Blitzer-Apps auf dem Smartphone warnen Autofahrer:innen vor nahegelegenen Blitzern auf deren Fahrtweg. Die Nutzung während der Autofahrt ist allerdings illegal. Und das gilt nicht nur für Sie als Autofahrer:in selbst – auch für Ihre Beifahrer:innen sind Blitzer-Apps tabu. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe kürzlich.

Bei Nutzung einer Blitzer-App erwischt: Diese Strafe droht 

Wer als Autofahrer:in eine Blitzer-Warn-App während der Fahrt benutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld von 75 EUR – hinzu kommt außerdem ein Punkt in Flensburg. Gleiches gilt bei der Nutzung einer solchen App durch Beifahrer:innen. Das musste nun auch ein 64-Jähriger einsehen, der es mit Tempolimits bislang nicht so genau nahm.

Hinweis: Legitime Blitzer-Hinweise
Es gibt eine Rechtslücke bezüglich der Warnung vor Radarfallen. So sind Radiomeldungen beispielsweise legitim. Die kommen oft von Autofahrer:innen selbst, die während ihrer Fahrt Radarfallen entdeckt und im Anschluss dem Radiosender gemeldet haben.

Bußgeld verhängt: Raser will nicht zahlen 

In einem Fall, über den das OLG Karlsruhe kürzlich zu entscheiden hatte, ging es um einen 64-jährigen Autofahrer, der mit überhöhter Geschwindigkeit durch Heidelberg raste und deshalb von der Polizei angehalten wurde. Auf dem in der Mittelkonsole liegenden Smartphone der Beifahrerin entdeckten die Beamten eine aktive Blitzer-App. Die Versuche des Fahrers, das Smartphone noch rechtzeitig zu verdecken und zur Seite zu schieben, blieben erfolglos.

Hinweis: Blitzer-App -Verbot besteht seit 2019
Das Blitzer-App-Verbot ist in § 23 Abs. 1c S. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) gesetzlich geregelt.  Es gilt seit 2019.

Ein Bußgeld wurde vom Amtsgericht (AG) Karlsruhe in Höhe von 100 EUR verhängt. Der betroffene Autofahrer weigerte sich jedoch, das zu bezahlen. Folglich landete der Fall vor dem OLG Karlsruhe. 

OLG Karlsruhe: Blitzer-App-Verbot gilt nicht nur für Autofahrer:innen selbst

Von den zuständigen Richter:innen wurde der Widerspruch des Autofahrers allerdings abgewiesen. Der Mann habe nicht nur das Tempolimit überschritten, es liege auch ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1c Satz 3 StVO vor. Und zwar, weil er sich die Warn-Funktion der Blitzer-App seiner Beifahrerin zunutze gemacht habe. Irrelevant sei dabei, dass er die Blitzer-App nicht über sein eigenes Smartphone genutzt habe. Demnach komme der Mann nicht drumherum, die 100 EUR zu zahlen, so die Begründung im Urteil. 

Blitzer-Mythen: Können Radarfallen ausgetrickst werden? 

Neben Blitzer-Apps kursieren unter Geschwindigkeits-Liebenden auch einige kuriose Mythen, wie Blitzer noch ausgetrickst werden können. So soll das Aufsprühen von Haarspray oder das Aufbringen von Radarfolien das Nummernschild unkenntlich machen. Eine weitere Idee ist das Anbringen einer CD am Rückspiegel. Das soll dazu führen, dass die Kamera Nummernschild und Fahrer:in überbelichtet und so unkenntlich macht. Doch all diese genannten dubiosen Einfälle sind wirkungslos und bleiben damit Blitzer-Mythen. Kein Mythos sind hingegen empfindliche Geldstrafen bei der Verwendung bestimmter „Hilfsmittel“. Ganz besonders das Abkleben des Kennzeichens kann für Autofahrer:innen empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen:  Sie machen sich damit strafbar und kassieren schlimmstenfalls eine Freiheitsstrafe. 

Diese vergebliche Mühe ist es angesichts der drohenden Strafen nicht wert. Wir empfehlen Ihnen, von vornherein auf alle illegitimen Mittel zu verzichten und sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten. Sollten Sie aufgrund eines unachtsamen Moments doch ein Bußgeld kassieren, kann sich ein Einspruch lohnen – zahlreiche Bußgeldbescheide weisen Fehler auf. Wir unterstützen Sie dabei.

Wann ein Bußgeld bei der Verwendung anderer technischen Helfer wie Navis, Touchscreens und Co. droht, erfahren Sie in unserem News-Artikel Touchscreen im Auto: Wann wird das Tippen zu viel?

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