Patientenverfügung erstellen und prüfen lassen
- Spezialisierte Anwälte im Familienrecht
- Bundesweite Vertretung Ihrer Rechte
- Schnelle Rückmeldung
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
Patientenverfügung erstellen: Darum sollten Sie jetzt aktiv werden
Wann sollten Sie Ihre Patientenverfügung erstellen?
Patientenverfügung erstellen: Ihre Vorteile
Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung – für jeden, überall und jederzeit.
Wir übernehmen Ihre rechtliche Vertretung im gesamten Verfahren, dabei informieren wir Sie immer im Vorfeld, welche Kosten auf Sie zukommen.
Im Rahmen der Ersteinschätzung rufen wir Sie werktags innerhalb kürzester Zeit zurück.
Bei uns wissen Sie genau, was Sie für Ihr Geld bekommen.
Im Zuge Ihrer Ersteinschätzung erfahren Sie, ob ein Anwalt notwendig ist und erhalten, wenn Sie mögen, einen individuellen Beratungstermin.
Sie erreichen uns werktags von 8–18 Uhr telefonisch. Außerdem können Sie benötigte Dokumente rund um die Uhr in unserem Upload-Portal hochladen.
So einfach erhalten Sie schnelle Hilfe beim Erstellen Ihrer Patientenverfügung
Fordern Sie Ihre kostenlose Ersteinschätzung an
Nach Ausfüllen des Kontaktformulars melden wir uns innerhalb kürzester Zeit bei Ihnen. Am Telefon klären wir, ob in Ihrem Fall ein Anwalt notwendig ist und terminieren auf Wunsch eine Erstberatung mit einem unserer Rechtsanwälte im Familienrecht.
Erhalten Sie eine anwaltliche Erstberatung
Falls erforderlich erhalten Sie von einem unserer auf Patientenverfügungen spezialisierten Anwälten eine Erstberatung. Ihr Sachverhalt wird besprochen, es wird eine Einschätzung der Erfolgsaussichten vorgenommen, Ihnen werden Handlungsoptionen aufgezeigt und eine Prognose möglicher Kosten abgegeben. Im Anschluss erhalten Sie ein Beratungsprotokoll.
Erfahrene Familienrechtsanwälte vertreten Sie
Wenn gewünscht vertreten wir Sie gerne in Ihrem Fall außergerichtlich oder gerichtlich, bieten Ihnen eine weiterführende anwaltliche Beratung, erstellen Verträge, Schriftsätze oder andere Dokumente.
Sie planen, eine Patientenverfügung zu erstellen und benötigen rechtliche Unterstützung? Wir sind an Ihrer Seite.
Ihre Anwälte im Familienrecht
Fragen und Ratgeber rund um die Patientenverfügung
Welche Form muss meine Patientenverfügung haben?
Patientenverfügungen müssen schriftlich erstellt und unterschrieben bzw. von einem Notar beglaubigt werden. Mündliche Äußerungen werden lediglich bei der Auslegung Ihrer Verfügung beachtet.
Kann ich meine Patientenverfügung ändern oder widerrufen?
Ja, eine Änderung bzw. ein Widerruf ist jederzeit möglich. Der Widerruf kann sogar formlos erfolgen. Generell empfiehlt es sich, die eigene Patientenverfügung in regelmäßigen Abständen selber zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. So stellen Sie sicher, dass Ihre aktuell gültige Verfügung auch mit Ihrem wirklichen Willen übereinstimmt.
Wie bindend ist meine Patientenverfügung?
Ihre Patientenverfügung muss nicht nur vom behandelnden Arzt beachtet werden, sondern vom gesamten Krankenhaus- und Pflegepersonal, das Sie betreut. Auch von Ihnen bevollmächtigte Personen müssen letztendlich nach Ihrem (mutmaßlichen) Willen entscheiden und dürfen bei ihrer Entscheidung nur Maßstäbe heranziehen, die Sie für wichtig erachten.
Wie stelle ich sicher, dass meine Patientenverfügung beachtet wird?
Um sicherzugehen, dass Ihre Patientenverfügung im Ernstfall gefunden wird, sollten Sie immer einen Hinweis über die Existenz und den Aufenthaltsort Ihrer Verfügung bei sich tragen. Zudem sollten Sie die bevollmächtigte Vertrauensperson Ihrer Patientenverfügung hierüber aufklären, sofern Sie eine in Ihrer Verfügung benannt haben. Zusätzlich können Sie schon bei der Aufnahme in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen auf Ihre Patientenverfügung hinweisen.
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