Bedingung für eine Flugverspätung
Wenn ein Fluggast mit der Fluggesellschaft durch seinen Ticketkauf einen Vertrag schließt, sind in diesem Vertrag bestimmte Eckdaten über den Flug vereinbart. Dazu gehört unter anderem auch der Zeitpunkt, an dem das Flugzeug am Zielort eintreffen soll und welche Reisezeit dafür vorgesehen ist. Die Zahl der jährlichen Flugverspätungen geht faktisch in die Millionen.
Grundsätzlich liegt eine Flugverspätung vor, wenn das Flugzeug erst zu einem späteren als dem vereinbarten Zeitpunkt am Zielort eintrifft. Rechtlich gesehen liegt eine, zu einer Entschädigung im Rahmen der EU-Vorschriften führende, Flugverspätung jedoch definitionsgemäß erst bei einer Verspätung von drei Stunden vor. Ein weiterer zeitlicher Meilenstein bei der Flugverspätung wird bei fünf Stunden gesetzt, weil ein Verstreichen dieser Frist Sie zum Abbruch der Flugreise mit weiterführenden Ansprüchen gegen die Fluggesellschaft berechtigt.
Welche Ansprüche haben Sie bei einer Flugverspätung?
Die möglichen Ansprüche bei einer Flugverspätung bewegen sich für Reisende in einem größeren rechtlichen Rahmen. Die Rechte von Reisenden ergeben sich unter anderem aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), der Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 aus dem Montrealer Abkommen sowie der sogenannten Frankfurter Tabelle. Das Reiserecht kennt allgemein den Schadensersatz, die Reisepreisminderung oder die Vertragskündigung als übliche Ansprüche, wenn der Reiseveranstalter seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Eine Flugverspätung ist eine Vertragsverletzung.
Pauschale Entschädigung für geschädigte Fluggäste
Die Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 trat am 17. Februar 2005 in Kraft. Sie regelt die Rechte des Fluggastes bei Flugverspätung, bei Nichtbeförderung, Überbuchung und auch die Entschädigung bei einem Flugausfall. Diese Rechte stehen grundsätzlich allen Fluggästen zu, gleich, ob es sich um ein Linien-Charter oder ein sogenannten Billigflug handelt. Auch Pauschalreisende sind den Schutz der Vorschrift einbezogen.
Wichtig: Alle Rechte im Blick haben
Denken Sie im Zusammenhang mit der Fluggastrechte-Verordnung nicht nur an eine Ihnen möglicherweise zustehende Entschädigung bei Flugverspätung, sondern auch an weitere Verpflichtungen der Fluggesellschaft. Sie haben Ansprüche bei Flugstornierung , beachten Sie bei der Geltendmachung die Fristen. Auch können Sie in manchen Fällen Ansprüche auf Entschädigung bei Flugumbuchung einfordern.
Fluggesellschaften müssen Sie während der Wartezeit versorgen. Dazu gehören die Bereitstellung von Kommunikationsmöglichkeiten, von Mahlzeiten und gegebenenfalls auch eine Unterbringung im Hotel. Diese Rechte können Sie während der Flugverspätung an Ort und Stelle geltend machen.
Wie hoch ist die pauschale Entschädigung?
Eine Flugverspätung von drei Stunden gilt als starke Verspätung und führt zu einem pauschalierten Entschädigungsanspruch gegen die Fluglinie. Je nach Länge der Flugstrecke ergeben sich gestaffelte Beträge:
Bei der Berechnung der Verspätung kommt es auf den Zeitpunkt der Ankunft am Zielort an. Hier ist der Zeitpunkt maßgeblich, an dem die Türen des Flugzeugs dort geöffnet werden.
Was können Sie tun, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpassen?
Führt die Verspätung dazu, dass Sie einen Anschlussflug verpassen, steht Ihnen die Entschädigung auch dann zu, wenn der erste Flug eine zeitlich geringe Verspätung aufgewiesen hat. Hier ist für den endgültigen Entschädigungsanspruch maßgeblich, dass die Verspätung am endgültigen Zielort die Drei-Stunden-Grenze überschreitet, wenn Sie beide Flüge bei derselben Airline gebucht haben.
Ticketpreiserstattung und weitere Ansprüche
Eine Flugverspätung von mehr als fünf Stunden berechtigt Sie dazu, die Reise abzubrechen. Hier steht Ihnen ein Anspruch auf eine Erstattung Ihrer Ticketkosten zu. Diese Zahlung muss von der Fluggesellschaft innerhalb einer Frist von sieben Tagen erfolgen.
Es können sich je nach den Bedingungen des Einzelfalls weitere Ansprüche ergeben. Tritt etwa die Flugverspätung beim Zwischenstopp auf, können Sie verlangen, kostenlos zu Ihrem Ausgangsflughafen zurücktransportiert zu werden. Die Fluggesellschaft darf in diesem Fall die Kosten der bereits geflogenen Strecke nicht von der Rückerstattung abziehen. In anderen Fällen können Sie auch eine alternative Beförderung zu dem geplanten Ziel einfordern. Wird die alternative Beförderung erfolgreich vollzogen, steht Ihnen kein Anspruch mehr auf Erstattung zu.
