Seit 2021 wird fürs Heizen mit Öl oder Erdgas eine zusätzliche CO2-Abgabe erhoben. Bislang mussten jedoch vor allem Mieter:innen tiefer in die Tasche greifen. Mit Beginn des neuen Jahres werden die Kosten nun fairer zwischen den Mietparteien aufgeteilt.
Hoher CO2-Ausstoß ist teuer
Um Wohnungseigentümer zu energetischen Sanierungen ihrer Immobilien anzuregen, beschloss die Bundesregierung zum 1. Januar 2021 die Einführung einer CO2-Abgabe. Seitdem benötigen Produzenten und Händler von fossilen Energieträgern wie Heizöl sogenannte Emissionszertifikate, wenn sie mit den Klimakillern Handel betreiben wollen. Die Beschaffungskosten der Zertifikate geben sie seither an die Verbraucher:innen weiter. Je höher der Verbrauch, desto mehr muss man bezahlen.
Was sich auf dem Papier gut anhört, wurde für Mieter:innen zur echten Plage. Denn Vermieter konnten diese Kosten problemlos durch die Nebenkostenabrechnung auf sie abwälzen statt auf nachhaltige Heizmethoden und bessere Wärmedämmung zu setzen,
Hinweis: CO2-Abgabe steigt jährlich
Die Kosten pro ausgestoßener Tonne an CO2 steigen jährlich an. Während die Tonne CO2 bei der Einführung der Abgabe noch 30 EUR kostete, sollen 2026 schon ganze 55 EUR pro Tonne fällig werden.
Auch Vermieter müssen sich beteiligen
Dieses Problem hat nun auch die Bundesregierung erkannt und das „Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten” erlassen. Ein simples Weiterreichen der CO2-Abgabe ist seit diesem Jahr nicht mehr möglich. Stattdessen bemisst sich der Eigenanteil der Vermieter an der energetischen Qualität des Gebäudes: Je schlechter diese ist, desto mehr muss der Vermieter stemmen. Bis zu 90 % der Abgaben können hier auf den Wohnungseigentümer anfallen.
Wer wie viel zahlen muss, hängt in erster Linie davon ab, welcher Verbrauchsstufe das Gebäude zugeordnet wird. Die wiederum ist abhängig vom jährlichen CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche:
Die Vermieter erhalten alle notwendigen Daten mit der Brennstoffrechnung, sodass sie diese in der Heizkostenabrechnung auflisten und entsprechend aufteilen können.
Kürzung der Heizkostenabrechnung bei Verstoß
Weigert sich Ihr Vermieter, den Anteil der anfallenden Kosten für Sie zu bestimmen, so dürfen Sie die Heizkostenabrechnung eigenmächtig um drei Prozent kürzen. Dennoch empfehlen wir Ihnen, erst einmal das Gespräch mit Ihrem Vermieter zu suchen. Rechtliche Schritte sollten Sie erst dann in Betracht ziehen, wenn er sich vehement weigert, die Abgabe ordnungsgemäß aufzuteilen.
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