Die Vorfahrtsregelungen im Straßenverkehr
Die Vorfahrtsregelungen dienen der Verkehrssicherheit. Im fließenden Verkehr wird anhand dieser Regelungen festgelegt, in welcher Reihenfolge die Fahrzeuge in Kreuzungsbereichen und an Einmündungen fahren dürfen. Unfälle sollen so vermieden werden.
Die Regelungen zur Vorfahrt sind in § 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu finden. Von diesem Paragrafen lässt sich ableiten, dass grundsätzlich die Vorfahrtsregelung rechts vor links gilt. Außer durch Ampeln oder Verkehrsschilder wird eine andere Vorfahrtsregelung angeordnet. Dies ist in der Praxis der überwiegende Fall. Ampeln oder Verkehrsschilder regeln die Vorfahrt. Nur, wenn weder Ampeln noch Schilder aufgestellt sind, gilt die Regelung rechts vor links.
Die Vorfahrtsregelungen betreffen außerdem nur öffentliche Straßen. Feld- und Waldwege, Grundstücksauffahrten, Seiten- und Parkstreifen, abgesenkte Bordsteine sowie verkehrsberuhigte Bereiche fallen nicht unter diese Regelungen. Wer aus solch einer Situation heraus in den fließenden Verkehr einfahren möchte, muss stets die Vorfahrt gewähren.
Vorfahrt missachtet: der Bußgeldkatalog
Wer die Vorfahrt missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Neben der Höhe der Strafe ergeben sich auch folgende Fragen:
- Wie kommt es zu einer Anzeige wegen einem Vorfahrtsverstoß?
- Ist auch ein zivilrechtliches Verfahren möglich?
- Wie wirkt sich der Verstoß in der Probezeit aus?
- Werden auch Radfahrer bestraft?
Abhängig von der Schwere der Schuld können Bußgelder und Punkte in Flensburg die Folge sein. Es kann jedoch zu Fehlern im Bußgeldbescheid kommen. Vermuten Sie einen, können Sie Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid erheben. Der folgende Bußgeldkatalog gibt Aufschluss über die aktuellen Strafen bei missachteter Vorfahrt. Grundsätzlich ist die Strafe höher, wenn eine Gefährdung oder ein Unfall Folge der missachteten Vorfahrt sind.
Wie kommt es zu einer Anzeige wegen einem Vorfahrtsverstoß?
Wenn Sie die Vorfahrt missachtet haben und es kam zu keinem Schaden und niemand zeigt sie an, dann wird es auch kein Ordnungswidrigkeitsverfahren geben. Dies kommt nur zustande, wenn entweder
- der Geschädigte eine Anzeige bei der Polizei erstattet,
- ein anderer Verkehrsteilnehmer eine Anzeige bei der Polizei erstattet,
- die Polizei Sie zufällig bei Ihrem Verstoß beobachtet hat oder
- ein Folgeunfall geschieht, der polizeilich aufgenommen wird.
Die Polizei nimmt in diesen Fällen Ihre Aussage auf und verhängt ein Bußgeld oder leitet den Fall an die zuständige Bußgeldstelle weiter.
In schweren Fällen wird die Akte an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Dabei wird der Verkehrsverstoß dann meist als eine Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c Strafgesetzbuch gewertet. In diesen Fällen kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden. Der Führerscheinentzug ist ebenfalls möglich.
Ist auch ein zivilrechtliches Verfahren möglich?
Wenn Sie die Vorfahrt missachtet haben und dadurch einen Unfall verschuldet haben, kann der Geschädigte zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Opfer von Verkehrsunfällen können einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach dem Verkehrsunfall haben, wenn Sie materielle und immaterielle Schäden erlitten haben. Dies können beispielsweise Sachschäden, Erwerbsschäden, Haushaltführungsschäden sowie Mehrbedarfe für Pflege- und Fahrtkosten sein.
Wie wirkt sich der Verstoß in der Probezeit aus?
Verkehrsverstöße in der Probezeit haben unter Umständen weitreichende Konsequenzen. Wer durch eine missachtete Vorfahrt andere gefährdet oder einen Unfall verursacht, begeht einen sogenannten A-Verstoß. Nur, wenn das Bußgeld unterhalb von 60 EUR liegt und keine Punkte in Flensburg vorgesehen sind, hat der Verstoß keine Auswirkungen auf die Probezeit.
Wer während der Probezeit einen A-Verstoß begeht, muss an einem Aufbauseminar teilnehmen und die Probezeit verlängert sich automatisch um zwei Jahre. Im Wiederholungsfall drohen weitreichende Konsequenzen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Werden auch Radfahrer bestraft?
Verkehrsverstöße durch Fahrradfahrer sind ebenfalls keine Bagatellen: Auch Radfahrer müssen sich an die Verkehrsregeln halten und können Vorfahrtsverstöße begehen. Die Gefahren, die von einem Radfahrer ausgehen, sind jedoch wesentlich geringer, daher fällt die Bußgeldhöhe auch wesentlich geringer aus. Wer als Radfahrer die Vorfahrt missachtet, erhält ein Bußgeld zwischen 15 EUR und 30 EUR.
Versicherungsrecht und missachtete Vorfahrt
Kommt es durch die Missachtung der Vorfahrt zu einem Unfall, ist das Fahrzeug des Unfallgegners durch die eigene Haftpflichtversicherung immer geschützt. Diese kommt für alle Schäden auf, die der Unfallgegner geltend machen kann.
Der eigene Schaden ist dagegen nicht in der Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Diesen müssen Sie selbst bezahlen, sofern Sie keine Vollkaskoversicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben. Nur, wer diese hat, bekommt auch den eigenen Schaden durch die Versicherung ersetzt.
Je nach Versicherungstarif droht zusätzlich eine Verschlechterung der Schadensfreiheitsklassen innerhalb der Kfz-Versicherung. Dadurch steigen künftig die Beiträge zur Versicherung.
Hinweis: Versicherungsinstitut umgehend informieren
Sobald sich ein Unfall ereignet hat, sollten Sie umgehend Ihre Versicherung informieren. Diese nimmt den Schadensfall auf und setzt sich mit dem Geschädigten für das weitere Vorgehen in Verbindung.