Legal Tech wird zunehmend populärer. Nie war es für Verbraucher*innen einfacher, Erstattungsansprüche bei Versicherungen geltend zu machen, Bußgelder oder auch Kündigungen prüfen zu lassen – ohne Kostenrisiko. Und weil der Markt reichlich Potenzial bietet, muss sich die Bundesregierung mit einer gesetzlichen Grundlage befassen. Vor allem, um Nachteile für die klassische Anwaltschaft auszugleichen. Das sogenannte Legal-Tech-Gesetz ist ein erster Schritt, wenn auch ein zögerlicher.

Online-Services im Rechtsdienstleistungsmarkt

Legal Tech macht’s möglich: Ob Bußgeld, Kündigung oder Streit mit der Versicherung – wer eine rechtliche Fragestellung bzw. ein Problem hat, der hat heute auch online die Möglichkeit, sich eine anwaltliche Einschätzung einzuholen. Der Aufwand für Verbraucher ist gering, um einen Überprüfungsprozess bei einem rechtlichen Anliegen anzustoßen. Schnell steht fest, ob sich ein Widerspruch oder gerichtliches Vorgehen lohnt.

Da aber die Entwicklungen in dem Bereich in direktem Wettbewerb zur klassischen Anwaltschaft steht, braucht es eine entsprechende Gesetzesgrundlage. Die muss vor allem Chancengleichheit schaffen. Bei der streng und überregulierten Anwaltschaft ist das kein Leichtes. Das Legal-Tech-Gesetz, auch Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt genannt, schafft Annäherung.

Hinweis: Legal Tech vs. Anwaltschaft – bedeutende Unterschiede
Eine feste Definition für ein Legal-Tech Unternehmen gibt es nicht. In der Diskussion wird oft unterschieden zwischen Legal-Tech und Rechtsanwaltskanzlei, was irreführend ist. Auch Kanzleien können einen starken Tech-Fokus haben und somit ebenfalls eine Legel-Tech Kanzlei sein. Zur Einordnung des neuen Gesetzes wird jedoch zwischen Legal-Tech Unternehmen und Rechtsanwalt differenziert.

Legal Tech-Unternehmen dürfen uneingeschränkt Erfolgshonorare vereinbaren. Rechtsanwälte durften das bisher nur sehr eingeschränkt. Das neue Gesetz bringt Lockerung. Demnach dürfen Rechtsanwälte jetzt Erfolgshonorare bis zu einer Geldforderung von 2.000 EUR vereinbaren.

rightmart befürwortet Gesetz und spricht sich für Ausweitung aus

Unsere Anwält*innen der rightmart Rechtsanwalts GmbH begrüßen das Gesetz. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, wenn auch ein zögerlicher. Denn über eine sanfte Liberalisierung der strengen Anwaltschaft geht es vorerst nicht hinaus. Wir vertreten die Ansicht, dass alle Rechtsdienstleister uneingeschränkt für Ihre Mandanten agieren können sollten – auch ohne Limitierung von Erfolgshonoraren.

Die Entwicklung legt nahe, dass Verbraucher in der Vergangenheit gar nicht bzw. kaum geklagt haben, weil sie das (Kosten-) Risiko scheuten. Legal-Tech-Unternehmen nehmen ihnen diese Sorge.

Gleichgewicht muss auch künftig gestärkt werden

Die Unterschiede zwischen Legal Tech und klassischer Anwaltschaft sind facettenreich. Bei rightmart spüren wir das jeden Tag, da unsere Rechtsdienstleistungen über die eines Legal-Tech-Unternehmens hinausreichen. Deshalb wissen wir um die Notwendigkeit, eines Gleichgewichtes. Mit der Verabschiedung des Gesetzes wurde ein Umdenken angestoßen. Mit weiteren Annäherungen ist in Zukunft zu rechnen – im Sinne des Verbrauchers.