Das Tragen einer Brille im Straßenverkehr
Neben der Konzentration und Reaktionsfähigkeit ist auch ein gutes Sehvermögen eine Voraussetzung dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug im Straßenverkehr richtig und sicher führen. Benötigen Sie eine Sehhilfe, um richtig sehen zu können, und setzen diese bewusst während der Autofahrt nicht auf, dann stellen Sie eine Gefahr für den Straßenverkehr dar. Aus diesem Grund ist das Fahren ohne Brille eigentlich auch untersagt und kann sogar zu einem Bußgeld führen.
Welche Regeln gelten im Hinblick auf eine Sehschwäche und Führerschein?
Die Fahrerlaubnis-Verordnung legt fest, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, damit Ihnen eine Fahrerlaubnis erteilt werden kann. Zu diesen Voraussetzungen gehört auch ein ausreichendes Sehvermögen.
Welche Voraussetzungen konkret im Hinblick auf das Sehvermögen erfüllt werden müssen regelt der § 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Somit müssen Sie sich als Bewerber auf eine Fahrerlaubnis einem Sehtest unterziehen. Bestanden gilt dieser Test, wenn Ihre zentrale Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfe auf beiden Augen mindestens 0,7 beträgt. Somit müssen Sie eine Sehstärke von mindestens 70 % vorweisen können.
Ist im Führerschein eingetragen, dass eine Brille benötigt wird?
Sollte der Sehtest ergeben, dass Sie die 70 % Sehkraft nur mit einer Brille erreichen, dann wird der Arzt vermerken, dass Sie während der Autofahrt auf eine Brille angewiesen sind. Ein solcher Vermerk taucht dann allerdings auch in Ihrem Führerschein auf, weshalb Polizisten auch kontrollieren können, ob Sie überhaupt ohne Brille Autofahren dürfen.
Diesen Vermerk finden Sie auf der Rückseite Ihres Führerscheins in der letzten Zeile. In dieser Zeile sind ggf. Zahlen eingetragen die einen Hinweis darauf geben, welche Einschränkungen Sie haben. Die Schlüsselzahl 01 bedeutet lediglich, dass Sie beim Autofahren auf eine Brille angewiesen sind. Dieser Hinweis kann jedoch noch konkretisiert werden:
- Die 01.01: Sie sind als Autofahrer auf eine Brille angewiesen
- Die 01.02: Sie sind als Autofahrer auf Kontaktlinsen angewiesen
- Die 01.03: Sie sind als Autofahrer auf eine Schutzbrille angewiesen
Hinweis: Fahren mit Kontaktlinsen statt mit einer Brille
Wenn in Ihrem Führerschein die Zahl 01.01 vermerkt ist, dann ist das Fahren ohne eine Brille nicht erlaubt. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich nicht mit Kontaktlinsen hinters Steuer setzen dürfen, auch wenn Sie mit diesen genauso gut sehen können wie mit Ihrer Brille.
Kann die Sehhilfe aus dem Führerschein ausgetragen werden?
Wenn in Ihrem Führerschein eine Sehhilfe eingetragen ist und Sie brauchen keine mehr, dann sollten Sie diesen Hinweis entfernen lassen, um Probleme bei einer Verkehrskontrolle zu vermeiden. Es reicht nicht aus, dass Sie ein ärztliches Attest mitführen, aus dem ersichtlich wird, dass Sie auf keine Sehhilfe mehr angewiesen sind. Sie müssen sich diesbezüglich mit der Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung setzen. Diese entscheidet dann, ob der Vermerk aus dem Führerschein entfernt wird.
Sanktionen für Fahren ohne Sehhilfe
Das Fahren ohne Sehhilfe ist nicht nur für Sie und alle anderen Verkehrsteilnehmer gefährlich, sondern kann bei einer Verkehrskontrolle auch teuer werden. Laut Bußgeldkatalog ist für das Fahren ohne Sehhilfe ein Verwarngeld von 25,00 EUR vorgesehen. Zusätzlich kann Ihnen die Polizei auch die Weiterfahrt versagen.
In der Regel müssen Sie mit keinen weiteren Sanktionen wie Punkte in Flensburg oder Auswirkungen auf die Probezeit rechnen.
Hinweis: Regelmäßiger Sehtest
Sie sollten als Autofahrer zudem regelmäßig einen Sehtest machen, denn Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Sehhilfe auch stets der aktuellen Sehstärke Ihrer Augen entspricht. Somit ist das Fahren mit der falschen Sehstärke ebenfalls unzulässig.
Die Auswirkungen des Fahrens ohne Brille bei einem Verkehrsunfall
Führt das Fahren ohne Brille zu einem Unfall und es kommt zu einer fahrlässigen Körperverletzung oder sogar zum Tod des anderen Verkehrsteilnehmers, dann stellt das Fahren ohne Sehhilfe keine Ordnungswidrigkeit mehr dar, sondern eine Straftat. Sie müssen in diesem Fall dann mit einer Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, drei Punkte in Flensburg sowie mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.