Haus verkaufen: Rechtliche Beratung vom Anwalt
- Spezialisierte Anwälte im Immobilienrecht
- Bundesweite Vertretung Ihrer Rechte
- Rückruf innerhalb von 2 Stunden
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
Genug vom Eigenheim? Verkaufen Sie Ihr Haus mit fachkundiger Hilfe
Wann sollten Sie eine Beratung über den Hausverkauf in Anspruch nehmen?
Beratung beim Hausverkauf: Ihre Vorteile
Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung – für jeden, überall und jederzeit.
Wir übernehmen Ihre rechtliche Vertretung im gesamten Verfahren, dabei informieren Sie immer im Vorfeld, welche Kosten auf Sie zukommen.
Im Rahmen der Ersteinschätzung rufen wir Sie werktags innerhalb von 2 Stunden zurück.
Bei uns wissen Sie genau, was Sie für Ihr Geld bekommen.
Im Zuge Ihrer Ersteinschätzung erfahren Sie, ob ein Anwalt notwendig ist und erhalten, wenn Sie mögen, einen individuellen Beratungstermin.
Sie erreichen uns von werktags von 8–18 Uhr telefonisch. Außerdem können Sie benötigte Dokumente rund um die Uhr in unserem Upload-Portal hochladen.
So einfach erhalten Sie schnelle Hilfe beim Hausverkauf
Fordern Sie Ihre kostenlose Ersteinschätzung an
Nach Ausfüllen des Kontaktformulars melden wir uns innerhalb von zwei Stunden bei Ihnen. Am Telefon klären wir, ob in Ihrem Fall des Hausverkaufs ein Anwalt notwendig ist und terminieren auf Wunsch eine Erstberatung mit einem unserer Rechtsanwälte im Immobilienrecht.
Erhalten Sie eine anwaltliche Erstberatung
Falls erforderlich erhalten Sie von einem unserer auf Immobilienverkäufe spezialisierten Anwälten eine Erstberatung. Ihr Sachverhalt wird besprochen, es wird eine Einschätzung der Erfolgsaussichten vorgenommen, Ihnen werden Handlungsoptionen aufgezeigt und eine Prognose möglicher Kosten abgegeben. Im Anschluss erhalten Sie ein Beratungsprotokoll.
Erfahre Immobilienrechtsanwälte vertreten Sie
Wenn gewünscht vertreten wir Sie gerne in Ihrem Fall außergerichtlich oder gerichtlich, bieten Ihnen eine weiterführende anwaltliche Beratung, erstellen Verträge, Schriftsätze oder andere Dokumente.
Sie haben vor Ihr Haus zu verkaufen und benötigen rechtliche Unterstützung? Wir sind an Ihrer Seite.
Ihr Anwalt im Immobilienrecht
Fragen und Ratgeber rund um den Hausverkauf
In welchem Umfang hafte ich nach dem Kauf?
Grundsätzlich gilt: „Gekauft wie gesehen“. Sobald der Kaufvertrag abgeschlossen und das Haus an den Käufer übergeben wurde, haften Sie als ehemaliger Eigentümer nicht mehr. Ein solcher Gewährleistungsausschluss ist in notariellen Kaufverträgen Standard. Eine Ausnahme bildet das arglistige Verschweigen von Mängeln. In einem solchen Fall kann der Käufer den Hauskauf anfechten und den Vertrag rückabwickeln.
Muss ich einen Makler für den Hausverkauf hinzuziehen?
Nein, Sie können Ihr Haus auch ohne Makler verkaufen. Dabei sparen Sie sich und dem Käufer auch die Maklerprovision. Allerdings kann Ihnen ein Makler fast alle Schritte des Hausverkaufs abnehmen und Ihnen so Zeit und Energie sparen. Am besten entscheiden Sie frühzeitig, ob Sie Dinge wie die Bewertung und die Bewerbung des Hauses selber übernehmen möchten oder nicht.
Wer bezahlt den Makler, wenn ich einen für den Hausverkauf einschalte?
Die Maklerprovision wird zur Hälfte auf Käufer und Verkäufer aufgeteilt und richtet sich nach dem Verkaufspreis der Immobilie.
Kann ich mein Haus verkaufen, wenn andere Personen ein Wohnrecht hierfür haben?
Ja, ein Hausverkauf mit Wohnrecht ist ohne Probleme möglich. Allerdings bleibt das Wohnrecht auch nach dem Verkauf bestehen und gilt auch gegenüber dem neuen Eigentümer. Das senkt unter Umständen den Wert Ihrer Immobilie.
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