Tipp: Entschädigungsanspruch zusätzlich zur Erstattung
Vergessen Sie bitte nicht, dass der oben bereits vorgestellte Entschädigungsanspruch Ihnen auch zusätzlich zur Erstattung des Ticketpreises oder zu einer Alternativbeförderung zusteht. Diese Ansprüche schließen sich, was die Entschädigung angeht, gegenseitig nicht aus, sondern ergänzen sich.
Gibt es Schadensersatz bei einer Flugverspätung?
Schadensersatz muss für jeden einzelnen Fall berechnet und geltend gemacht werden. Der Anspruch ergibt sich in diesem Fall nicht primär aus der Fluggastrechte-Verordnung, sondern im Wesentlichen aus dem sogenannten Montrealer Abkommen. Ergänzend kommen die §§ 280 und 281 BGB zur Anwendung.
Die Durchsetzung eines Schadensersatzes ist eine rechtlich anspruchsvolle Angelegenheit. Hier ist in der Regel der erfahrene Rechtsanwalt gefragt. Bereits die Berechnung des konkreten Schadensersatzanspruches erweist sich oft als schwierig.
Beispiel: Die Berechnung eines Schadensersatzanspruches kann schwierig sein
Sie hatten auf einer geschäftlichen Reise zu einem Termin eine Flugverspätung, die dazu führte, dass Sie Ihren Geschäftspartner nicht mehr treffen konnten. Thema Ihres Treffens wäre ein schon als sicher zu bezeichnender Geschäftsabschluss gewesen, dessen Zustandekommen bereits zeitlich sehr sensibel war. Aufgrund Ihrer Flugverspätung und der Tatsache, dass Sie nicht mit ihrem Geschäftspartner zusammengekommen sind, hat sich der Geschäftspartner kurzfristig für das Angebot eines Mitbewerbers entschieden. Der sicher geglaubte Auftrag über mehrere Tausend Euro ist verloren.
Sie stellen sich jetzt vor, dass Sie die Airline für diesen Schaden in Anspruch zu nehmen. Bei einem solchen Schadensersatzbetrag kommt es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zu einer außergerichtlichen Einigung, sondern zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Ein von Ihnen beauftragter Anwalt würde vor der Aufgabe stehen, das Bestehen eines konkreten Schadens zu beziffern und darzustellen.
Der Ausgang eines solchen Verfahrens wäre offen. Die Richter würden sehr genau prüfen, wie sicher es tatsächlich war, dass der Vertragsschluss zustande gekommen wäre, wenn Sie pünktlich Ihren Zielort erreicht hätten. Für diesen Umstand sind Sie in der Beweispflicht.
Beispiel: Entgangene Urlaubsfreude
Sie haben eine Kreuzfahrt gebucht und erreichen den Abfahrtshafen für das Schiff per Flugzeug. Aufgrund der Flugverspätung fährt das Schiff ohne Sie ab. Es besteht auch keine Möglichkeit, den nächsten Hafen zeitnah zu erreichen, da das Schiff sich zunächst eine längere Zeit auf See befinden wird. Damit ist Ihre gesamte Urlaubsplanung und die Reise geplatzt. Für Sie ergibt sich nicht nur ein Schaden aus den bereits geleisteten Kosten für die Kreuzfahrt, sondern möglicherweise ein immaterieller Schaden unter dem Stichwort “entgangene Urlaubsfreude”.
Auch hier müsste ein eingeschalteter Anwalt die entsprechende Kausalität zwischen der Flugverspätung und den weiteren Folgen explizit darstellen, die dann zu einem Schaden in mehrfacher Hinsicht geführt haben.
Tipp: Notfalls Anwalt besorgen
Im Alltag der Flugverspätung spielt die pauschalierte Entschädigung die weitaus größte Rolle. Dennoch sollten Sie sich bei gravierenden Folgeschäden nicht davon abhalten lassen, sich mit anwaltlicher Hilfe auch weitergehenden Schadensersatz zu erstreiten.
Typische Probleme bei der Flugverspätung
Im Zusammenhang mit der Entschädigung nach der Fluggastrechte-Verordnung machen Fluggesellschaften häufig den Einwand geltend, es hätten außergewöhnliche Umstände vorgelegen. Dabei beziehen sie sich zum Beispiel auf Naturkatastrophen, Streiks oder auf die Angriffe von Terroristen. Der unbestimmte Rechtsbegriff “außergewöhnliche Umstände” ist nicht eindeutig definiert. Hier kommt es auf die jeweiligen Bedingungen des einzelnen Falls an. Gerichte definieren außergewöhnliche Umstände häufig zugunsten von Passagieren.
Besonders umstritten ist die Rechtfertigung einer Fluggesellschaft, wenn sie technische Defekte als außergewöhnliche Umstände betrachtet. Im Rahmen des Flugvertrages, den der Fluggast mit Kauf eines Tickets abgeschlossen hat, liegt auch die ungeschriebene Verpflichtung der Fluggesellschaft begründet, technisch einwandfreie Flugmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Mit anderen Worten: Hier hat die Airline dafür zu sorgen, dass ihre Maschinen flugfähig sind.
Wichtig: Sie haben drei Jahre Anspruch
Sie haben drei Jahre nach dem vorgesehenen Flugdatum Zeit, Ihren Entschädigungsanspruch geltend zu machen. Dennoch sollten Sie nicht unbedingt solange warten. Vielfach ist der Sachverhalt kurz nach der Flugverspätung besonders präsent.