Vorsorgevollmacht erstellen und prüfen lassen
- Spezialisierte Anwälte im Familienrecht
- Bundesweite Vertretung Ihrer Rechte
- Schnelle Rückmeldung
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
Vorsorgevollmacht erstellen und prüfen lassen: Wir beraten Sie gern
Wann sollten Sie Ihre Vorsorgevollmacht erstellen und prüfen lassen?
Vorsorgevollmacht erstellen und prüfen lassen: Ihre Vorteile
Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung – für jeden, überall und jederzeit.
Wir übernehmen Ihre rechtliche Vertretung im gesamten Verfahren, dabei informieren wir Sie immer im Vorfeld, welche Kosten auf Sie zukommen.
Im Rahmen der Ersteinschätzung rufen wir Sie werktags innerhalb kürzester Zeit zurück.
Bei uns wissen Sie genau, was Sie für Ihr Geld bekommen.
Im Zuge Ihrer Ersteinschätzung erfahren Sie, ob ein Anwalt notwendig ist und erhalten, wenn Sie mögen, einen individuellen Beratungstermin.
Sie erreichen uns werktags von 8–18 Uhr telefonisch. Außerdem können Sie benötigte Dokumente rund um die Uhr in unserem Upload-Portal hochladen.
So einfach erhalten Sie Hilfe bei Ihrer Vorsorgevollmacht
Fordern Sie Ihre kostenlose Ersteinschätzung an
Nach Ausfüllen des Kontaktformulars melden wir uns innerhalb kürzester Zeit bei Ihnen. Am Telefon klären wir, ob in Ihrem Fall ein Anwalt notwendig ist und terminieren auf Wunsch eine Erstberatung mit einem unserer Rechtsanwälte im Familienrecht.
Erhalten Sie eine anwaltliche Erstberatung
Falls erforderlich erhalten Sie von einem unserer auf Vorsorgevollmachten spezialisierten Anwälten eine Erstberatung. Ihr Sachverhalt wird besprochen, es wird eine Einschätzung der Erfolgsaussichten vorgenommen, Ihnen werden Handlungsoptionen aufgezeigt und eine Prognose möglicher Kosten abgegeben. Im Anschluss erhalten Sie ein Beratungsprotokoll.
Erfahrene Familienrechtsanwälte vertreten Sie
Wenn gewünscht vertreten wir Sie gerne in Ihrem Fall außergerichtlich oder gerichtlich, bieten Ihnen eine weiterführende anwaltliche Beratung, erstellen ggf. weitere Verträge, Schriftsätze oder andere Dokumente.
Sie möchten eine rechtssichere Vollmacht und benötigen Unterstützung? Wir sind an Ihrer Seite.
Ihre Anwälte im Familienrecht
Fragen und Ratgeber rund um die Vorsorgevollmacht
Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung, einer Betreuungsverfügung und einer Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht regelt im Notfall wer für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie dies aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr selber machen können. In einer Betreuungsverfügung können Sie hingegen vorschlagen, wer Ihr Betreuer werden soll. Die Patientenverfügung legt fest welche medizinischen Behandlungen gewünscht werden oder welche es auszuschließen gilt.
Was ist eine Untervollmacht?
Personen, die als Bevollmächtigte von Ihnen festgelegt wurden, können weiteren Personen Untervollmachten erteilen und Ihnen damit das Recht geben, ebenfalls über Sie zu entscheiden. Wenn Sie dies unter keinen Umständen wünschen, sollten Sie es in Ihrer Vorsorgevollmacht ausschließen.
Wie viele Bevollmächtigte können benannt werden?
Sie können selber festlegen wer bevollmächtigt sein soll. Dies kann eine Person sein oder auch mehrere. Entscheiden sollten Sie dies nach Ihren Prioritäten und welche Stärken die Bevollmächtigten unter Umständen haben. So kann eine Ihrer Vertrauenspersonen ein Spezialist bei medizinischen Fragen sein, aber sich nicht mit Finanzen auskennen.
Möchten Sie also mehr als eine Person bevollmächtigen, legen Sie unbedingt fest, wer in welchem Bereich Entscheidungen treffen darf und ob Personen von Entscheidungen ausgeschlossen werden sollen.
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