Eigentlich ist Online-Glücksspiel mit einigen wenigen Ausnahmen in Deutschland verboten. Das hält Betreiber*innen von Online-Casinos aber nicht davon ab, das Glückspiel in die Wohnzimmer ihrer Kund*innen zu bringen. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Gießen, dürfte vor allem die Pechvögel unter den Spieler*innen erfreuen. Sie könnten nämlich ihre Verluste von den Seitenbetreiber*innen in Zukunft zurückerhalten.
Glücksspieler erhält knapp 12.000 EUR zurück
Das Gericht sprach jetzt einem Roulette-Spieler einen Anspruch auf Rückerstattung seiner verlorenen Einsätze zu. Die habe er nach Auffassung des Gerichts nämlich ohne Rechtsgrund getätigt, da der Vertrag zwischen Anbieter und Spieler wegen der Illegalität von Online-Glücksspiel nichtig sei.
Daran ändere auch weder eine in Malta erworbene Glücksspiel-Lizenz der Anbieter noch die mittlerweile gängige Duldung illegaler Online-Casinos durch die Behörden etwas, so die Richter*innen. Die beklagte Betreiberin der Webseite hatte sich im Verfahren auf das Unionsrecht berufen und in dem deutschlandweiten Verbot einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit für Unternehmen gesehen. Dieser Verstoß sei nach Auffassung des Gerichts aber nicht gegeben.
Hinweis: Sonderregelungen für Schleswig-Holstein
Glücksspielrecht ist Sache der Bundesländer. Daher ist Online-Glücksspiel in Schleswig-Holstein unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Online-Glücksspiel ist in Deutschland verbreitet und geduldet
Trotz Illegalität machen Online-Casinos in Deutschland jedes Jahr Millionenumsätze. Das liegt unter anderem daran, dass die zuständigen Behörden Online-Glücksspiel dulden, solange sich die Betreiber*innen an rechtliche Vorgaben halten. Denn bereits im Juli diesen Jahres planen die Bundesländer, Online-Glücksspiele ohnehin bundesweit unter den bereits geltenden Duldungsregelungen zu legalisieren.
Immer mehr Verfahren gehen für Glücksspieler*innen günstig aus
Der aktuelle Gießener Fall ist nur einer von vielen, in denen Spieler*innen ihr Geld zurückbekommen. Immer mehr Glücksspielfirmen lassen es gar nicht erst zu Verfahren kommen, sondern einigen sich mit den Kläger*innen außergerichtlich auf einen Vergleich. Gegen die teilweise Rückerstattung der verlorenen Einsätze und der Anwaltskosten, lassen ehemalige Kund*innen ihre Klagen fallen und verpflichten sich zur Verschwiegenheit.
Sollten andere Gerichte, insbesondere höhere Instanzen, der Auffassung des Landgerichts Gießen folgen, so stünden Glücksspieler*innen noch besser da und hätten keine Probleme damit, ihre Verluste wieder einzufordern; sei es gerichtlich oder außergerichtlich.
Quellen: