das Krankentagegeld abgesichert werden können.

Erhalten Sie noch Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung?

Sollten Sie Krankengeld aus der Krankenversicherung erhalten, dann ist zumindest in der Regel ein Großteil Ihres Nettoeinkommens hierdurch abgesichert. Das gesetzliche Krankengeld ist jedoch auf einen Maximalbetrag gedeckelt.

Sollte Sie somit ein Einkommen erzielen, das wesentlich höher ist als dieser Maximalbetrag der gesetzlichen Krankenkasse, müssen Sie ausrechnen, wie hoch diese Differenz ist. Anhand dessen können Sie dann die Höhe des Krankentagegeldes bestimmen. Sie müssen hierzu nur die Differenz durch 30 Tage teilen. Das Krankentagegeld ist zudem auch steuer- und abgabenfrei, sodass Sie dies festgelegte Tagessatzhöhe netto ausgezahlt bekommen.

Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein, wenn die gesetzliche Krankenkasse nicht zahlt?

Sollten Sie privat versichert sein oder als Selbstständiger auf die Zahlung des Krankengeldes der gesetzlichen Krankenkasse verzichtet haben, sollten Sie alle Ihre Ausgaben summieren und dann durch 30 Tage teilen. Hieraus ergibt sich dann die anzusetzende Krankentagegeldhöhe.

Sie sollten in diesem Fall jedoch bedenken, dass das Krankentagegeld Ihre einzige Absicherung im Krankheitsfall darstellt. Bei der Aufstellung Ihrer Kosten sollten Sie daher genau arbeiten und nicht irgendwelche Kosten vergessen.

Haben Sie bereits seit längerem eine Krankentagegeldversicherung dann empfiehlt es sich ebenfalls die Höhe alle paar Jahre anzupassen, sofern sich Ihre Ausgaben verändert haben.

Lässt sich jede Tagessatzhöhe versichern?

Bei der Tagessatzhöhe ist es zudem wichtig, dass das Krankentagegeld zusammen mit dem Krankengeld oder anderen Lohnersatzleistungen das vorherige Nettoeinkommen nicht übersteigt. Hierzu zieht die Versicherung Ihr Nettoeinkommen aus den letzten zwölf Monaten heran.

Hier sollten insbesondere Selbstständige vorab klären, was die Versicherung genau als Nettoeinkommen ansieht. So nehmen einige Versicherungen das Einkommen nach Abzug von Steuer und Betriebskosten als Maßstab. Andere Versicherungen nehmen 70 bis 80 Prozent des Gewinns vor Steuern als maximale Versicherungshöhe.

Zudem legen einige Versicherungen auch einen Höchstsatz fest, der pro Tag ausgezahlt wird. Dieser steht in Abhängigkeit dazu, wann die Auszahlung des Krankentagegeld beginnt. Je früher das Tagesgeld ausgezahlt wird, desto niedriger ist die Obergrenze.

Kündigung der Krankentagegeldversicherung

Da die Krankentagegeldversicherung keine Pflichtversicherung darstellt, können Sie diese selbstverständlich auch kündigen. Aus welchen Gründen Sie die Versicherung kündigen können und ob Sie mit irgendwelchen Konsequenzen Sie rechnen müssen, erfahren Sie im Folgenden.

Ist eine Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres möglich?

Sie können die Versicherung zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, also dem Versicherungsbeginn. Es kann also sein, dass das Versicherungsjahr nicht identisch mit dem Kalenderjahr ist.

Kündigung der Krankentagegeldversicherung bei Beitragserhöhung?

Auch bei einer Beitragserhöhung durch die Versicherung haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Sie können dann innerhalb eines Monats zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.

Beispiel für die Fristberechnung

Sie erhalten von der Versicherung am 05.06 eine Mitteilung, dass die Beiträge erhöht werden. Die Erhöhung soll zum 01.08 erfolgen. Dann können Sie den Vertrag bis zum 31.07. kündigen.

Kann die Versicherung gekündigt werden, bei der Aufgabe der Selbstständigkeit?

Die Selbstständigkeit stellt eine Voraussetzung dar, wodurch der Tarif der Versicherung bestimmt wurde. Fällt diese Voraussetzungen weg, endet das Versicherungsverhältnis zum Ende des Monats, in dem diese Voraussetzung weggefallen ist.

Sollten Sie jedoch zu diesem Zeitpunkt bereits Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit beziehen, dann endet das Versicherungsverhältnis nicht vor dem Zeitpunkt, bis zu dem die Versicherung die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen hat, spätestens jedoch drei Monate nach Wegfall der Voraussetzung.

Welche Nachteile zieht eine Kündigung nach sich?

Die Versicherungen kalkulieren den zu zahlenden Betrag so, dass diese über die gesamte Vertragslaufzeit konstant hoch bleiben. Im zunehmendem Alter benötigen Sie als Versicherter jedoch häufiger Leistungen. Damit die Versicherung in solch einem Fall die Beiträge nicht erhöhen oder die Leistungen kürzen muss, legen diese einen Teil der Prämien an. Diese gesparten Beiträge stellen die Altersrückstellung dar.

Wenn Sie Ihren Vertrag mit der Versicherung kündigen, verlieren Sie diesen angesparten Teil. Zudem sollten Sie bei einer Kündigung bedenken, dass es mit zunehmendem Alter immer schwieriger wird, eine neue preiswerte Krankentagegeldversicherung abzuschließen.